Hallo,
stimmt es, dass man nach arbeitslos-Meldung erstmal mindestens einen Monat arbeitslos sein muss (1x Arbeitslosengeld beziehen muss), um das Existenzförderungsgeld für eine Ich-AG zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Laluca
Hallo,
stimmt es, dass man nach arbeitslos-Meldung erstmal mindestens einen Monat arbeitslos sein muss (1x Arbeitslosengeld beziehen muss), um das Existenzförderungsgeld für eine Ich-AG zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Laluca
Hi Laluca,
nein, stimmt nicht. Einzig und allein den gültigen Bewilligungsbescheid für das AlG brauchst du. Und das kann nach Beantragung schon mal 8 Wochen dauern. Deswegen sollst du ja auch schnellstmöglich zum Arbeitsamt gehen und dich melden, soweit du genau weisst, wann du gekündigt wirst (und eine Kündigung hast, die du schriftlich allerdings auch nachreichen kannst). Falls du selbst kündigst, da kommt normalerweise eine Sperrzeit von 3 Monaten auf dich zu, in der Zeit ist zwar eine Förderung zur Selbstständigkeit möglich, aber die 3 Monate werden vom Fördergeld abgezogen (je nach Höhe des Fördergeldes kann der Abzug eine ganze Menge sein, er richtet sich nicht nach dem Arbeitslosengeld).
Gruß
André
Guten Morgen zusammen 
vielen Dank André für die rasche Antwort von Dir.
Hast mir schon mal weiter geholfen.
Hätte noch eine kleine Frage:
Ich war 2 Wochen nach schrftl. Erhalt der Kdg beim AA, 2 Wochen deshalb, weil ich beim ersten umgehenden Gang gorthin auf 2 Wochen vertröstet wurde, weil die Ansprechpartnerin im Urlaub war. Mein ehemaliger hat die Rücksendung der Arbeitsbescheinigung verweigert (nur mit Anwalt, und Rechtsabteilung lieferte er das Schreiben nach). Letzte Woche (Fristablauf für ihn) kam sein Schreiben und jetzt läuft alles…
Dann verstehe ich es richtig, dass ich den Bewilligungsbescheid abwarte, dann das Gewerbe anmelde und als letztes zum AA gehe wegen der Existenzförderung (die Unterlagen habe ich bereits).
Ich hoffe, ich klinge nicht allzu durcheinander, aber ich war zuvor nocvh nie beim AA und habe wenig Ahnung von den regelungen bzw. möchte absolut nichts verpassen.
Sorry, dass die Frage nun so lang wurde 
Vielen Dank im Voraus,
Laluca
nein, stimmt nicht. Einzig und allein den gültigen
Bewilligungsbescheid für das AlG brauchst du. Und das kann
nach Beantragung schon mal 8 Wochen dauern. Deswegen sollst du
ja auch schnellstmöglich zum Arbeitsamt gehen und dich melden,
soweit du genau weisst, wann du gekündigt wirst (und eine
Kündigung hast, die du schriftlich allerdings auch nachreichen
kannst). Falls du selbst kündigst, da kommt normalerweise eine
Sperrzeit von 3 Monaten auf dich zu, in der Zeit ist zwar eine
Förderung zur Selbstständigkeit möglich, aber die 3 Monate
werden vom Fördergeld abgezogen (je nach Höhe des Fördergeldes
kann der Abzug eine ganze Menge sein, er richtet sich
nicht nach dem Arbeitslosengeld).Gruß
André
Hi,
na ja, vertrösten lassen wegen Urlaub…
Egal, jetzt läuft ja alles. Gehe zwischenzeitlich noch mal zur IHK, laß dich kostenlos beraten. Es gibt ja nicht nur ICH-AG-Förderungen. Da sind Kombinationen mit EU-Mitteln möglich, Coachingleistungen werden ebenfalls vom Amt mitfinanziert, all das kann dir den Start erleichtern. Verschenke nichts, was dir helfen könnte. Recherchiere nach günstigen Versicherungen fürs Gewerbe, mach dich im Steuerrecht fit. Frage ruhig beim Finanzamt nach, wenn du was wissen willst. Schreibe die richtigen Bezeichnungen in die Gewerbeanmeldung und, und, und.
Nutze die Zeit, denn nachher wirds teuer oder du hast mögliche Fördermittel verwirkt.
Gruß
André
Vielen Dank für die hilfreichen Tipps 
Grüsse, Laluca