Existenz des Deutschen Reiches

Durch welchen völkerrechtlichen Vorgang ist die Existenz des Deutschen Reiches nach 1945 aufgehoben worden?

Durch welchen völkerrechtlichen Vorgang ist die Existenz des
Deutschen Reiches nach 1945 aufgehoben worden?

Aus einer Heimseite, deren Informationen als wahr anzusehen sind:

"**Nach dem Völkerrecht benötigt ein rechtmäßiges Völkerrechtssubjekt zu seiner Anerkennung drei Hauptmerkmale:

ein Staatsgebiet,
ein Staatsvolk und
eine Staatsgewalt.**

Daraus ergibt sich, dass deine Frage leider als sinnentleert anzusehen ist, da die Voraussetzungen, als Völkerrechtssubjekt angesehen zu werden, von allein weggefallen sind beziehungsweise von fremder Hand beseitigt wurden.

Quelle des Zitats: http://homepages.compuserve.de/verfassungen/de/verf4…

HM

Durch welchen völkerrechtlichen Vorgang ist die Existenz des
Deutschen Reiches nach 1945 aufgehoben worden?

Neben der richtigen Antwort des Herrn Meyer muss man auch noch das einschlägige Urteil des BVerfG von 1973 heranziehen, in dem die Teilidentität der (damaligen) Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich von vor 1945 festgestellt wird.

Nur so gesehen existiert das Deutsche Reich fort. Anders gesagt: der völkerechtliche Name für Deutschland wechselte von D.R. auf BRD.

Alles klar?

Andreas


Hallo, Herr Meyer,
nun ja - daß dies die Kennzeichen eines „völkerechtlichen Subjektes“ sind, ist wohl unbestritten - nur, beantwortet es die Frage nicht.
Ist es nicht so, daß mit der Kapitulation der Wehrmacht das Deutsche Reich eben nicht aufgehört hat, zu existieren ? Zumindest bis zum 2+4- Vertrag gab es in Berlin einen von den Alliierten anerkannten Reichspräsidenten. Obwohl als Marotte anzusehen, war eine völkerrechtlich Ablehnung dieses Status´ nicht zu verhindern. Daraus ergibt sich auch, daß de facto der Kriegszustand zwischen den durch Kriegserklärung beteiligten Mächten weiter anhielt. Denn, ein Friedensvertrag, der einzig mögliche Weg, den Kriegszustand völkerrechtlich zu beenden, ist nur möglich, zwischen den oben genannten Kriegsmächten. Dazu gehörte das Dritte Reich Deutscher Nation.
Weder die BRD noch die DDR waren völkerrechtlich anerkannte Nachfolger des nicht untergegangenen Deutschen Reiches.
Ob der 2+4- Vertrag ein anerkanntes Werk ist, dieses Dilemma zu lösen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke eher, daß dies alles Konstruktionen sind, die zumindest völkerrechtlich auf wackeligen Beinen stehen.
Gruß
Uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]


Hallo, Herr Meyer,
nun ja - daß dies die Kennzeichen eines „völkerechtlichen
Subjektes“ sind, ist wohl unbestritten - nur, beantwortet es
die Frage nicht.
Ist es nicht so, daß mit der Kapitulation der Wehrmacht das
Deutsche Reich eben nicht aufgehört hat, zu existieren ?
Zumindest bis zum 2+4- Vertrag gab es in Berlin einen von den
Alliierten anerkannten Reichspräsidenten.

Das ist eine Internet - Ente. Ich kenne die Seite auch. Toll gemacht, diese Satire.

Obwohl als Marotte
anzusehen, war eine völkerrechtlich Ablehnung dieses Status´
nicht zu verhindern. Daraus ergibt sich auch, daß de facto der
Kriegszustand zwischen den durch Kriegserklärung beteiligten
Mächten weiter anhielt. Denn, ein Friedensvertrag, der einzig
mögliche Weg, den Kriegszustand völkerrechtlich zu beenden,
ist nur möglich, zwischen den oben genannten Kriegsmächten.
Dazu gehörte das Dritte Reich Deutscher Nation.

Ein „Drittes Reich Deutscher Nation“ gab es nie. Die Bezeichnung „Drittes Reich“ wurde höchstpersönlich noch zu Beginn des Krieges abgeschafft und gegen die Verwendung derselben Bestrafung in Aussicht gestellt. Drittes Reich : Das erste war das 919 gegründete „Heilige Römische Reich [deutscher Nation]“, welches sich flächenmäßig zeitweilig tatsächlich bis nach Rom und teilw. nach Sizilien erstreckte. Offiziell als beendet galt es, als 1806, Inhaber des Kaisertitels war dazumal das Habsburger Haus, die Krone hingeworfen wurde. 1871 wurde das „zweite“ Reich, das Wilhelminische, gegründet. Auch die Bezeichnung „Zweites Reich“ wurde nie geführt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem damit verbundenen Niedergang des Kaisertums in Deutschland übte man sich in Demokratie und Parlamentarismus, bis 1933, nun ja, das wissen wir …

Weder die BRD noch die DDR waren völkerrechtlich anerkannte
Nachfolger des nicht untergegangenen Deutschen Reiches.
Ob der 2+4- Vertrag ein anerkanntes Werk ist, dieses Dilemma
zu lösen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke eher, daß
dies alles Konstruktionen sind, die zumindest völkerrechtlich
auf wackeligen Beinen stehen.
Gruß
Uwe

Ich weiß, ich würde die Idee auch toll finden. Vor allem würde ich alte Besitztümer zurückfordern. Persönlich hätte ich großes Interesse an Sizilien *g

HM

Durch welchen völkerrechtlichen Vorgang ist die Existenz des
Deutschen Reiches nach 1945 aufgehoben worden?

Durch gar keinen.
Die Rechtsnachfolger bzw Rechtsvertreter waren die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, (in Grenzen).
Dies wird durch das Urteil des BVerfG vom 21. Oktober 1987 (Az: 2 BvR 373/83) ziemlich klar festgestellt.
Das BVerfG hat des weiteren am 31. Juli 1973 geurteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Deutschen Reich als Staat identisch ist, räumlich (sic!) aber nur teilidentisch.
Mit der Wiedervereinigung wurde diese räumliche Teilidentität aufgehoben, es entstand wieder ein einheitliches, abgeschlossenes völkerrechtliches Subjekt, was dem „Deutschen Reich“ entspricht, aber halt jetztBundesrepublik Deutschland heisst!.

Fazit:
Das Deutsche Reich ist niemals aufgehoben worden, es wurde nur aus sich selbst heraus umbenannt.

Gruß
Mike

Hm…
Servus Herr Mayer
Ein Sätzchen auf dieser Homepage stösst mir doch ein wenig sauer auf:
„Entgegen der allgemeinen Rechtsauffassungen“
(wobei der Punkt zwei, „zwei gleichberechtigte Nachfolgestaaten“ von keiner Bundesdeutschen Regierung vertreten wurde, dies ist schlicht falsch)

Da baut sich mal wieder einer sein eigenes Recht *g*

Grüssle
Mike