Hallo zusammen,
da ich mich selbstständig machen will, beantrage ich zur Zeit das sogenannte Überbrückungsgeld, für das ich ja so einiges vorlegen muss.
Allerdings habe ich meinen Buissness -Plan schon fertig und auch schon abgesegnet - nun wird mir aber erzählt, dass ich trotzdem an einem Existenzgründerseminar teilnehmen müsste.
Nun ist meine Frage an euch, ob es dafür irgendeine rechtliche Grundlage oder Verpflichtung gibt?
Über Antworten und hilfreiche Links würde ich mich sehr freuen, vielen Dank schonmal,
Liebe Grüße, Simon