Existensgründung Dienstleistung

Hallo!
Jemand will sich zum 1.6.2006 als Dienstleister selbstständig machen.
Er erwartet rund 500,- € Einnahmen vor Steuern im 1. Monat.Was kommt auf ihn zu.Man kann ja auf keine Vorjahres geschweigedenn Vormonatsangaben zurückgreifen und in seiner Schätzung durchaus total daneben liegen.Welche Steuern und in welcher Höhe.Was muß vor Start in Sachen Finanzamt getan werden.Wan sind die jeweiligen Steuern zu zahlen?
Danke

Hallo!

Schätzen kannst nur der Steuerpflichtige. Wenn dieser nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt einen Fragebogen bekommt, füllt er diesen aus und gibt dort auch die Schätzungen zum Umsatz und Gewinn an. Wie man schätzen kannt, weiß niemand besser als der Steuerpflichtige. Insofern ist da auch kein Rat möglich.

Bei 500 EUR im Monat ab 06/200… wären das Jahreseinnahmen von 4.200 EUR im Erstjahr und 7.200 EUR im Folgejahr. Da fällt keine Steuer an, weder Einkommen- noch Umsatzsteuer. Man darf dann keine USt auf den Rechnungen ausweisen. Sollte der Steuerpflichtige aber im Baunebengewerbe „dienstleisten“, braucht man ggf. noch eine Freistellungsbescheinigung, um Aufträge zu erhalten und nicht Gefahr zu laufen, dass noch Bauabzugsteuer analog Lohnsteuer einbehalten wird (auch, wenn man sie später zurückbekommen würde).

Ciao!
Nemo