Existensgründer Firmenbezichnung

Ich werde demnächst eine neue Firma gründen.
Hierbei möchte ich den Partnern eine Firmirung angeben.
Es soll ein Onlinehandel sein und ich hab eine Kaufmännische Ausbildung abgeschlossen.
Nun mein Vorschlag
Max Mustermann e.K. Onlinehandel

ist dies so richtig?
und kann ich ein Logo mit einbauen?

Vielen Dank schonmal :smile:

Kaufmännische Ausbildung, bedeutet nicht, dass man Kaufmann ist.
Kaufmann wird man erst, wenn man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt.
z.B. Eintrag ins Handelsregister.

Wenn Du dein Onlinehandel als Einzelperson betreibst, dann heißt deine Firma schlicht: Mustermann, Max

Du kannst dahinter ein Logo setzten, dass gehört aber nicht zum Firmennamen.

Wenn Du eine kaufmännische Ausbildung hast, kannst oder hast Du schon mal ins HGB geschaut. Da stehen eigentlich alles drin was Du wissen musst. Firma, Kaufmann, Handelsregister, etc.

Alles klar, ist der Zusatz Onlinehandel zulässig?

danke für die schnelle Antwort

Onlinehandel beschreibt wohl eher die Tätigkeit, die du auf dem Gewerbebogen angegeben hast.

Du kannst das auf deine Rechnung schreiben, aber zum Firmennamen gehört das als Einzelperson nicht dazu.

Alles klar, ist der Zusatz Onlinehandel zulässig?

danke für die schnelle Antwort

Hallo,

das sollte eigentlich gehen. Soweit ich weiß muss bei einem Einzelunternehmen, der Vor- und Zunahme genannt werden eine Zusatzbezeichnung darf aber dazu angegeben werden.
Mit dem e.K. kenne ich mich nicht so gut aus, aber ich glaube dies muss immer genannt werden.

Meistens findet man bei der IHK genauere Informationen über die Bestimmungen.

VG

Fiendius