Exhibionist

Hallo liebe Wissenden,

wenn ein Exhibionist von der Polizei mitgenommen wird, was erwartet ihn? Hat er überhaupt was zu erwarten?

Auf einen menschenleeren Bahnhof hatte ich Bekanntschaft mit einem aufdringlichen Typen gemacht, der sich selbst befriedigte und mir grinsend und ständig sein erigiertes Glied zeigte. Da es mich nervte habe ich die Polizei angerufen, die auch schnell kam, nur ist der Typ dann weggelaufen, ich habe ihn trotzdem angezeigt - sein Pech war es schliesslich, dass er wieder zurück zum Bahnhof kam und das was er machte dann fortsetzte. Die Polizei war noch in der Nähe als ich zum 2. mal um Hilfe anrief und nahm den Typen mit. Der Typ hatte natürlich alles abgestritten, aber da er sich nicht ausweisen konnte, nahm man ihn mit.

Liebe Grüße

Heike

Hi,
§ 183a StGB
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Gruß.Timo

Knapp vorbei ist auch daneben:

§ 183 StGB. Exhibitionistische Handlungen.

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

  1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder
  2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1

bestraft wird.

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Hi,

naja, ich denke, dass der Typ nichts zu erwarten hat, denn er hatte seine exhibitionistische Handlungen abgestritten, das habe ich ja mitbekommen. Vielleicht wenn ihn noch mal jemand anzeigt, dann wird er wohl Pech haben, aber ich denke, dass die meisten Leute darüber hinwegsehen, dass hätte ich auch gemacht wenn er nicht so aufdringlich gewesen wäre.

Liebe Grüße

Heike

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Hallo Heike,

ich kann erkennen, dass Du mit dem Fall gut persönlich umgehen kannst.

Du sprichst davon, dass in einem eventuellen Prozess hier Aussage gegen Aussage stehen würde.

Dabei ist jedoch zu fragen und das kannst Du derzeit nicht wissen, inwiefern der Mann vorher schon auffällig war bzw. ob die Aussage von Dir nicht ungemein mehr Gewicht hat, als die des „Täters“.

Dir mag das persönlich alles erstmal egal sein, da Du keine Probleme hast mit dem „kranken“ Verhalten des Mannes umzugehen.

Bedenke aber bitte, dass das Verhalten des Mannes darauf schliesst, dass er das nicht zum ersten Mal getan hat und sicher auch nicht zum letzten Mal.

Dabei kann er auf weitaus weniger gefestigte Frauen treffen (bzw. Mädchen).

Letztendlich ist es also ein Entscheidung inwiefern Du hier auch Verantwortung für Deine Mitmenschen übernehmen willst.

Eencockniedo

PS: Persönlich habe ich kein Verständnis für dieses Verhalten und die in Aussicht gestellten Strafen sind mir viel zu niedrig angesetzt.

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Hallo,

Dir mag das persönlich alles erstmal egal sein, da Du keine
Probleme hast mit dem „kranken“ Verhalten des Mannes
umzugehen.

PS: Persönlich habe ich kein Verständnis für dieses Verhalten
und die in Aussicht gestellten Strafen sind mir viel zu
niedrig angesetzt.

Hier passt doch irgend etwas nicht zusammen. Einerseits erkennst Du an, dass es sich beim Exibitionismus um eine krankhafte Erscheinung handelt, andererseits willst Du sie hart bestrafen. Würdest Du auch einen vom Tourette-Syndrom wegen der von ihm ggf. ständig ausgesprochenen Verbaliniurien belangen wollen? Oder einen Blinden, der dich verletzt hat, weil er dich nicht sehen konnte?

Strafbarkeit hat immer noch etwas mit Vorsatz (und in Ausnahmefällen Fahrlässigkeit) zu tun, und da tue ich mich beim Exibitionismus extrem schwer, wenn man einen Krankheitsgehalt anerkennt. Das „sich zeigen“ ist ja gerade Ausdruck eines krankhaften Verlangen und keines vorsätzlich von einen gesunden Geist ausgehenden Verhaltens.

Das soll kein Freibrief dafür sein, dass sich jeder unbehelligt in der Öffentlichkeit entsprechend ungestraft betätigen mag, aber ob das Strafrecht gerade in den Fällen erkennbar krankhafter Züge das Mittel der Wahl ist? Normalerweise kann man den Leuten ja auch recht problemlos und schnell entrinnen und Statistiken belegen, dass von dieser Klientel auch kein erhöhtes Risiko schwerwiegender sexuell motivierter Straftaten ausgeht. Also warum nicht einfach wegdrehen und bei fortgesetzter Belästigung die Polizei rufen, die dann einfach im Wege der Gefahrenabwehr tätig wird, und den Mann nach Hause fährt? Reicht doch. Wozu das ganze kriminalisieren?

