Guten Tag,
man nehme an
Person X hat vor 2 Monaten mit einer Maßnahme vom Arbeitsamt begonnen, und zwar erhalte X jetzt den so genannten Existenzgründerzuschuss für 9 Monate.
Nun ist es aber so, dass es nicht so klappt wie erhofft. Zudem hat der ehemaliger Arbeitgeber von X ihm eine Stelle angeboten. Nun die Frage, kann X diese Maßnahme vom Arbeitsamt einfach beenden, oder was hat X zu beachten ??
Muss X das bereits erhaltene Geld zurück zahlen ??
Ich danke für die Antworten
Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Jedoch wird eine Förderung durch einen weiteren Gründungszuschuss für die Dauer von 24 Monaten ausgeschlossen.
Am besten einfach einen Termin beim zuständigen Arbeitsvermittler vereinbaren oder in der Eingangszone vorsprechen, dann kann alles weitere direkt in die Wege geleitet werden.
Hey,
super danke für die schnelle Antwort…
Hilft mir schon mal weiter, jetzt weiss ich zu mindest dass X keinen Stress bekommen kann…
Aber angenommen X bekommt zum 01.08. noch die Förderung und zum 15.8. wird X dann festangestellt, muss X dann das Geld für August zurück zahlen ??
Ich denke nicht, dass das Geld dann komplett zurückgezahlt werden muss. Höchstens anteilig. Der Arbeitsvermittler kann dazu genauere Auskünfte geben. Daher am besten direkt so schnell wie möglich die Agetur aufsuchen!