Existenzgründerzuschuss auch für Übernahme?

Hallo Zusammen,
bevor ich da die Tage in die Agentur für Arbeit gehe wollte ich euch mal neutral dazu befragen.
Ich arbeite in einem Kleineren Unternehmen und mein Chef möchte aufhören und sucht einen Nachfolger. Ich spiele mit dem Gedanken (auch schon mit Chefe besprochen) die Firma zu übernehmen. Frage ist ob ich in diesem Fall auch den Existenzgründerzuschuss vom Amt bekomme?
Im Moment bin ich ja auch noch angestellt bei der Firma. Grundvoraussetzung ist ja das man arbeitslos ist um diesen Zuschuss zu bekommen. Weis jemand ob man erst einen gewissen Zeitraum arbeitslos sein muß, oder ob es bereits reicht eine drohende Arbeitslosigkeit ab zu wenden um den Zuschuss zu bekommen?
Unbedingt nötig hätte ich den Zuschuss in Höhe von ca. 10.000.- Euro (in meinem Fall) jetzt nicht, es würde den Einstieg aber schon erleichtern.

Freu mich auf Eure Antworten.
Wenn es keinen Sinn macht den Zuschuss zu beantragen hätte ich auch noch einen Plan B.
Trotzdem interessiert es mich ob es überhaupt Sinn macht den zuschuss zu beantragen bzw. wie die Chancen stehen könnten.

MFG

hi! also vor 2 jahren war es noch so, dass man zumindest 1 tag arbeitslos sein muss um anspruch auf den zuschuss zu haben. und man muss natürlich anspruch auf arbeitslosengeld haben, aber das hast du ja, wenn du in den letzten 2 jahren 12 monate gearbeitet hast. allerdings hat sich 2013 vieles geändert und es ist völlig intransparent, was sich wie geändert hat. sag am besten beim arbeitsamt das dein chef die firma schließen wird, du sie aber übernehmen könntest, das geht aber nur mit zuschuss. dann sollen die dich mal anständig beraten, wie das ablaufen soll nach den neuesten vorschriften.

Hallo,
also meines Wissens wirst Du keinen Zuschuß bekommen. Zumindest bei mir war es so, es liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit ob! und wenn ja wie viel Geld du bekommst.Wenn du einen Job hast der vermittelbar ist werden Die sich bestimmt weigern dir zu helfen da es nicht, und so wörtlich nachgesprochen, deren Aufgabe ist dir Geld zu geben wenn Sie dich in einen sozialabgabepflichtigen Job vermitteln können.
Ich möchte dir jetzt nicht den Mut nehmen aber rechne erstmal nicht mit einem Zuschuß.
Sollte es aber anders sein, halt mich bitte mal auf dem Laufenden…Gruß B.

Anspruch auf den Zuschuss hättest du auf jeden Fall, soweit ich mich erinnern kann, 150 Tage ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit; jedoch ist das Problem ein anderes: ob du ihn bekommst, denn die Kassen sind leer und es kommt wirklich darauf an, auf welche Person du beim Arbeitsamt stößt. Bei uns war es leider so, dass der Sachbearbeiter gar kein Interresse an der Existenzgründung gezeigt hat und meinen Mann gleich an die nächste Leihfirma verwiesen hat. Fest steht, daß du auf jeden Fall arbeitslos gemeldet sein mußt. Ich wünsche dir alles gute auf deinem Weg, hoffe konnte dir bißchen helfen!