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

was willst Du aber auch von jemandem verlangen, der vor kurzem im LuL-Brett nach den Gefühlen gefragt hat, die jemand hat, wenn er auf dem Klo vögelt!

Gruß - Rolf

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Hallo,

Hier passt doch irgend etwas nicht zusammen. Einerseits
erkennst Du an, dass es sich beim Exibitionismus um eine
krankhafte Erscheinung handelt, andererseits willst Du sie
hart bestrafen.

Ich will nicht die Krankheit bestrafen! Aber ein Erwachsener der sowas tut, weiss, dass er krank ist und wenn es sich nach Anzeige herausstellt, dass er sich nicht in Behandlung befindet, weil es ihm „zuviel“ ist und ihm das Ganze am Arsch vorbeigeht, was die Frauen denken, dann gehört er in den Knast.

Würdest Du auch einen vom Tourette-Syndrom
wegen der von ihm ggf. ständig ausgesprochenen Verbaliniurien
belangen wollen?

Klar, wenn er mir nicht sagt, dass er das Syndrom hat, oder läßt Du Dich beleidigen und denkst gleich…oh…der hat bestimmt das Syndrom!

Oder einen Blinden, der dich verletzt hat,
weil er dich nicht sehen konnte?

Ein Blinder der Auto fährt, gehört auch in den Knast.

Strafbarkeit hat immer noch etwas mit Vorsatz (und in
Ausnahmefällen Fahrlässigkeit) zu tun, und da tue ich mich
beim Exibitionismus extrem schwer, wenn man einen
Krankheitsgehalt anerkennt.

Der Vorsatz besteht darin, die Krankheit auszuleben anstatt zu behandeln!

Das „sich zeigen“ ist ja gerade
Ausdruck eines krankhaften Verlangen und keines vorsätzlich
von einen gesunden Geist ausgehenden Verhaltens.

Ich sehe Dich gerade so als Richter, der den Alkoholkranken auf freien Fuss entläßt, der gerade die Kinder einer Mutter im Suff überfahren hat.

Das soll kein Freibrief dafür sein, dass sich jeder
unbehelligt in der Öffentlichkeit entsprechend ungestraft
betätigen mag, aber ob das Strafrecht gerade in den Fällen
erkennbar krankhafter Züge das Mittel der Wahl ist?

Ja.

Normalerweise kann man den Leuten ja auch recht problemlos und
schnell entrinnen und Statistiken belegen, dass von dieser
Klientel auch kein erhöhtes Risiko schwerwiegender sexuell
motivierter Straftaten ausgeht. Also warum nicht einfach
wegdrehen und bei fortgesetzter Belästigung die Polizei rufen,
die dann einfach im Wege der Gefahrenabwehr tätig wird, und
den Mann nach Hause fährt? Reicht doch. Wozu das ganze
kriminalisieren?

Letztendlich hat Deine Argumentation auch eine gute Seite. Sie gibt mir gute Argumente mich ohne Rücksicht auf andere auszuleben. Wenn ich dabei etwas Krankes mache, kann ich ja nichts dafür.

Eencockniedo

Huhu,

ich (weiblich) bin einmal einem Exhibitionisten begegnet, als ich nachts mit einer Freundin aus der Disco kam. Allerdings war sein „Gemächt“ so klein, das ich gar nicht richtig erkennen konnte, das der da ohne Unterhose steht. Habe mich nur gewundert, warum so ein alter Knabe da mitten in der Nacht scheinbar sehr leicht bekleidet rumsteht. Meine Freundin ist dann entsetzt weggelaufen um sich vor dem vermeintlichen Sittenstrolch in Sicherheit zu bringen. Meine Neugier war inzwischen erwacht und ich bin schnell zurück, um mich selbst zu überzeugen, was da los ist. Als der alte Knabe mich (recht groß und eher kräftig) angelaufen kommen sah, hat er mit nacktem Hintern ganz schnell das Weite gesucht :wink:

Obwohl wir im Nachhinein noch sehr über diesen Vorfall gelacht haben, würde ich das Problem nicht verharmlosen. Wenn so ein Knabe bei erwachsenen Frauen nicht die gewünschte Reaktion erhält, zieht er das nächste Mal vielleicht vor Kindern blank. Die persönliche Freiheit hört da auf, wo sie Rechte anderer verletzt. Ein Kleptomane darf ja auch nicht völlig ungestraft jeden Tag im Kaufhaus klauen gehen. Oder würdet ihr einem Pyromanen erlauben, bei euch Feuer zu legen, weil der arme Kerl ja krank ist? Wohl kaum. Für solche Menschen gibt es Therapien, man muss das krankhafte Verhalten nicht noch fördern.

