Exfreundin will zum Jugendamt

Hallo zusammen,

Also, mein Lebensgefährte hat eine Tochter 4 Jahre. Da mein Freund gleichzeitig auch zu 50% das Sorgerecht hat, will die Mutter von dem gemeinsamen Kind jetzt zum Jugendabend, weil sie verbieten will, dass ich nochmal Kontakt zu der Kleinen habe.

Geht das so einfach??

Mein Freund kommt seinen Pflichten nach, er zahlt pünklich den Unterhalt, hat sie alle 14 Tage am Wochenende und und und…

Wer weiss was wir da machen können.

Wichtig wäre noch, mein Freund und ich leben in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung.

Hallo Mau,

also zunächst erst einmal keine Panik schieben. Lass die Mutter des Kindes doch zum Jugendamt gehen… besser kann es ja gar nicht kommen, denn da wird sie ihre Gründe auf den Tisch packen müssen, warum du keinen Kontakt zu dem Kindes deines Partners haben darfst…bzw. das sie dieses nicht wünscht? Welche Begründung sollte sie denn angeben…? Das sie Vorurteile gegen „Homosexuelle“ hat? Das wäre für das Jugendamt ja ein gefundenes Fressen. Oder das sie angst hat es könnte abfärben…??? Solange dein Partner seiner Pflicht nach kommt, wie Unterhalt zahlen, sein Umgangsrecht wahrnimmt kann sie nichts dagegen ausrichten…

Sie hat wahrscheinlich nur eines im Sinn, es stört sie, dass ihr Ex sich als zu seiner Homosexualität bekannt hat! und das sie keine Chance mehr hat ihn zurück zu bekommen, bzw. sie wohl anscheinend keinen neuen Partner hat!? Also Fazit eine Frau - Mutter wird zur Furie und versucht Druck über das Kind aufzubauen… auf keinen Fall sich auf das Spiel einlassen!!! Lasst sie ruhig zum Jugendamt gehen… da passiert nichts…Das wäre nämlich ein Fall für das Anitdiskriminierungsgesetz und somit eine strafbare Handlung und Schadensersatzpflichtig!
Hoffe dir geholfen zu haben

lg deern50

hallo mau32,

also, wenn ich deine mail jetzt richtig gelesen habe, möchte die mutter zum „jugendamt“ um dir den kontakt zu der kleinen zu verbieten!?

lass sie mal gehen.

wenn dein freund nichts dagegen hat, dass du kontakt mit der kleinen hast, dann kann die mutter nichts dagegen machen. es sei denn, sie hat irgendetwas gegen dich in der hand. z.b. das du drogen nimmst oder alkoholabhänig bist. wenn dies aber nicht der fall ist, kann sie nichts machen.

viele grüsse
vom
früchtchen

Hallo
um das zu verbieten braucht sie triftige gründe.
Lass sie doch zum jugendamt gehen denn die werden sich eh bei dir und deinem freund melden zu einem gespräch und werden sich dann eine eigene meinung bilden und die entscheiden immer zum kindeswohl.
Macht euch mal nicht zuviele sorgen.
Und im schlimmsten fall gibt es ja noch den anwalt und das gericht.

Hallo Ihr Lieben…

… das geht ja richtig fix mit den Antworten…

Also in der Hand hat sie eigentlich gar nichts… hatte mal vor Jahren Stress mit den Behörden, aber das hat sich soweit wieder alles gelegt und bereinigt. Bin weder Drogen- noch Alkoholabhängig.
Wir werden es einfach mal passieren lassen und sehen was dabei raus kommt. Haben nen guten Anwalt im Freundeskreis, den wenn es hart auf hart kommen sollte ich bzw. wir kontaktieren werden.
Das einzige was die haben als Druckmittel ist die Kleine und sonst nichts.

LG und danke für Eure Antworten…

Hallo,
nein, so einfach geht das wohl nicht.
Am besten lasst ihr euch auch vom JA oder von einem Famiienanwalt beraten.
Viele Grüße
charlotte

Hallo!

Ich kenne mich ehrlich gesagt nicht aus, aber was sollte es für einen Grund geben? Nur weil er mit einem Mann lebt? Wo ist der Schaden für das Kind? Ich würde einfach ruhig abwarten, sie wird nichts erreichen, wenn ihr euch nichts vorwerfen könnt… haltet euch einfach zurück, es wird sich von alleine regeln!

Alles Liebe
Simone

Hallo,
die Tatsache, daß Du in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit dem Vater des Kindes lebst, wird kein ausreichender Grund sein, den Umgang des Kindes mit Dir zu unterbinden.
Hier ist allein das wohlverstandene Wohl und Interesse des Kindes entscheidend und es wird der leiblichen Mutter schwer fallen, das Gericht davon zu überzeugen, daß Du eine Gefahr für das Kind darstellst.
Gruß,
Reinhard

Hallo aus Hamburg,

dein Problem ist so leicht in einem Forum sicher nicht zu erörtern oder gar lösen.

Dass der Kern der sich anbahnenden Konfliktsitiuation dir bereits bekannt zu sein scheint, macht die Sache etwas einfacher. Du erwähnst den Knackpunkt allerdings erst beiläufig im letzten Satz deiner Anfrage.

Zunächst hat dein Freund natürlich die ganz normalen Rechte und Pflichten eines sorgeberechtigten Vaters und scheint diese ja auch wahrzunehmen.

Wenn ich voraussetzen darf, dass der Kindesvater seine Tochter liebt und ihm daran gelegen ist, dem Kind momentan und zukünftig den ungezwungenen Umgang mit beiden Elternteilen weiterhin zu ermöglichen, sollte er auch die Befindlichkeiten der Kindesmutter beachten.

