Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Existenzgründungszuschuss.
Gerade bin ich dabei mich mit meinem Bruder in Form einer Partnerschaft selbständig zu machen. Unsere Kündigung zum 31.7 haben wir beide am Freitag erhalten und auch schon einen Termin bei der Arbeitsagentur am 26.7. Diesen Freitag steht ein Notartermin an um den Partnerschaftsgesellschaftsvertrag absegnen zu lassen und sich zum Register anzumelden. Beginn der Partnerschaft soll der 2.8 sein. Das bedeutet, dass wir genau einen Tag arbeitslos sind.
Meine Frage ist nun ob es für den Zuschuss schädlich ist, dass wir vor dem Termin beim Amt bereits beim Notar waren und die Anmeldung zum Register veranlasst haben. Weiterhin ob es irgendeine Auswirkung hat, dass wir beim Notar vor dem Termin beim Amt bereits den Vertrag unterschreiben und damit ja wohl irgendwie nach aussen in der Gesellschaftsform einer GbR auftreten.
Fragen über Fragen. Ich bedanke mich schonmal für eine Antwort und wünsche einen schönen Tag
MfG
Henning