Liebe Grüße
der blonde Hai

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Hallo Rolf,

tut mir Leid, aber Deine Antwort finde ich zwar jetzt ein bisschen daneben, besonders weil die von einem Ev. Pfarrer i.R., Heilpraktiker, Psychotherapeut, kommt.

Liebe Grüße

Heike

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Hallo,

sicherlich ist Exhibitionismus eine Krankheit, so sehe ich das jedenfalls, es kann doch nicht normal sein, dass sich jemand in der Öffentlichkeit so zeigt, es sei denn, er ist auf einen Crusingplatz.

Das was ich vor kurzem erlebt habe, habe ich in Kurzform geschrieben. Ich wollte keinen Roman daraus machen und hab eben nur das wesentliche geschrieben.

Jedenfalls hatte der Typ den ich gesehen habe, ein ordentliches Gemächt gehabt. Als die Polizei ihn mitnahmen, bat er darum in Handschellen abgeführt zu werden, aber das haben die Polizisten nicht gemacht.

Liebe Grüße

Heike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich will nicht die Krankheit bestrafen! Aber ein Erwachsener
der sowas tut, weiss, dass er krank ist und wenn es sich nach
Anzeige herausstellt, dass er sich nicht in Behandlung
befindet, weil es ihm „zuviel“ ist und ihm das Ganze am Arsch
vorbeigeht, was die Frauen denken, dann gehört er in den
Knast.

Moment, jetzt baust Du aber die Fallgestaltung massiv um. Es hat hier bislang noch niemand was dazu gesagt, ob jemand in Therapie ist / therapierbar ist. Es ist doch wohl ganz klar, dass man zunächst einmal davon ausgehen muss, dass ein Kranker sich seiner Krankheit angemessen verhält, solange man nicht konkret um das Gegenteil weiß. Die Behandlungserfolge sind aber nunmal leider bei verschiedenen Krankheitsbildern bis heute noch eher mäßig. D.h. es kommt eben vor, dass jemand trotz Behandlung entsprechend auffällig ist.

Würdest Du auch einen vom Tourette-Syndrom
wegen der von ihm ggf. ständig ausgesprochenen Verbaliniurien
belangen wollen?

Klar, wenn er mir nicht sagt, dass er das Syndrom hat, oder
läßt Du Dich beleidigen und denkst gleich…oh…der hat
bestimmt das Syndrom!

Also jemanden der daran leidet erkennt man auch als Laie ganz gut. Da hätte ich also kein Problem mit. Aber selbst wenn man es nicht erkennen würde: Es geht hier doch nicht um die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten zur Anzeige gebracht wird, sondern darum, ob strafrechtliche Sanktionen daraufhin angezeigt sind. Von der Anzeige bis zur Verurteilung ist schließlich ein weiter Weg und es stellt sich die Frage, bis zu welchem Punkt man diesen Weg gehen soll/muss, wenn ein Verhalten krankhaft ist. Es macht einen riesige Unterschied, ob man jemanden anzeigt und kein Problem damit hat, wenn die Sache eingestellt wird, weil jemand krankt ist, oder ob man eine massive Verurteilung fordert.

Oder einen Blinden, der dich verletzt hat,
weil er dich nicht sehen konnte?

Ein Blinder der Auto fährt, gehört auch in den Knast.

Wer hat hier von autofahren gesprochen? Du baust schon wieder die Fallgestaltung um. Natürlich wäre ein blinder Autofahrer zu verurteilen, weil man nicht vorsatzlos autofahren kann. Es gibt aber 1001 Gelegenheit, wo ein Blinder ohne irgendeinen Vorsatz einen anderen verletzten könnte. Einfach so auf der Straße mit Stock, Hund und Binde, kann man jemanden umrennen, der dummerweise vor das nächstbeste Auto fällt. Zivilrechtlich wird man sich natürlich mit den Folgen auseinandersetzen müssen. Aber doch nicht strafrechtlich, oder?

Der Vorsatz besteht darin, die Krankheit auszuleben anstatt zu
behandeln!

Wie schon geschrieben, Du baust hier unzulässig und ehrlich gesagt auch böswillig die Fallgestaltung um. Es war nie und nimmer die Rede davon, dass jemand absichtlich eine erfolgversprechende Therapie nicht wahrnimmt. Und ich finde es einfach widerwärtig angesichts eben leider teilweise bescheidener Therapieerfolge jemandem ohne konkrete Kenntnis der Umstände vorzuwerfen, er würde absichtlich eine Krankheit ausleben, nur weil Therapieerfolge ausbleiben.

