Weiß jemand, ob Existenzgründerzuschuss als anrechenbares Einkommen bei der Berechnung der Ermäßiung für Kindertagesstätten gilt ?
Das Jugendamt sieht es als „sonstiges Einkommen“, aber selbst bei der Berechnung Wohngeld oder sogar ALG 2 wird es nicht angerechnet. Wo kann man entsprechendes nachlesen ??
Vielen Dank schonmal im voraus !
Hallo
Weiß jemand, ob Existenzgründerzuschuss als anrechenbares
Einkommen bei der Berechnung der Ermäßiung für
Kindertagesstätten gilt ?
Ich nicht.
Das Jugendamt sieht es als „sonstiges Einkommen“, aber selbst
bei der Berechnung Wohngeld oder sogar ALG 2 wird es nicht
angerechnet. Wo kann man entsprechendes nachlesen ??
Weil sonst keine antwortet:
Hier habe ich ein Urteil gefunden, das so ungefähr dazu passen könnte:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…
Scheint aber nicht so einfach zu beantworten zu sein, diese Frage.
Viele Grüße