Ich halte es für ziemlich eigenartig, wenn der Kindesvater seine neue Beziehung als „normal“ und auch für seine bisherige Partnerin und das Kind wie im Falle einer üblichen Trennung versucht darzustellen.

Auch wenn gleichgeschlechtliche Beziehungen inzwischen juristisch und in weiten Teilen der Gesellschaft toleriert werden, kann man doch nicht davon ausgehen, dass die Kindesmutter ohne ein gewisses Unbehagen im Bauch mit der neuen Situation umgeht.

Der von dir geschilderte Fall ist mit vielen Fragezeichen versehen, zu denen du leider keine Angaben gemacht hast. Eine pauschale „Billigung“ oder der Hinweis auf die Rechtslage dürfte hier völlig sinnlos sein.

Es geht doch um das Kind, oder irre ich mich da? Ein behutsamer Umgang mit dem Kind und eine vorsichtige Vorbereitung (gemäß Entwicklung des Kindes) auf die veränderte Lebenssituation des Vaters ist zwingend notwendig. Man kann doch nicht voraussetzen, dass das Kind eure Partnerschaft ohne Irritationen verarbeiten wird, so naiv kann man doch nicht sein.

Schon sehr erfahrene Menschen, die seit über 20 Jahren eine Vielzahl von Trennungspaaren professionell als Mediator begleiten, bekommen immer wieder Schluckbeschwerden und müssen manchmal den Kopf darüber schütteln, was Eltern ihren Kindern zumuten. Die eigene Selbstverwirklichung hat einen hohen Preis! Manchmal kostet dies die Mutter oder den Vater (oft auch beide Eltern) den höchsten Preis, nämlich die Liebe ihrer Kinder.

Bevor ich näher auf das Thema eingehe, möchte ich dir dazu raten, mir den Sachverhalt wahrheitsgemäß zu schildern und dabei nicht zu vergessen anzugeben, welche Vorkommnisse die Mutter zu ihrem Schritt veranlasst haben könnten. Wo Rauch ist, ist auch Feuer, sagt ein altes Sprichwort.

Ich gebe zu bedenken, dass Kinder im Alter der Tochter deines Partners meistens ungezwungen über alle Erlebnisse und Vorkommnisse bei den Umgangskontakten berichten. Daher wird die Mutter sicherlich ein Bild von den Verhältnissen in eurem trauten Heim gewonnen haben, das sie als für ihre Tochter nicht nützlich oder zumutbar wertet. Um es klar zu sagen, dabei geht es nicht um die rechtliche Position, nur um Sachverhalte, welche das Kindeswohl betreffen könnten.

Manchmal geht alles sehr schnell und man kann sich nur wundern. Das Jugendamt wird eingeschaltet, Ermittlungen werden ausgewertet und ein Gutachter eingeschaltet. Der Gutachter ist zufällig nicht schwul und kommt zu der Überzeugung, dass nicht ausreichend Rücksicht auf das Kind genommen wurde. Die Empfehlung des Gutachters wirkt sich ggf. so aus, dass aus einem gemeinschaftlichen Sorgerecht das alleinige Sorgerecht für die Mutter entsteht. Der nächste Schritt ist dann, falls der zutiefst verletzte Vater rebelliert und sich auf seine Rechte als schwuler Vater beruft, die Einschränkung oder gar Untersagung der Besuchskontakte.

Das muss nicht so kommen, kann aber sehr gut möglich sein, weil es meiner Erfahrung entspricht.

Nun die Frage zum Schluss:

Will der Kindesvater das Risiko eingehen und seiner kleinen Tochter den Stress zumuten? Ist das die Sache wert? Hirn, Schwanz und Herz arbeiten nicht im Gleichklang, das sollte man bedenken.

Glaube mir, ich habe viele, viele traurige Fälle gesehen und bin stets nur daran interessiert, dass die betroffenen Kinder möglichst geringen Schaden davon tragen. Ich bin Anwalt des Kindes und deshalb immer nur auf der Seite der Kinder, die sich leider in unserem Land selbst keinen Anwalt nehmen können. Die selbstsüchtigen Eltern kann ich nur bedauern, weil sie oft nicht wissen, was sie durch ihren Egotrip anrichten.

Verantwortung für eine Familie zu übernehmen und auch alle Konsequenzen mitzutragen, bedeutet eine große Verpflichtung, der man sich nicht so einfach entziehen kann. Auch ein neuer Partner muss sich ernsthaft mit dieser Frage auseinander setzen, sonst macht er sich mitschuldig.

Falls du mir nähere Sachverhalte mitteilen möchtest, schreibe mir direkt, nicht über das Forum. Persönliche Daten gehören nicht ins Internet.

Steve-HH

mailto: [email protected]

hallo !!!

ich würde mir nicht so viele sorgen machen oder von der ex unterdrucksetzen lassen, weil es seit jahren annerkant ist auch gleich geschlechts paare akzeptiert wird. ich würde erst abwarten was sie vor jugentamt sagt und es wird überprüft, und wenn sie mist erzelt einfach dann ein anwalt zu schalten.

alles gute und seit für das kind da.

Hallo,
ich wollt ich könnte helfen, leider habe ich in dieser Angelegenheit keinerlei Ahnung.

Gutes Gelingen und
beste Grüße

brasil-pit

sorry für die späte antwort aber ich kann euch leider nicht weiter helfen ich wünsch euch aber viel glück
hummer35