Existensgründung als Kleinunternehmer

Guten Tag,
ich hätte mal ein paar fragen bezüglich Kleinunternehmer und ebay.

  1. Wo meld ich mich als kleinunternehmer an?

  2. Wie überprfüft das Finanzamt ob ich wirklich kleinunternehmer bin und den Staat nicht bescheißen will?

3)Muss ich Buchführung führen?

4)Wenn ich bei ebay einen shop eröffnen will, muss ich dann schreiben das ich Gewerblich bin?

5)Muss ich Gewährleistung geben und Rückgaberecht? und wer trägt dann die Versandkosten, ich oder der den Artikel gekauft hat?

6)Muss ich eine Rechnung schreiben, oder kann ich es lassen? da ich ja sowieso die Mwst nicht angeben darf?

Danke für die Beantwortung der Fragen

Hallo!

ich hätte mal ein paar fragen bezüglich Kleinunternehmer und
ebay.

Mit dem Stichwort Ebay haben sich Deine Fragen bereits erledigt. Tue Dir selbst den Gefallen und glaubs mir einfach: Du kannst mit Ebay-Handel nur einer von zigtausenden armen Teufeln werden, aber kein Geld verdienen. Ausnahme: Du vermarktest ein Produkt mit Alleinstellungsmerkmalen.

Gruß
Wolfgang

Ich weis schon was ich bei ebay verkaufen werde und das massenweiße dieses Jahr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

aufgrund dieser vielen Fragen ist es dringend geboten, dass Du bei Deiner örtlichen IHK, Sparkasse oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft ein Existenzgründerseminar mitmachst!

  1. Wo meld ich mich als kleinunternehmer an?

Du meldest Dich als Unternehmer bei der Gewerbeabteilung Deiner Stadt/Kommune an.

  1. Wie überprfüft das Finanzamt ob ich wirklich
    kleinunternehmer bin und den Staat nicht bescheißen will?

Durch Betriebsprüfungen und Querprüfungen, ob Deine eingereichte Angaben stimmig sind.

3)Muss ich Buchführung führen?

Als Kleinunternehmer reicht auch eine Einnahme-/Überschussrechnung.

4)Wenn ich bei ebay einen shop eröffnen will, muss ich dann
schreiben das ich Gewerblich bin?

Das kannst Du bei eBay genau durchlesen und es wird dort auch explizit bei der Anmeldung nachgefragt.

5)Muss ich Gewährleistung geben und Rückgaberecht? und wer
trägt dann die Versandkosten, ich oder der den Artikel gekauft
hat?

Kommt immer auf Dein Produkt an. Im Prinzip aber ja. Versandkosten ist Verhandlungssache, allerdings gibt es Sonderregeln für Rücksendungen.

6)Muss ich eine Rechnung schreiben, oder kann ich es lassen?
da ich ja sowieso die Mwst nicht angeben darf?

Natürlich kannst Du es lassen, eine Rechnung zu schreiben. Allerdings muss dann Dein Kunde auch nicht zahlen :smile:
Die Mwst. MUSST Du allerdings angeben! Und wenn Du ohne Mwst. handelst, musst Du angeben, dass die Leistung ohne Mwst. aufgrund Kleinstunternehmerregelung erbracht wird.

Bei weiteren Fragen suche bitte entsprechende Foren und Seiten auf und les Dich dort schlau.

Viel Erfolg!
Frdl. Gruss
Marian

Ich weis schon was ich bei ebay verkaufen werde und das
massenweiße dieses Jahr.

Dann sag’s uns doch mal, vielleicht hast du deine ersten Kunden.

Gruß

Ich will Pflanzen verkaufen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

nun, dann bestimmt besondere Pflanzen, denn alle anderen gibt es schon massenweise. Hoffe für dich, dass du ein besonderes Angebot hast.

Gruß

Guten Tag,
ich hätte mal ein paar fragen bezüglich Kleinunternehmer und
ebay.

  1. Wo meld ich mich als kleinunternehmer an?

  2. Wie überprfüft das Finanzamt ob ich wirklich
    kleinunternehmer bin und den Staat nicht bescheißen will?

Das Finanzamt erhält automatisch Mitteilung über die Gewerbeanmeldung.

3)Muss ich Buchführung führen?

Als Kleinunternehmer nicht.

4)Wenn ich bei ebay einen shop eröffnen will, muss ich dann
schreiben das ich Gewerblich bin?

Ja klar, das ergibt sich aus den Auflagen bei ebay

5)Muss ich Gewährleistung geben und Rückgaberecht? und wer
trägt dann die Versandkosten, ich oder der den Artikel gekauft
hat?

Gewährleistung solltest du schon geben, Versandkosten trägt in der Regel der Käufer - kommt natürlich darauf an, wie das gesamte Preis-Leistungsverhältnis aussieht.

6)Muss ich eine Rechnung schreiben, oder kann ich es lassen?
da ich ja sowieso die Mwst nicht angeben darf?

Rechnung solltest du schon schreiben: 1. will der Käufer was in der Hand haben, falls er reklamieren will, 2. möchte das Finanzamt auch eine Unterlage.
Solange du Kleinunternehmer bist musst du die MwSt nicht extra aufführen.

Danke für die Beantwortung der Fragen

Servus,

hierzu:

  1. Wie überprfüft das Finanzamt ob ich wirklich
    kleinunternehmer bin und den Staat nicht bescheißen will?

noch die Ergänzung:

Dafür ist keine Betriebsprüfung notwendig, die finden bei Unternehmen dieser Größenordnung äußerst selten statt (falls nicht die Überprüfung Deiner ebay-Aktivitäten, die routinemäßig und automatisiert stattfindet, zu ganz anderen Umsätzen führt als den von Dir erklärten).

Die Umsatzsteuererklärung eines Kleinunternehmers gem. § 19 Abs 1 UStG besteht aus zwei Zahlen: Umsatz erklärtes Jahr und Umsatz Vorjahr. Diese Zahlen sind leicht mit der Anlage EÜR und der vorgelegten Gewinnermittlung abstimmbar. Auf diese Weise wird bei jedem Kleinunternehmer bei der Veranlagung mühelos festgestellt, ober er im Rahmen der Grenzen lag oder nicht.

Und hierzu:

3)Muss ich Buchführung führen?

der Hinweis:

Wahrscheinlich sagt Dir der Unterschied zwischen Buchführung und Aufzeichnungen zur Überschussrechnung nichts. Die Antwort „Nein“ ist zwar richtig, aber es ist selbstverständlich nötig, dass ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn per Überschussrechnung ermittelt, die laufenden Einnahmen und Ausgaben so aufzeichnet, dass dieses auch noch in fünf Jahren mühelos nachvollziehbar ist, und zwar sowohl progressiv (d.h. vom Beleg bis zur Überschussrechnung) als auch retrograd (d.h. von der Überschussrechnung zum Beleg).

Üblicherweise wird für diese Aufzeichungen „normale“ Buchhaltungssoftware verwendet, falls man sich nicht zutraut, et janze per Tischrechner, Addistreifen und geordneter Ablage der Belege klarzukriegen, oder auch mit einer excel-Tabelle oder -Arbeitsmappe.

Schöne Grüße

MM