Existenz Gefährdet

Hallo,

Person x war 5 Jahre Arbeitslos, im Jahr 2007 wollte sich Person X Selbständig machen und hoffte dass das Arbeitsamt ihm dabei unterstürzte, Person X erstellte somit ein Business Plan und gab es bei Arbeitsamt ab, nach ca. einer Woche die Antwort: Abgelehnt! Person X wehre nicht im stande eine Firma zu gründen und aufrecht zu behalten da er diesen aufgaben was er ausführen möchte nicht gewachsen wehre. Person X machte sich trozdem Selbständig und bekam Aufträge. 05/2008 erzielte Person X das was er wollte, unabhängig sein von der ARGE, nun meldete er sein Gewinn bei der ARGE da er weiterhin von Arbeitsamt Geld bekommen hatte, Monatlich wurde die Gewinn/Verlust Rechnung bei Arbeitsamt abgegeben. Die Arge hat Person X rückwirkend abgemeldet und fordert nun knapp 5.000,00 Euro sowie die Krankenkasse 3.000,00 Euro, also zusammen 8.000,00euro! Person X schrieb ein Widerspruch und erläuterte das die EXISTENZ GEFÄHRDET ist wenn er diesen betrag zurück zahlen muss, Widerspruch wurde wider Abgelehnt. Was kann Person X jetzt machen? Firma läuft Gut, aber das Geld Reicht für alle Ausgaben wie Miete, Firmen Fahrzeug, etc…

Hallo

Person X schrieb ein Widerspruch und erläuterte das die EXISTENZ GEFÄHRDET ist wenn er diesen betrag zurück zahlen muss, Widerspruch wurde wider Abgelehnt. Was kann Person X jetzt machen? Firma läuft Gut, aber das Geld Reicht für alle Ausgaben wie Miete, Firmen Fahrzeug, etc…

Mit welcher Begründung wurde denn Widerspruch eingelegt? Mit der Existenzgefährdung? Das ist meines Wissens nicht etwas, was im Gesetzbuch in dem Zusammenhang erwähnt wird. Dieses Argument kommt da überhaupt nicht vor. - Mit dieser Begründung kann man natürlich Ratenzahlung beantragen, aber nicht der Sache selber widersprechen.

Die Begründung für einen Widerspruch wäre das hier z. B.:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?..

Die Frage ist also, ob die Person X es wusste oder hätte wissen müssen, dass ihm kein Alg 2 mehr zusteht. Dabei kann ruhig vorausgesetzt werden, dass Person X es auch dann hätte wissen müssen, wenn sie extrem bildungsfern wäre. Es hätte also geradezu in die Augen springen müssen.

Oder sind die Zahlungen sowieso nur vorläufig bewilligt worden?

Wenn das beides nicht der Fall war, hätte der Verwaltungsakt (Bescheid) nicht nachträglich zurückgenommen werden dürfen.

Es ist auch noch die Frage, ob Person X ein Nachteil daraus entsteht, wenn die Krankenversicherung rückwirkend aufgehoben wird, und ob Person X eine günstigere KV hätte abschließen können, wenn ihr Fall rechtzeitig bearbeitet worden wäre. Da könnte man versuchen, die Behörde schadenersatzpflichtig machen. Wenn es allerdings so ist, dass es einem selber hätte klar sein müssen, dass kein Anspruch mehr auf Alg 2 besteht, hätte man evtl. auch hier selber Vorsorge treffen müssen.

Ich würde also klagen. Ich persönlich würde ohne Rechtsanwalt klagen, weil ich schlechte Erfahrungen mit deren Motiviertheit gemacht habe, aber dann muss man sich natürlich selber mit der Gesetzeslage beschäftigen.

Man kann sich auch bei sozialhilfe-tacheles.de eine Rechtsantwalt empfehlen lassen, oder da in deren Forum auch nochmal nachfragen.

Was ich nicht weiß ist, ob die Begründung für die Klage die gleiche oder wenigstens in etwa die gleiche sein muss wie im Widerspruch. Aber das könnte man sicher im Rechtsbrett (allgemeine Rechtsfragen) erfahren.

Viele Grüße
Simsy