Existenz gefährdet- Rohrbruch VOR Wasseruhr

Hilfe ein Existenz bedrohendes Problem. Eine Gebrauchtmöbelhalle ist heute Nacht auf 1000 qm mit 440 qm3 Meter Wasser 8 Stunden lang mit Hochdruck vollgelaufen. Rohrbruch direkt VOR der Wasseruhr. Die Wasseruhr wurde vom Versorger vor 3 Monaten ausgetauscht. Leitungen sind 8 Jahre alt. Der Flansch der beim Wasseruhrentausch neu gesetzt wird, ist weg geplatzt. Leider wurde bei der Gebäudeversicherung und auch der Inhaltsversicherung kein Wasser mit eingeschlossen. Beim Abschluss der Versicherung, lagen noch kein Wasserrohre und danach nur für eine Wasserstelle. Die Feuerwehr wurde gerufen, aber als die dann sagte, das es zig tausende von Euro kosten würde, wenn sie abpumpen, wurde alles zusammen getrommelt und selbst 15 Stunden gepumpt. Jetzt stehen Trocknungsgeräte, aber das meiste vom Inhalt ist nicht mehr zu retten. Der Wasserversorger hat die Firma welche die Wasseruhr gesetzt hat den schwarzen Peter zu geschoben. Deren Versicherung hat dann angerufen, das Wasserwerk müsste nur für Schäden haften die außerhalb vom Gebäude sind und die Firma die die Uhr gesetzt hat könne nicht haftbar gemacht werden, weil es ja schließlich schon 11 Wochen her sei, das wäre ja dann früher passiert.
Ich denke VOR der Wasseruhr darf ich nicht mal an die Leitungen ? Was ist mit Gewährleistung von Material / Einbau - ist ja schließlich da gebrochen. Jedes Jahr 2000 Euro/Jahr Versicherung für den Laden und dann bei einem Fall der so was von unwahrscheinlich ist und alles ist Futsch ?
Weiss jemand Rat ???

ist weg geplatzt. Leider wurde bei der Gebäudeversicherung und
auch der Inhaltsversicherung kein Wasser mit eingeschlossen.

Da wurde wohl am falschen Ende gespart, die Lw Deckung kann doch bei einer Möbelhalle nicht so gravierend teuer gewesen sein.

die die Uhr gesetzt hat könne nicht haftbar gemacht werden,
weil es ja schließlich schon 11 Wochen her sei, das wäre ja
dann früher passiert.

Um einen Dritten haftbar zu machen, muß man ihm ein Fehlverhalten nachweisen. Und das dürfte hier dem Montagebetrieb kaum gelingen.

Weiss jemand Rat ???

Man könnte einen Anwalt prüfen lassen, ob hier ein Anspruch durchsetzbar ist. Aber wenn schon kein Geld für die eigene Versicherungsprämie da war, wird wohl auch keines für Anwalt und Gutachten da sein.

Existenz gefährdet- Rohrbruch VOR Wasseruhr

Die Feuerwehr wurde gerufen, aber als die dann sagte, das es zig tausende von Euro kosten würde, wenn sie abpumpen

Diese Möglichkeit der Schadensminderung wurde bewußt abgewählt. Hmmm…

Das Wasserwerk und andere (Hersteller Material, Monteur etc.) haften nur bei Verschulden, und zahlen natürlich nur bei Zahlungsfähigkeit.

Existenz gefährdet- Rohrbruch VOR Wasseruhr

Wieso habt ihr den existenzgefährdenden Schaden nicht versichert?

Ich würde ebenfalls, wie schon geraten, zum Anwalt gehen.

Erst einmal danke für die Rückmeldungen.
Alle Vorwürfe, was wäre wenn und warum hat man nicht bringt nicht wirklich was.
Vorsaetzlichkeit macht ja wohl bei nicht vorhandenem Versicherungschutz auch keinen Sinn - ODER ???
Die Feuerwehr wurde weggeschickt, da direkt klar war , das keine Versicherungsschutz besteht. Der Schaden war nach 8 Stunden Wasserrohrbruch mit der Menge Wasser schon unabwendbar. Vieles ist Spanplatten verbaut, die direkt aufquellen. Also Schadensbegrenzung ging nicht mehr, war ja auch Aussage der Feuerwehr.
Der Anwalt wurde heute morgen eingeschaltet, Rechtsschutz ist gemacht.
LW wurde vor 5 Jahren beim Kauf nicht gemacht, weil da noch keine Wasserleitungen gelegen waren. Und wie gesagt, danach nur 1 Toilette und 1 Waschbecken. Also ehrlich - dieses Ausmaß war nicht absehbar.

Der Anwalt muss sich selber erst einmal reinarbeiten. Der Trockengeräteaufsteller und Elektriker waren sich einig, das dieser Flansch vor der Wasseruhr im Februar zu fest geschraubt war und das die Schadensursache war.
Falls hier in einer Form geschrieben wird, die nicht erlaubt ist, bitte kurzen Hinweis - man gibt sich die größte Mühe.
DANKE

Alle Vorwürfe, was wäre wenn und warum hat man nicht bringt nicht wirklich was.

Das sind keine Vorwürfe, eher die Äußerung von Unverständnis. Die eigene Versicherung hätte Neuwert erstattet, Schandesersatz von wem auch immer wird nur in Zeitwert geleistet.

aufquellen. Also Schadensbegrenzung ging nicht mehr, war ja

Das ist klar.

nur 1 Toilette und 1 Waschbecken. Also ehrlich - dieses Ausmaß war nicht absehbar.

Aber genau dafür ist eine Versicherung gedacht, für Dinge, die nicht absehbar sind. Jetzt jemandem ein Verschulden nachzuweisen damit man eine Teilentschädigugn erhält, ist sehr mühsam, ungewiß und im Endeffekt teurer als die gesparte Versicherungsprämie.

Aber manche Erfahrungen muß man wohl selber machen.

Apropos Rechtsschutzversicherung. Hoffentlich ist hier ein Gewerbetarif versichert, eine Privat-Rechtsschutz wird hier nicht ausreichen.

Falls hier in einer Form geschrieben wird, die nicht erlaubt
ist, bitte kurzen Hinweis - man gibt sich die größte Mühe.

Alles in ordnung, sonst wäre der Hinweis gekommen.