Hallo Experten,
ich möchte einige Sprachkurse anbieten und mir so eine „Existenz“ aufbauen.
Ich hätte 2 Fragen:
- Sollte ich das ganze bei der Stadt als ein Gewerbe anmelden (würde mich 32€ kosten) ?
Die Räume teile ich mir mit anderen Sprachkursanbietern.
Viele Grüße
Philipp
[MOD] 2. Frage wegen Verstoß gegen FAQ 1129 gelöscht
Servus,
Sprachunterricht ist klar eine freiberufliche Tätigkeit im Sinn von § 18 Abs 1 EStG - es braucht kein Gewerbe angemeldet zu werden, weil kein Gewerbebetrieb besteht.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Hallo Martin,
Sprachunterricht ist klar eine freiberufliche Tätigkeit im
Sinn von § 18 Abs 1 EStG - es braucht kein Gewerbe angemeldet
zu werden, weil kein Gewerbebetrieb besteht.
in Ordnung, es gilt aber trotzdem als „Beschäftigung“ denke ich mal, oder?
Hierzu noch 3 weitere Fragen:
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Also muss ich dann als Freiberufler einfach am Ende des Jahres ganz normal meine Steuererklärung abgeben?
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Und was ist wenn ich andere Leute (z.B. Freiberufler) einstellen möchte? Dann ist die Gewerbeanmeldung nötig oder?
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Ist es richtig dass man bis zu 3 Monate nach dem eigentlichen Betriebsbeginn ein Gewerbe anmelden darf?
Schöne Grüße
MM
Viele Grüße zurück
Philipp
Hallo Philipp,
in Ordnung, es gilt aber trotzdem als „Beschäftigung“ denke
ich mal, oder?
Eine freiberufliche selbständige Tätigkeit im Sinn des § 18 I EStG
Hierzu noch 3 weitere Fragen:
- Also muss ich dann als Freiberufler einfach am Ende des
Jahres ganz normal meine Steuererklärung abgeben?
Das hab ich vergessen zu erwähnen: Schon der Beginn der Tätigkeit muss beim Finanzamt angezeigt werden. Bloß der Umweg über die Gemeinde und die Gebühr entfallen.
- Und was ist wenn ich andere Leute (z.B. Freiberufler)
einstellen möchte? Dann ist die Gewerbeanmeldung nötig oder?
Nein. Es gibt schon (selten) Fälle, wo ein freiberufliches Unternehmen wegen der Zahl der Mitarbeiter zum Gewerbebetrieb wird, nämlich dann, wenn der Inhaber (oder durch ihn beschäftigte Berufskollegen) die Arbeit der anders qualifizierten Mitarbeiter nicht mehr so überwachen können, dass sie die Verantwortung für die Ergebnisse uneingeschränkt tragen können. Das sind dann aber viel mehr Mitarbeiter.
- Ist es richtig dass man bis zu 3 Monate nach dem
eigentlichen Betriebsbeginn ein Gewerbe anmelden darf?
Die Schonfristen kenne ich da nicht. In einem Fall hatte ich das Anmelden völlig verschlampt, und noch knapp ein Jahr später kam nach der Anhörung zum OWi-Verfahren nichts mehr weiter - ist wohl, je nach Gemeinde, nicht so tragisch. Wobei ich in einem Grenzfall, der annähernd sicher zu den freien Berufen zählt, nichts anmelden täte, weil das auch als Indiz gewertet werden kann.
Schöne Grüße
MM