Jemand möchte demnächst eine neue Firma gründen. Hierbei möchte dieser den Partnern eine Firmierung angeben.
Es soll ein Onlinehandel sein und diese Person hat eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen.
Nun mein Vorschlag:
Max Mustermann e. K.
Onlinehandel
Ist dies so richtig?
Und kann dieser Jemand ein Logo miteinbauen?
Vorrausgesetzt es handelt sich um ein Einzelunternehmen mit Eintragung im Handelsregister A ist diese Form möglich/vorgeschrieben.
Ohne Handelsregistereintrag muß die Behauptung „eingetragener Kaufmann“ verschwinden.
Und kann dieser Jemand ein Logo miteinbauen?
Man kann ein Logo entwickeln und verwenden. Das hat keine Relevanz für den Handelsregistereintrag oder den Gewerbeschein.
Möchte man das Logo schützen, bewegen wir uns im Bereich des Markenrechts.