Ist jeder totkranke Tumorpatient auch nur ein Schmarotzer unseres Sozialsystems, nur weil er nicht brav auf die x-te Chemotherapie anspricht, sondern wagt weiter krank zu bleiben?

So, und jetzt habe ich wirklich kein Lust mehr, mit dir weiter über Dinge zu diskutieren, die Du offenbar nicht ansatzweise durchdringst, und bei denen Du dich offensichtlich vorsätzlich weigerst gelebte Vorurteile mal an einfachem und auch Laien üblicherweise durchaus zugänglichen juristischen Basiswissen abzugleichen.

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Hallo,

was willst Du aber auch von jemandem verlangen, der vor kurzem
im LuL-Brett nach den Gefühlen gefragt hat, die jemand hat,
wenn er auf dem Klo vögelt!

schade, ich müsste doch mal häufiger dort vorbei schauen. Dann würde ich es mir tatsächlich schenken, meine Zeit an solchen Typen zu verschwenden.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Ich will nicht die Krankheit bestrafen! Aber ein Erwachsener
der sowas tut, weiss, dass er krank ist und wenn es sich nach
Anzeige herausstellt, dass er sich nicht in Behandlung
befindet, weil es ihm „zuviel“ ist und ihm das Ganze am Arsch
vorbeigeht, was die Frauen denken, dann gehört er in den
Knast.

Moment, jetzt baust Du aber die Fallgestaltung massiv um. Es
hat hier bislang noch niemand was dazu gesagt, ob jemand in
Therapie ist / therapierbar ist. Es ist doch wohl ganz klar,
dass man zunächst einmal davon ausgehen muss, dass ein Kranker
sich seiner Krankheit angemessen verhält, solange man nicht
konkret um das Gegenteil weiß.

Das ist ja wohl lächerlich! Welcher Erwachsene bitte weiss nicht als Exhibitionist, dass er krank ist. Wir leben in einer Informationsgesellschaft und vom Gegenteil auszugehen ist ja wohl aberwitzig.

Die Behandlungserfolge sind
aber nunmal leider bei verschiedenen Krankheitsbildern bis
heute noch eher mäßig. D.h. es kommt eben vor, dass jemand
trotz Behandlung entsprechend auffällig ist.

Dafür kann ja der Richter gemäß Strafgesetzbuch auch Verständnis entgegenbringen. Dafür gibt es ja auch Expertenaussagen bei Verfahren.

Als Opfer ist es einem dieser Einwand sicherlich egal.

Oder einen Blinden, der dich verletzt hat,
weil er dich nicht sehen konnte?

Ein Blinder der Auto fährt, gehört auch in den Knast.

Wer hat hier von autofahren gesprochen? Du baust schon wieder
die Fallgestaltung um.

Das sagst Du zum wiederholten Mal. Dabei greife ich lediglich genau Deine Beispiele auf. Denn sicherlich zeigt niemand einen Blinden an, wenn er nicht denkt, dass dieser vorsätzlich gehandelt hat. Ein gutes Beispiel war also das Autofahren!

Der Vorsatz besteht darin, die Krankheit auszuleben anstatt zu
behandeln!

Wie schon geschrieben, Du baust hier unzulässig und ehrlich
gesagt auch böswillig die Fallgestaltung um.

Die Fälle hast Du mir vorgegeben, mein erster Beitrag richtete sich klar an den Fall von Heike. Den „Blinden“ und „Tourette“ habe ich nicht zuerst genannt.

Ist jeder totkranke Tumorpatient auch nur ein Schmarotzer
unseres Sozialsystems, nur weil er nicht brav auf die x-te
Chemotherapie anspricht, sondern wagt weiter krank zu bleiben?

Ich glaube so langsam gehen Dir Beispiel aus, die nur im Entferntesten mit dem Fall von Heike zu tun haben. Beim Blinden habe ich noch versucht „ernsthaft“ zu antworten. Jetzt belasse ich es mal dabei.

So, und jetzt habe ich wirklich kein Lust mehr, mit dir weiter
über Dinge zu diskutieren, die Du offenbar nicht ansatzweise
durchdringst, und bei denen Du dich offensichtlich vorsätzlich
weigerst gelebte Vorurteile mal an einfachem und auch Laien
üblicherweise durchaus zugänglichen juristischen Basiswissen
abzugleichen.

Ich habe in meinem ersten Beitrag versucht deutlich zu machen, dass es zwei Standpunkte gibt, die des Opfers und die des Aussenstehenden.

