Existens gegründet, noch wichtige Fragen

Hallo !

Eine kleine Firma im Bereich Trockenbau wurde gegründet.

Ehefrau hat das Gewerbe, der Ehemann ist Angestellter.

Der Steuerbereich wird selber gemacht und genau dazu habe ich noch ein paar wichtige Fragen :

  1. Wir müssen unserem Auftraggeber keine MwSt in Rechnung stellen, muss man trotzdem Vorsteuern bezahlen jeden Monat ?

  2. Die Quittungen und Rechnungen u.s.w. bekommt ja normalerweise der Steuerberater…muss das alles jetzt dem Finanzamt gegeben werden ? Oder reicht das Kassenbuch aus ?

  3. Wie ist das mit der MwSt von Telefonrechnung und Mobil…müssen diese MwSt auch mit angegeben werden in dem Formular was jeden Monat beim Finanzamt abgegeben werden muss? Also das, wo man die MwSt zurück bekommt…

  4. Habt ihr vielleicht noch einige wichtige Dinge, die zu beachten sind ? Wir werden auf jeden Fall alles ohne Steuerberater ersteinmal machen, da die Kosten am Anfang klein gehalten werden sollen. Oder habt ihr noch irgendwelche Tips ?

  5. Gibt es irgendwelche Vorteile wenn der Ehemann Angestellter bei der Ehefrau ist ?

  6. Konto : Es besteht ein Geschäfts und ein Privatkonto…wenn man jetzt Geld für das gewerbliche Fahrzeug braucht, dann holt man es vom Geschäftskonto. Aber sieht das dann nicht aus wie eine Privatentnahme und wird zu den Einkommenssteuern gerechnet. Was ich meine ist, das man ja als Privatentnahme das Geld vom Geschäfts auf das private Konto überweisen kann und das ganze Privatentnahme auf der Überweisung nenne…aber wenn z.b. vom Geschäftskonto Geld mit der Karte geholt wird, kann man ja nicht feststellen ob es eine Privat- oder geschäftliche Entnahme war

Eine kleine Firma im Bereich Trockenbau wurde gegründet.

Herzlichen Glückwunsch,

Ehefrau hat das Gewerbe, der Ehemann ist Angestellter.

Und warum das?

Der Steuerbereich wird selber gemacht und genau dazu habe ich
noch ein paar wichtige Fragen :

  1. Wir müssen unserem Auftraggeber keine MwSt in Rechnung
    stellen, muss man trotzdem Vorsteuern bezahlen jeden Monat ?

Du musst nur die Vorsteuer bezahlen, wenn du was kaufst. Wenn du nichts kaufst, musst du keine Vorsteuer bezahlen.

  1. Die Quittungen und Rechnungen u.s.w. bekommt ja
    normalerweise der Steuerberater…muss das alles jetzt dem
    Finanzamt gegeben werden ? Oder reicht das Kassenbuch aus ?

das ist umsatzabhängig. wieviel umsatz gedenkst du denn zu tätigen und wieviel Gewinn willst du daraus machen?

Hast du Maschinen oder Fahrzeuge, die abgeschrieben werden müssen?

  1. Wie ist das mit der MwSt von Telefonrechnung und
    Mobil…müssen diese MwSt auch mit angegeben werden in dem
    Formular was jeden Monat beim Finanzamt abgegeben werden muss?

du musst nur die Vorsteuer gesondert angeben, wenn du zu einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtest bist. sonst gibst du eh den bruttobetrag der Rechnung an.

Also das, wo man die MwSt zurück bekommt…

wenn du keine Mehrwertsteuer ausweist, kannst du auch keine Mwst. verrechnen also bekommst du auch keine Vorsteuer zurück.

  1. Habt ihr vielleicht noch einige wichtige Dinge, die zu
    beachten sind ?

Ja: hoffentlich hast du wenigstens ein bißchen Ahnung von Kalkulation.

Wir werden auf jeden Fall alles ohne
Steuerberater ersteinmal machen, da die Kosten am Anfang klein
gehalten werden sollen. Oder habt ihr noch irgendwelche Tips ?

die Kosten eines Steuerbearters sind geringer als die strafgleder für falsch abgebene Steuererklärugen.

Übrigens: macht ein Steuerbearater Trockenbau? Nein? Warum wohl nicht?

sollte ein Trockenbauer die Arbeit eines StB machen? Ja? Warum? hat der soviel Ahnung von Steuern wie ein StB vom Trockenbau?

  1. Gibt es irgendwelche Vorteile wenn der Ehemann
    Angestellter bei der Ehefrau ist ?

Ja das Finanzamt kassiert doppelt Steuern Und die Beiträge für Sozialversicherung und AG-Anteile sind auch rausgeschmissen.

  1. Konto : Es besteht ein Geschäfts und ein
    Privatkonto…wenn man jetzt Geld für das gewerbliche
    Fahrzeug braucht, dann holt man es vom Geschäftskonto. Aber
    sieht das dann nicht aus wie eine Privatentnahme und wird zu
    den Einkommenssteuern gerechnet. Was ich meine ist, das man ja
    als Privatentnahme das Geld vom Geschäfts auf das private
    Konto überweisen kann und das ganze Privatentnahme auf der
    Überweisung nenne…aber wenn z.b. vom Geschäftskonto Geld mit
    der Karte geholt wird, kann man ja nicht feststellen ob es
    eine Privat- oder geschäftliche Entnahme war

da solltest du in diesem Forum mal im Archiv zum Thema „private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen“ oder „geschäftliche Nutzung von Privatfahrzeugen“ nachlesen.

Wenn dein Wissen um die Grundbegriffe des Steuerrechts wirklich so ist, wie es dein Fragen vermuten lassen, solltest du nciht das Geld für einen Steuerberater sparen.

gruss