Exfreundin treib Handyrechnung in die Höhe

Hallo!

Ich habe ein großes Problem und zwar habe ich mir vor einigen Monaten ein Zweithandy zugelegt, ohne Grundgebühr, aber schon mit Vertrag. Damit meine damalige Freundin (wir wohnen 200km voneinander entfernt) mich immer erreichen konnte, habe ich es ihr geliehen.

Nun sagte ich ihr: „Nur nach 18 Uhr telefonieren und wenn möglich nicht in andere Handynetze“, denn das kostete jeweils 1,89 DM/Min. Außerdem nur in Notfällen!!

Sie hielt sich natürlich nicht daran, weil sies angeblich nicht kapiert hat, und telefonierte munter drauf los. Als ich ihr dann sagte, dass da ne ganz schön hohe Rechnung auf sie zu käme, wollte sie nichts zahlen. Ich hab Schluss gemacht und bis zur SIM-Karten-Sperrung telefonierte sie noch fleißig weiter wie ein Weltmeister.

Heute kam nun (ziemlich verspätet) die Rechnung für 3 Monate: 2.045 DM!! Kann ich dagegen irgendetwas tun? Könnte ich sie vielleicht wegen Handydiebstahl anzeigen, weil kein einziges Gespäch aus meinem Wohnort, sondern alle aus ihrem geführt wurden, ich aber nachweislich zu Hause war?

Bitte keine Kommentare wie: „Wer verleiht auch schon ein Vertragshandy, schön blöd!“ Das weiß ich selber… :frowning:

Danke schonmal, Matthias

Hallo Matthias,

überhaupt keine Frage: Die Rechnung mußt Du bezahlen.
Du kannst allenfalls Deine Ex-Freundin bitten, Dir etwas zurückzuzahlen. Aber mehr als eine artig vorgebrachte Bitte kann das nicht sein.
Und Diebstahl? Keine Spur!

Sorry

Gruß
Wolfgang

!

Hallö,

wenn alleinig Du den Vertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen hast (ich hab mehrere z.B.), dann bist Du derjenige, der von der Gesellschaft haftbar gemacht wird, also letzlich auch die betreffende Rechnung zahlen muss. Du kannst allenfalls Deine Ex-Freundin per Rechtsweg zur Kasse bitten, wenn Du schriftlich vereinbart hast (mit der Ex), dass sie das Handy nutzt und Du nachweisen kannst, dass im betreffendem Zeitraum diese Höhe des Betrages aufgelaufen ist.

Ansonsten siehts schlecht aus.

CIAo
Reiko

Hi Matthias,

lass dir von dem Netzbetreiber einen Einzelverbindungsnachweis erstellen. Aus diesem kannst du entnehmen und auch nachweisen, was deine Freundin vertelefoniert hat.
Als Grundlage für eine Abrechnung mit der Freundin und eventuell auch einer streitigen Auseinandersetzung sehr wichtig.

Gruß,
Francesco

Hallo Core,

das ist bitter, denn du wirst keine Chance haben, dein Geld zu bekommen, es sei denn, sie gibt es dir freiwillig.

Ich habe einem Kollegen einmal für ein Seminar mein Zweithandy geliehen, wir haben sogar genauestens schriftlich festgehalten (er war derjenige, der dieses Schriftstück unbedingt haben wollte!), welches Handy er in welcher Zeit von mir geliehen hat.

Ich bekam das Handy beschädigt zurück…er behauptete, es wäre schon vorher so kaputt gewesen, was aber nicht stimmte.
Mir war es schlicht zu blöde, ihn deshalb zu verklagen…als ich dann aber die Rechnung über rund 900 DM für 5 Tage bekam und mein Geld vom ihm haben wollte, meinte er kackfrech, das könne nicht sein.

Ich habe dann einen Anwalt hinzugezogen und geklagt.

Die Klage wurde abgewiesen…mit der Begründung u.a., diese Kosten hätte jeder verursachen können, es ist meinem Kollegen nicht nachzuweisen, dass er tatsächlich für die Kosten verantwortlich ist.

Der einzige Nachweis wäre, jede der im Einzelnachweis aufgeführten Nummern anzurufen und abzuklären, ob mein Kollege diese Gespräche geführt hat. Das stand jedoch in keinem Verhältnis zu den Kosten…also blieb ich auf meinem Geld sitzen. Die Reparatur an dem Handy hätte ich auch aus eigener Tasche zahlen müssen.

Tja, das ist bitteres Lehrgeld…die Klage hat mich nur noch mehr Geld gekostet.

Du siehst, selbst wenn schriftlich etwas festgehalten wurde, kann es problematisch werden.

Greetings,
Vanessa

Verbuchen
Tach Matthias

Tja da bleibt Dir wohl nicht viel mehr, als die Sache auf dem Konto Lebenserfahrung zu verbuchen.

Die nächste Dame kriegt dann wohl eher ein Prepaid-Handy oder der Vertrag läuft auf ihren Namen. Stimmts?

Tschö ErBi

PS: Trau keiner Frau, auch wenn sie Dir angetraut ist!