Dass Heike als Opfer den Standpunkt des Aussenstehenden hat, ist meines Erachtens für den „Täter“ ein glücklicher Zufall.

In die Situation hineinversetzt, würde ich, als Opfer, eben nicht Heike’s Meinung vertreten und ich würde es auch von keinem erwarten.

Als Opfer sollte man die höchstmögliche Strafe fordern und dabei eben die Aussenstehenden (Richter) klar darstellen lassen, warum sie der Forderung nicht folgen.

Eencockniedo

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Wie bitte?
Hallo,

Als Opfer sollte man die höchstmögliche Strafe fordern und
dabei eben die Aussenstehenden (Richter) klar darstellen
lassen, warum sie der Forderung nicht folgen.

Wieso dass denn?
Kann ich als Opfer (und ja, mir ist auch schon mal ein
Exhibitionist begegnet, und ja, ich habe ihn angezeigt -
und zwar deshalb, weil er mich auch angefasst hat und
ich Befürchtungen hatte, dass er das das nächste Mal bei
jemand macht, der sich nicht wehren kann oder allein ist
[wir waren zu dritt]) nicht selbst entscheiden,
was ich will?
In dem mich betreffenden Fall hätte mich die „Höchststrafe“
davon abgehalten, Anzeige zu erstatten, so wie ich
in Saudi Arabien den Dieb, der bei uns eingebrochen ist,
nicht angezeigt habe, weil ich nichts damit zu tun haben
wollte, dass jemand seine Hand verliert.

Gruß
Elke

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Hallo,

ich bin mir zwar nicht sicher warum ich gerade nun mit meiner Antwort Beiträge provoziere, die nicht nur auf das eingehen, was diskutiert wird, sondern auch abstrusse Beispiele aufführen, so z.B. die Rechtslage in Saudi-Arabien (bzw. blinde „Täter“).

Gerne kannst Du aus dem modernen deutschen Strafrechtskatalog Beispiele aufführen, die zu Deiner Meinung nach ungerechtfertigt hohen Verurteilungen geführt haben.

Ich kenne wahrlich niemanden, dem nur im entferntesten in den Sinn kommen würde von einer Anzeige absehen würde, weil die Strafen in Deutschland so brutal hoch sind.

Wenn Du, wie Heike in der Lage bist „kühlen“ Kopf zu bewahren, dann bravo für Euch.

Nichts destotrotz wäre es meines Erachtens jedoch unverschämt zu erwarten, dass ein Opfer „kühlen“ Kopf bewahren sollte, egal in welchem Land.

Es scheinen mir viele in Deutschland heutzutage es mit dem Täterschutz zu übertreiben!

Immerhin hast Du bei Deiner Anzeige an potentielle Opfer gedacht, was ich für vorbildlich halte.

Als Opfer sollte man die höchstmögliche Strafe fordern und
dabei eben die Aussenstehenden (Richter) klar darstellen
lassen, warum sie der Forderung nicht folgen.

Wieso dass denn?

Weil hier zwei Parteien sind. Täter und Opfer. Der Täter sagt ja auch nicht…gebt mir soundsoeine Strafe, sondern i.d.R. will er Freispruch! Der „Dumme“ ist dann der, der schon mit „wenig“ in die Verhandlung eintritt.

Eencockniedo

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Hallo,

Moment, jetzt baust Du aber die Fallgestaltung massiv um. Es
hat hier bislang noch niemand was dazu gesagt, ob jemand in
Therapie ist / therapierbar ist. Es ist doch wohl ganz klar,
dass man zunächst einmal davon ausgehen muss, dass ein Kranker
sich seiner Krankheit angemessen verhält, solange man nicht
konkret um das Gegenteil weiß.

Das ist ja wohl lächerlich! Welcher Erwachsene bitte weiss
nicht als Exhibitionist, dass er krank ist. Wir leben in
einer Informationsgesellschaft und vom Gegenteil auszugehen
ist ja wohl aberwitzig.

Sag mal, siehst Du in den Zeilen über dieser nur Buchstaben und Wörter, oder verstehst Du auch deren Inhalt und Sinn? Wer hat denn hier behauptet, das der Exibitionist nicht wissen würde, dass er krank ist??? Ganz im Gegenteil! Ich habe doch deutlich geschrieben, dass unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass jemand nicht nur weiß, dass er krank ist, sich entsprechend verhält und die möglichen Therapieangebote wahrnimmt. Nur sind die eben keine Garantie dafür, dass es nicht trotzdem zu Zwischenfällen kommt.

