Existenzgründerzuschuss 2011

Hallo zusammen,
ich habe gehört dass es ab 2011 für Arbeitslose keinen Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt geben wird. Ist das richtig? Das Arbeitsamt soll wohl entscheiden ob man es bekommt oder nicht. Ist ist aber keine Pflicht mehr den Existenzgründerzuschuss zu zahlen.
Bekommt man den Zuschuss noch, wenn man den Antrag beim Arbeitsamt am 30.12.2010 abgibt?

Danke für Eure Antworten

Leon

Wieso den Antrag am 30.12.2010 stellen? Wird die selbständige Tätigkeit dann denn auch schon aufgenommen?

Den Gründungszuschuss wird es weiterhin geben. Die Hürden sind jedoch recht hoch: Konzept, Geschäftsplan, Umsatz- und Gewinnvorschau und die Bestätigung einer neutralen Stelle (z.B. IHK), dass es sich um ein tragfähiges Vorhaben handelt. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird der Zuschuss genehmigt.

Wichtig ist:

Die Förderung muß VOR der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden, d.h. man muß sich den Antrag aushändigen oder zuschicken lassen.

Bei Beginn der selbständigen Tätigkeit müssen noch MINDESTENS 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld vorliegen.

Es muß sich um eine eindeutig selbständige Tätigkeit handeln.