Existenzgründer-Förderung bei Agentur für Arbeit

Sehr geehrte Wer-weiß-was-Experten,
kann mir jemand Auskunft geben über die Existenzgründer-Förderung der Agentur für Arbeit:
Wenn man bereits einmalig (1999) diese Leistungen bezogen hat, kann man Leistungen für Existenzgründung bei der Agentur für Arbeit erneut beantragen?
Mfg
vielen dank Vorab
Frank Metzner

Hallo Frank Metzner,
im Prinzip kann noch mal gefördert werden, weil es ja schon so lange her ist. Bei Antragstellung muss das angegeben werden, mit dem Grund, warum die Selbständigkeit aufgegeben wurde. Wenn das gleiche Geschäft noch mal mit Förderung aufgebaut werden soll, könnte es schwierig werden. Aber der Gründungszuschuss wird im Laufe der nächsten Tage, Wochen insgesamt: erstens zur Ermessensleistung und zweitens wesentlich gekürzt.
Viel Glück,
Birgitt Torbrügge

Hallo,

sofern man die sonstigen Voraussetzungen (u.a. Anspruch auf Arbeitslosengeld von mind. 90 Tagen) erfüllt, ist eine erneute Förderung möglich.

Der sog. Gründungszuschuss ($57 SGB III) wird jedoch 2012 komplett verändert, daher kann ich zu den neuen Anspruchsvoraussetzungen noch nichts sagen.

Gruß

Hallo Herr Metzner,
über die Arbeitsagentur können Sie den Gründerzuschuss beantragen. Das sind die Höhe Ihres bisherigen ALG 1 + 300Euro.
Ich habe mich dieses Jahr selbstständig gemacht und es lief so ab:

  1. Termin bei der Arbeitsagentur (Gespräch Selbstständigkeit)
  2. Agentur hat einen Termin beim Existenzgründungsbüro (EGB) in meiner Region gemacht
  3. Erstgespräch beim EGB und Anmeldung zum Gründungsseminar (dieses geht 2 Wochen lang).
  4. Unterlagen zusammenstellen (u.a. Businessplan, Umsatzvorschau)
  5. Unterlagen von Steuerberater prüfen lassen
  6. Unterlagen von EGB prüfen lassen
  7. Unterlagen an Arbeitsagentur weiterleiten
  8. Bewilligung Gründungszuschuss erhalten

Diese Leistung erhalten Sie auch wenn Sie diese 1999 schon mal bezogen haben. Sie dürfen Sie nur nicht in den letzten 3 oder 4 Jahren bezogen haben. (bin mir mit der Jahreszahl nicht mehr sicher).

Ich hoffe, diese Kurzinfo war hilfreich.

Gruß
Marleen Wagener

Hallo Frank Metzner,
ich würde mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen.
Die sind ja Auskunftspflichtig. Theoretisch sollte es möglich sein.
Letztendlich sollte es Gestaltungsspielraum geben.
Viel Erfolg!

Sehr geehrte Wer-weiß-was-Experten,
kann mir jemand Auskunft geben über die
Existenzgründer-Förderung der Agentur für Arbeit:
Wenn man bereits einmalig (1999) diese Leistungen bezogen hat,
kann man Leistungen für Existenzgründung bei der Agentur für
Arbeit erneut beantragen?

Sehe geehrter Hr. Metzler,
leider kann ich Ihnen bei diesem Thema nicht weiterhelfen.
Vielleicht einfach mal die zuständige AfA kontaktieren.

Beste Grüße und viel Erfolg
Manfred Maierhofer

keine Ahnung - ist nicht mein Gebiet. Tut mir leid.

Hallo Herr Metzner,

ja, es ist aber abhängig von neuen Fristen. Die Konditionen für die Erlangung und die Konditionen eines Gründerzuschusses haben sich jetzt erheblich verschlechtert. Auch im ALG-I handelt es sich nach der neuesten Gesetzesänderung nur noch um eine Kannleistung! Außerdem hat sich der Beitrag für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung -nach Gründung - erheblich erhöht.

MfG
Peckhardt