Die Behandlungserfolge sind
aber nunmal leider bei verschiedenen Krankheitsbildern bis
heute noch eher mäßig. D.h. es kommt eben vor, dass jemand
trotz Behandlung entsprechend auffällig ist.

Dafür kann ja der Richter gemäß Strafgesetzbuch auch
Verständnis entgegenbringen. Dafür gibt es ja auch
Expertenaussagen bei Verfahren.

Ach nö, ist unsere Justiz nicht wirklich genug belastet, als dass man sie mit Dingen belasten muss, die man auch anders handhaben kann? Wie schon geschrieben, ruf ruhig die Polizei, aber wenn die mitteilt, dass es sich um einen bekannten Fall handelt, der brav versucht über Therapie die Geschichte in den Griff zu bekommen und trotzdem hin und wieder versagt, sonst aber niemand etwas zu Leide tut, dann sollte es doch reichen den Mann nach Hause zu begleiten und gut ist. Mir sind meine Steuergroschen ehrlich gesagt zu schade, dass in solchen Fällen dann Staatsanwaltschaft und Richter bemüht werden, die wirklich Wichtigeres zu tun haben. Und das alles nur um dann zum vorhersehbaren Ergebnis zu kommen???

Als Opfer ist es einem dieser Einwand sicherlich egal.

Du scheinst Opfer mit Racheengel zu verwechseln. Ich habe ja oft Opfer bei mir im Büro sitzen. Glücklicherweise sind nur wenige so veranlagt. Normalerweise gehen meine Mandanten relativ rational mit einer Opferrolle um und sehen was sinnvoll und machbar ist und schreien nicht stumpfsinnig nach dem Henker. Wobei ich schon mit dem Begriff Opfer bei Exibitionismus (ohne weitere Begleitumstände) meine Probleme habe. Du beschwörst oben die aufgeklärte Informationsgesellschaft und scheinst das üblicherweise nur Sekunden dauernde Betrachtenmüssen eines männlichen Geschlechtsteils auf eine Stufe mit Straftaten stellen zu wollen, die zu dauerhaften und schwerwiegenden Beeinträchtigungen beim Opfer führen. Aufgeklärte Menschen gehen mit so etwas gelassener um.

Oder einen Blinden, der dich verletzt hat,
weil er dich nicht sehen konnte?

Ein Blinder der Auto fährt, gehört auch in den Knast.

Wer hat hier von autofahren gesprochen? Du baust schon wieder
die Fallgestaltung um.

Das sagst Du zum wiederholten Mal. Dabei greife ich lediglich
genau Deine Beispiele auf. Denn sicherlich zeigt niemand
einen Blinden an, wenn er nicht denkt, dass dieser vorsätzlich
gehandelt hat. Ein gutes Beispiel war also das Autofahren!

Aber warum billigst Du dann dem doch offenbar auch krankhaft gestörten Exibitionisten nicht auch zu, dass er ohne Vorsatz sondern im Rahmen seiner Erkrankung handelt? Warum greifst Du dann hier sogar zu so abstrusen Fallverdrehungen, dass jemand offenbar ganz sicher ein Therapieverweigerer ist, …

Der Vorsatz besteht darin, die Krankheit auszuleben anstatt zu
behandeln!

Wie schon geschrieben, Du baust hier unzulässig und ehrlich
gesagt auch böswillig die Fallgestaltung um.

Die Fälle hast Du mir vorgegeben, mein erster Beitrag richtete
sich klar an den Fall von Heike. Den „Blinden“ und „Tourette“
habe ich nicht zuerst genannt.

Ist jeder totkranke Tumorpatient auch nur ein Schmarotzer
unseres Sozialsystems, nur weil er nicht brav auf die x-te
Chemotherapie anspricht, sondern wagt weiter krank zu bleiben?

Ich glaube so langsam gehen Dir Beispiel aus, die nur im
Entferntesten mit dem Fall von Heike zu tun haben. Beim
Blinden habe ich noch versucht „ernsthaft“ zu antworten.
Jetzt belasse ich es mal dabei.

Warum, weil selbst Du hier feststellen muss, dass deine Argumentation nicht stimmig ist? Fakt ist, Du wirfst hier Leuten vollkommen unreflektiert grundsätzlich einen Vorsatz vor, bei denen der erste Anschein dagegen spricht. Aus „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird bei dir „Im Zweifel gegen den Angeklagten“, und jetzt hör bloß auf, da die Rolle des armen Opfers damit zu vermischen. Kein Gericht kann Dinge ungeschehen machen, die passiert sind. Das ist oft sehr bedauerlich, aber nun mal nicht zu ändern, solange wir keine Zeitmaschinen im Gerichtssaal stehen haben werden. Das Gericht kann sich nur im Nachhinein mit einem Geschehen befassen und versuchen einen Täter möglichst gerecht zu behandeln. Also nicht in Watte zu packen, aber eben auch nicht stärker zu bestrafen, als es der Sache angemessen ist, und daher hat der alte Spruch seine heute noch gültige Begründung.

