Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe ein kleines Problem und bräuchte mal nen kleinen Tip.
Ich bin arbeitslos, und habe jetzt ein sehr interessantes Franchise-konzept gesehen.
Wäre für mich ideal, aber jetzt habe ich nur noch für ca.80 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. In den Unterlagen vom Arbeitsamt steht jetzt der „böse“ Satz von wegen - Mindestansruchdauer des Arbeitlosengeldbezug muß 90 Tage betragen.
Jetzt meine große Frage: gibts eine Möglichkeit diese Förderung trotzdem zu bekommen ?
Wenn ja wie!!!
Oder ähnliche Förderungen?
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Hallo,
Also nach meinem wissen gibt es für Arbeitslosengeld1 sowieso keine solche förderungen.
aber auch bei arbeitslosengeld2 also sprich hart4 geht es wenn dann sowieso nur über ein existensgründer büro die dann die anträge mit ihnen durchgehen und die haben dann meistens schon die richtigen stichworte für das AA bereit.
aber das Arbeitsamt/Jobcenter gibt sowieso nur den standard satz von ca. 345€ monatlich raus und bei einem Franchise-konzept muss man so oder so zur bank da man ja einrichtung und co. von dennen kaufen muss.
hoffe konnte dir helfen
viel glück wenn du das in angriff nimmst!
MfG
Ich kann da leider kaum weiterhelfen. Wenn die 90 Tage unterschritten sind, sieht es schlecht aus.
Eine mögliche Alternative bietet Förderung über die EU, am besten mal hierzu bei der IHK nachfragen.
Sehr geehrter Herr Mair!
Ich kann ihre Frage leider nicht beantworten.
Ich wünsche Ihnen auf der Suche nach der Antwort viel Erfolg. Wenn Sie aus Österreich sind, kann ihnen vielleicht die AK weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hr. Sack