Wenn ich eine neue Existens Gründe und aber auch Schulden dabei habe…wo liegen da die Grenzen wo man gepfändet werden kann…
Es muss ja Grenzen geben das man auch trotz Pfändungen in Ruhe weiter arbeiten kann.
Können Behörden, Krankenkassen u.s.w. über diese Grenzen hinaus?..können Gläubiger einem solche Steine in den Weg legen das man gezwungen ist auf zu hören ?
die Pfändungsfreigrenzen sind § 850c ZPO (Zivilprozeßordnung) zu entnehmen, eine einfache Tabelle zum downloaden findet man auch unter http://www.vse-essen.de
Die Problematik ist nicht so ganz für ein Forum geeignet, Sie sollten darüber in jedem Fall mit einem auf Insolvenzen spezialisierten Anwalt sprechen.
Es geht in dieser Frage nicht so sehr darum, was der Gläubiger erhalten darf, sondern vielmehr darum, was der Gläubiger sich zu holen in der Lage ist und dabei das neu aufgebaute Geschäft schädigt.
Pfändet der Gläubiger in das Konto, so ist das Geld zunächst erst einmal weg und man muss die Herausgabe u.U. erstreiten, pfändet er in Forderungen, die man gegen Kunden hat, dann verliert man u.U. die Kunden oder noch schlimmer, die Kunden verweigern die Zahlung und stellen plötzlich Fehler an den Waren fest.
Diese Problematik besteht und MUSS vorher abgeklärt werden !
Achtung, die Gefahr ist extrem hoch, dass deine neue Existenz schlagartig wieder vernichtet wird. Finanzamt, Hauptzollamt, Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte warten nur darauf!
Ausweg: Nicht du selbst/persönlich, sondern eine sogenannte juristische Person (Firma) startet neu durch. Allerdings muss irgend jemand Gesellschafter/Besitzer der Firma sein und das darfst nicht du sein! Du selbst kannst aber Geschäftsführer sein.
GmbH kostet allerdings viel. Eine englische Limited ist wesentlich günstiger, wird in England (per Post in Deutschland) gegründet und in Deutschland lediglich angemeldet und quasi als Filiale als geführt. Eine Limited & Co. KG ist seriöser, da im Deutschen Handelsregister eingetragen. Mit entsprechenden Suchbegriffen wirst du im Internet fündig! Viel Erfolg!