So, und jetzt habe ich wirklich kein Lust mehr, mit dir weiter
über Dinge zu diskutieren, die Du offenbar nicht ansatzweise
durchdringst, und bei denen Du dich offensichtlich vorsätzlich
weigerst gelebte Vorurteile mal an einfachem und auch Laien
üblicherweise durchaus zugänglichen juristischen Basiswissen
abzugleichen.

Ups, jetzt habe ich mich ja doch noch mal auf die Sache eingelassen. Ich sollte dieses Brett meiden.

Ich habe in meinem ersten Beitrag versucht deutlich zu machen,
dass es zwei Standpunkte gibt, die des Opfers und die des
Aussenstehenden.

Das scheint für dich ganz extrem zu gelten. Glücklicherweise liegen die Positionen für die allermeisten Menschen näher bei einander und sie können besser mit einer Opferrolle umgehen.

Dass Heike als Opfer den Standpunkt des Aussenstehenden hat,
ist meines Erachtens für den „Täter“ ein glücklicher Zufall.

Nein, sondern tägliche Realität aller am Rechtsfindungsprozess Beteiligten. Es gibt wirklich nur ganz wenige Opfer, die auf so einem engen Gleis fahren wie Du.

In die Situation hineinversetzt, würde ich, als Opfer, eben
nicht Heike’s Meinung vertreten und ich würde es auch von
keinem erwarten.

Das hast Du ja auch mehr als deutlich gemacht.

Als Opfer sollte man die höchstmögliche Strafe fordern und
dabei eben die Aussenstehenden (Richter) klar darstellen
lassen, warum sie der Forderung nicht folgen.

Wie schon gesagt, Du bist ein Racheengel und damit glücklicherweise die Ausnahme. So einen Mandanten würde ich gleich wieder vor die Tür komplimentieren und niemals vertreten wollen. Der durchschnittliche Mandant ist einer rationalen und abwägenden Betrachtung aller Sichtweisen gegenüber weit offener und kommt zu realistischeren Einschätzungen eines Sachverhalts. Natürlich gibt es Situationen, wo ich z.B. als Nebenklagevertreter aus guter Überzeugung eine Höchststrafe fordere, aber die Regel ist dies nicht. Ganz oft ergeben sich aus 200 Seiten Akten auch für das Opfer und seinen Anwalt nachvollziehbare „Entschuldigungsgründe“, wird eine ernst gemeinte Entschuldigung akzeptiert, … Der Mensch hat sich seit er aus der Höhle gekrochen ist weiterentwickelt (jedenfalls viele).

Gruß vom Wiz

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Hallo,

ich bin mir zwar nicht sicher warum ich gerade nun mit meiner
Antwort Beiträge provoziere, die nicht nur auf das eingehen,
was diskutiert wird, sondern auch abstrusse Beispiele
aufführen, so z.B. die Rechtslage in Saudi-Arabien (bzw.
blinde „Täter“).

Dann solltest Du mal darüber nachdenken, warum es ausgerechnet mit deinen Beiträgen angeblich solche Probleme gibt. Vielleicht gibt es sie ja gar nicht und in Wirklichkeit schreibst Du wirklich extrem angreifbares Zeug?

Gerne kannst Du aus dem modernen deutschen Strafrechtskatalog
Beispiele aufführen, die zu Deiner Meinung nach
ungerechtfertigt hohen Verurteilungen geführt haben.

Dafür reicht der Platz hier leider nicht. Wer Urteile nicht nur aus der dreizeiligen Zusammenfassung der Zeitung mit den vier großen Buchstaben kennt, sondern regelmäßig Prozessakten von hunderten von Seiten wälzt und alle Details von Prozessen kennt, kann problemlos jede Menge fragwürdig hoher Verurteilungen benennen. Es kommt ja auch nicht von ungefähr, dass gerne mal in Berufung oder Revision ein Urteil eines Untergerichtes abgemildert wird. Das ist ja kein Fleisskärtchen für Beharrlichkeit, sondern Ergebnis erneuter Befassung mit dem Fall.

Ich kenne wahrlich niemanden, dem nur im entferntesten in den
Sinn kommen würde von einer Anzeige absehen würde, weil die
Strafen in Deutschland so brutal hoch sind.

