Existengründung als Stullenschmierer?

Hi, ich möchte anfangen, kleine Brötchen selber zu Backen und einen Frühstücksstullendienst/Sandwiches für Dienstleistungsunternehmen / Büros in meiner Umgebung als „Verkäufer mit Bauchladen“ anbieten.

Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten, eine gewerbliche Küche mitzubenutzen? Oder kann ich rechtlich gesehen auch die Stullen bei mir zu Hause schmieren? Wie muss das bei irgendwelchen Ämtern angemeldet werden, abgesehen vom Gewerbeschein?

Hat jemand nützliche Tipps für den Start?

Besten Dank und herzliche Grüße

Stulley

Da solltest du auf jeden Fall beim Gesundheitsamt nachfragen, weil die bestimmungen für Lebensmittel sind in D superstreng! Ich denke das du auf jeden Fall einen Gesundheitspass brauchen wirst. schau einfach mal bei google, hätte dir auch nen link gegeben, aber das ist stadt abhängig

Hi,

Hat jemand nützliche Tipps für den Start?

http://www.existenzgruender.de/03/01/01/antwort.php?..

mfg Ulrich

Hallo,

wir schon erwaehnt, wenn du mit offenen Lebensmittel zu tun hast, brauchst du ein Gesundheitszeignis.
Aber wenn du Lebensmittel in der eigenen Kueche „herstellen“ willst, dann muss deine Kueche den Vorraussetzungen dafuer erfuellen. Diese Vorschriften sind in einer normalen Privatwohnung extrem schwer zu erfuellen. Das faengt mit baulchen Vorraussetzungen an und hoerht bei den Geraetschaften auf. Also einfach mal beim Gewerbe- und oder Gesdundheitsamt nachfragen.

Tschau
Peter

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