Existensgründungsdarlehen Bürgschaft ?

Hallo !! Wichtige Frage !!!

Ich habe gehört das bei einem EXISTENZGRÜNDUNGSDARLEHEN
keine Bürgen mit unterschreiben dürfen . Außer KFW .
Stimmt das ???
Mir wurde gesagt das so ein Vertrag einer Bank
sittenwidrig ist !
Brauch Hilfe !! INSOLVENZ !!!

Hallo!

Ich habe gehört das bei einem EXISTENZGRÜNDUNGSDARLEHEN
keine Bürgen mit unterschreiben dürfen .

Das ist ganz sicher dummes Zeug. Aber: Bürgschaften machen nur Sinn, wenn der Bürge bei Eintreten des Bürgschaftsfall seiner Verpflichtung nachkommen kann. Dann muß er nämlich ohne Wenn und Aber zahlen. Deshalb sollte man sich jede Bürgschaft vorher gründlich überlegen und auch überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, lieber selbst das Darlehen zu geben, als eine Bürgschaft zu unterschreiben.

Mir wurde gesagt das so ein Vertrag einer Bank sittenwidrig ist !

Es gibt Fälle sittenwidriger Bürgschaften. Dabei handelt es sich um Bürgschaften, die den Bürgen von vornherein erkennbar überfordern. Das klassische Beispiel ist die Bürgschaft des Ehepartners, der aber weitgehend vermögenslos ist, über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt und auf den Gang des Geschäfts, für das das Darlehen gewährt wird, keinen Einfluß ausübt. Solche nicht werthaltigen Bürgschaften werden zuweilen als reine Formsache dargestellt und abgenötigt. Wirtschaftlich ist die Bürgschaft eines vermögenslosen Bürgen wertlos, aber sie kann ein Mittel sein, um Druck auszuüben. Sowas funktioniert bei unerfahrenen Kreditnehmern, denen die Folgen ihres Tuns nicht bewußt sind. Das Ausnutzen der Unerfahrenheit ist sittenwidrig. Steht irgendwo im BGB, bin jetzt zu faul, die Stelle zu suchen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Torty,

dass bei einem Existenzgruendungsdarlehen ein Buerge als Sicherheit gestellt wird, ist nicht ungewoehnlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hierbei von vornherein eine Sittenwidrigkeit vorliegt. Bei der Buergschaft handelt es sich um eine von vielen Formen der Sicherheitenstellung. Daher kann ich keinen Unterschied feststellen, ob die Buergschaft fuer ein neues Auto oder fuer eine Existenzgruendung eingegangen wird. In beiden Faellen muss der Buerge fuer das Darlehen einspringen, wenn der Darlehensnehmer die Zahlungen nicht erbringt.
Es ist natuerlich immer schmerzhaft, wenn die Bank den Buergen in Anspruch nimmt. Allerdings unterstelle ich auch, dass die Bank den Buergen vor Unterzeichnung auf die Pflichten aus dem Vertrag hinweist. Daher muss sich jeder, der eine Buergschaft uebernehmen soll, im Vorfeld darueber Gedanken machen, ob er diese eventuellen Pflichten wirklich aufnehmen moechte.
Dass die Bank das Darlehen nur auslegt, wenn eine Buergschaft gestellt wird, sollte schon erkennen lassen, dass die Bank in dem Darlehensnehmer ein Risiko sieht. Dieser Sachverhalt sollte auch dem Buergen ein Denkanstoss sein.
Vielleicht macht es Sinn, die Frage nochmal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ zu stellen.
Gruss,
Alfred

Hallo Alfred,

er schrieb doch KEINE Bürgen.

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,
fuer mich hat sich das so angehoert, als ob die Buergschaft jetzt in Anspruch genommen wird und somit hinterher die Sittenwidrigkeit als Argument aufgefuehrt werden soll, um die Inanspruchnahme abzuwenden. Wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, entschuldige ich mich.
Gruss,
Alfred

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