Was heißt hier brutal hoch? Natürlich kennen wir hier keine körperliche Züchtigung, keine Todesstrafe. Aber gerade das hier diskutierte Delikt wird von vielen Juristen als grundsätzlich fragwürdig betrachtet. Und alleine schon eine im Führungszeugnis auftauchende Vorstrafe, kann ein Leben ruinieren. Viele Menschen denken darüber nach, ob das was da passiert ist dies rechtfertigt.

Wenn Du, wie Heike in der Lage bist „kühlen“ Kopf zu bewahren,
dann bravo für Euch.

Das hatten wir ja schon

Nichts destotrotz wäre es meines Erachtens jedoch unverschämt
zu erwarten, dass ein Opfer „kühlen“ Kopf bewahren sollte,
egal in welchem Land.

Das erwartet man auch nicht, die Realität zeigt einfach, dass ein Großteil der Opfer mit solch einer Situation besser umgehen können als Du es dir vorstellen willst.

Es scheinen mir viele in Deutschland heutzutage es mit dem
Täterschutz zu übertreiben!

Es gibt keinen Täterschutz. Ein Täter soll angemessen für seine Tag zur Rechenschaft gezogen werden. Mehr aber auch nicht. Einen Täter ein Jahr einzusperren hilft keinem Opfer, hat aber über das reine Einsperren hinaus massenhaft Nebeneffekte, die diese Strafe deutlich härter werden lassen, als sie auch den ersten Blick klingt (Verlust von Arbeit, Wohnung, sozialem Status, Einführung in die kriminelle Gesellschaft, …). Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte wissen dies und überlegen daher sehr genau, ob die Tat nicht nur das Jahr Knast wert ist, sondern auch all diese Nebenfolgen.

Immerhin hast Du bei Deiner Anzeige an potentielle Opfer
gedacht, was ich für vorbildlich halte.

Als Opfer sollte man die höchstmögliche Strafe fordern und
dabei eben die Aussenstehenden (Richter) klar darstellen
lassen, warum sie der Forderung nicht folgen.

Wieso dass denn?

Weil hier zwei Parteien sind. Täter und Opfer. Der Täter
sagt ja auch nicht…gebt mir soundsoeine Strafe, sondern
i.d.R. will er Freispruch! Der „Dumme“ ist dann der, der
schon mit „wenig“ in die Verhandlung eintritt.

Kann es sein, dass Du von Strafrecht nicht mal den Hauch einer Ahnung hast? Da gibt es keine zwei Parteien und das Opfer kann auch keine Strafe fordern (außer bei den wenigen Nebeklagedelikten). Und das Gericht ist weder an die Anträge von Staatsanwaltschaft, ggf. Nebenklage und Verteidigung gebunden. Es kommt durchaus vor, dass Gerichte über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Maß hinaus gehen. Da werden nicht einfach beide Anträge zusammengezählt und dann durch zwei geteilt. Es macht aber natürlich schon einen erwachsenen Eindruck, wenn eine ggf. zugelassene Nebenklage einen vernünftigen Antrag stellt und damit zu erkennen gibt, dass sie ihre Rolle als Beteiligter des Verfahrens aktiv genutzt hat, und nicht einfach nur dagesessen hat um am Ende des Verfahrens endlich nach dem Henker rufen zu können.

Gruß vom Wiz

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tut mir Leid, aber Deine Antwort finde ich zwar jetzt ein
bisschen daneben, besonders weil die von einem Ev. Pfarrer
i.R., Heilpraktiker, Psychotherapeut, kommt.

Tja also, liebe Heike,

was hat mein Beruf damit zu tun?
Darf ich als ev. Pfarrer, Heilpraktiker, Psychotherapeut solche Worte nicht kennen? Mich ihrer nicht bedienen?
Schließlich habe nicht ICH, sondern ER hat gefagt, wie sich jemand fühlt, der auf dem Klo vögelt.
Er hat öffentlich gefragt, und da wird man sich doch noch erinnern dürfen, oder?

Gruß - Rolf

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darum geht es nicht
Hallo Rolf,

es geht nicht um das Wort oder die Worte, ich arbeite in der Aidshilfe und bin ganz andere Wörter gewöhnt, es geht darum, wie Du den Verfasser siehst. Du hast geschrieben, „was willst Du aber auch von jemandem verlangen, der vor kurzem im LuL-Brett nach den Gefühlen gefragt hat, die jemand hat, wenn er auf dem Klo vögelt“ Du hast abwertend von ihm geschrieben, das hat mich so überrascht, denn meine Pfarrer, die ich kenne, die würden das nicht tun.

Liebe Grüße

Heike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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