Wenn sich jemand vor mir entblößt, um mich zu schockieren, oder wenn die Nachbarn ohne Rücksicht auf mich beim Liebesspiel laut stöhnen, welchen Tatbestand erfüllt das ? Ich suche einen speziellen Begriff, der das genau umschreibt. Nötigung ist wohl zu allgemein. Einbruch in die Intimsphäre passt auch nicht
Wenn sich jemand vor mir entblößt, um mich zu schockieren,
§ 183,1: „Ein Mann, der eine andere Person durch exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
oder wenn die Nachbarn ohne Rücksicht auf mich beim
Liebesspiel laut stöhnen, welchen Tatbestand erfüllt das ?
Ruhestörung? Es gibt im StGB meines Wissens nur der Totenruhe *lach*: § 168. Im Ernst: Da ist wohl nichts zu machen.
Nötigung ist wohl zu allgemein.
Nein, nicht zu allgemein, sondern überhaupt nicht einschlägig:
„Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung … nötigt …“ ($240,1) Das kommt wohl nicht in Frage.
Einbruch in die Intimsphäre
Auch das gibts meines Wissens nicht, höchstens wenn du mit Abhörgerät … aber das ist ja auch nicht der Fall.
Es bleibt nur der Exi-Vorwurf, der aber schwierig zu belegen ist.
Aus meiner Sicht: keine Chance.
oder wenn die Nachbarn ohne Rücksicht auf mich beim
Liebesspiel laut stöhnen, welchen Tatbestand erfüllt das ? Ich
suche einen speziellen Begriff, der das genau umschreibt.
Nötigung ist wohl zu allgemein. Einbruch in die Intimsphäre
passt auch nicht
Meine laienhafte Einschätzung:
Ich denke mal das wäre dann „Erregung öffendlichen Ärgernisses“
was es auch ist, wenn z.B. Leute nackt auf der Straße herumlaufen
Bei dem Exhibitionisten bin ich mir nicht sicher, aber Nötigung
ist glaub ich gar nicht so schlecht
merkwürdig irgendwie, dass der Straftatbestand des Exhibitionismus nur für Männer gilt.
Habe noch ein schönes Urteil des BayObLG (2St RR 86/98) gefunden:
„Wegen exhibitionistischer Handlungen kann nur bestraft werden, wer eine Entblößung in der Absicht vornimmt, sich durch die Entblößung selbst sexuell zu erregen.“
Nach 22 Uhr wird es in die Kategorie „nächtliche Ruhestörung“ gehören. Aber im Laufe des Tages… da ist wohl nichts zu machen. Wenn sich jemand gestört fühlt durch den Kinderlärm auf der Straße, durch den Rasenmäher des Nachbarn, durch die kreischende Stimme eines bestimmten Menschen oder durch das Lustgestöhne aus der Nachbarwohnung, bleibt das leider sein eigenes Problem. Nicht anders sieht es aus beim Schweißgestank und der permanenten Alkoholfahne eines Säufers, der nur einmal durch Treppenhaus zu gehen gehen braucht, um jede Luft zu kontaminieren.
Solange Du nicht gestört wirst - und hier gelten andere Kriterien als Dein persönliches Empfinden - wird kein Grünuniformierter von der nächsten Polizeiwache etwas gegen das lautstarke Treiben unternehmen.
Sorry, aber Du kannst nur darauf hoffen, daß es sich auf andere Weise irgendwann beruhigt.
Das Thema „Gliedvorzeiger“ (jur. Begriff für diese schrägen Typen) ist ausreichend beantwortet. Was Lustschreie und Wackelbetten angeht, kannst Dich allenfalls beim Architekten oder Bauherren des Hauses beschweren. Da sind die Schallschutzvorschriften nicht eingehalten worden bzw. zum Zeitpunkt des Hausbaus (fast) unbekannt gewesen. Natürlich kannst mehr oder minder diskret die Aktiven darauf ansprechen. Mit einer blöden Antwort mußt aber rechnen. Dagegen unternehmen kannst gar nichts, weil dies, genauso wie nächtliches Baden oder Klospülen und das vorherige plätschern schlicht und ergreifend zum (zwischen)menschlichen Leben in einem Haus gehört. Eine Ausnahme wäre natürlich, wenn die Lustschreie so laut sind, daß auch der Nachbar drei Häuser weiter aus dem Bett fällt (salopp ausgedrückt!)
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Ok…
ich danke nochmal für die vielen Beiträge. Ich habe vermutlich meine Frage nicht deutlich formuliert. Ich habe nur einen Begriff gesucht und keinen Fall geschildert. Bzw. ich machte den Fehler, eigentlich zwei Fragen zu einer zu machen.