Existenzgründerzuschuss für arbeitnehmer

Hab mal ne Frage:

Ich bin in einen festen (unbefristeten) Arbeitsverhältnis, möchte mich aber mit einem Partner Selbstständig (50 - 50) machen. Aber weiter in meinem Stammbetrieb beschäftigt sein.

Geht das ohne weiteres?
Gibt es Fördermittel für mich?
Was ist zu beachten?

Danke

Ich bin in einen festen (unbefristeten) Arbeitsverhältnis,
möchte mich aber mit einem Partner Selbstständig (50 - 50)
machen. Aber weiter in meinem Stammbetrieb beschäftigt sein.

Geht das ohne weiteres?
Gibt es Fördermittel für mich?
Was ist zu beachten?

Na, soviel ich weiß, wird das nicht gefördert. Ich wüsste auc nicht ganz genau, warum. Was aber geht: Wenn dein Partner keinen Job hat, bekommt er die Förderung auch, wenn er nur 50% beteiligt ist. Den Fall hatten wir auch.

grüße
eric

Hallo!

ich bin in diesem Bereich Experte rund ums Thema Marketing. Finanzierung, Fördermittel etc. sind nicht mein Gebiet.
Auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber Art und Umfang Ihrer Selbstständigkeit besprechen und schriftliche Erlaubnis einholen.
Die Agentur für Arbeit fördert meines Wissens nach nur Arbeitsuchende.
Andere Fördermöglichkeiten gibt es z.B. bei der KfW, hier gibt es auch eine Beraterböse.
Abgesehen von speziellen Branchen (Innovative Technologien, erneuerbare Energien etc.) dürfte eine Vollzeit-Selbstständigkeit die Grundvoraussetzung für Fördermittel sein.
Eine weitere Möglichkeit sind Risikokapital-Geber (Venture Capital) - bei diesen Investoren braucht man allerdings eine Bomben-Geschäftsidee, einen ausgefeilten Businessplan, eine überzeugende Persönlichkeit und 150% Einsatzbereitschaft - im Nebenjob wohl nicht zu schaffen.
Fazit: für ein paar Euro neben her, mit begrenztem Aufwand und Einsatz ist wohl kaum ein Förderer bereit Geld „herzuschenken“. Es gilt wie so oft: alles oder nichts. Ist das Konzept tragfähig, sollten Fördermittel oder Risikokapital beschafft werden und dann mit vollem Einsatz (und Risiko) in die Selbstständigkeit - ohne „Sicherheitsjob“.

Gruß und viel Erfolg

Hallo!

Ich bin in einen festen (unbefristeten) Arbeitsverhältnis,
möchte mich aber mit einem Partner Selbstständig (50 - 50)
machen. Aber weiter in meinem Stammbetrieb beschäftigt sein.

Geht das ohne weiteres?

Die selbständige Tätigkeit darf in keinem Konkurrenzverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Außerdem lohnt ein Blick in den Anstellungsvertrag, ob dort etwas über Nebentätigkeiten und evtl. vorher vom Arbeitgeber einzuholender Genehmigung steht. Immerhin kauft der Arbeitgeber mit einer Vollzeitanstellung die volle Arbeitskraft ein und will keine von Nebenjobs ausgepumpten Geister bezahlen.

Gibt es Fördermittel für mich?

Vermutlich nicht. Darlehen der Kfw (über Banken und Sparkassen zu beantragen) gibt es zur Gründung einer nachhaltig tragfähigen Vollexistenz, nicht für nebenbei ausgeübte Tätigkeiten.

Was ist zu beachten?

Sorge vor irgendwelchen Aktivitäten für EIGENE kaufmännische Kenntnisse, damit Du Dein Tun selbst und in voller Breite beurteilen kannst.

Gruß
Wolfgang Dreyer

Ja sicherlich ist das möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass Sie Ihre geforderte Leistung auch mit einer zusätzl.Selbständigkeit erbringen können. z.B.Sie wollen einen Sicherheitsservice eröffnen und sind dann die ganze Nacht durch im Einsatz, dann ist kaum zu erwarten, dass Sie am folgenden Tag voll einsatzfähig wären.
Gewerbeanmeldepflicht bitte beachten;
Steuerliche Erfassung wichtig, da Sie dann 2 Einkommensquellen haben; Umsatzsteuer ausweisen, wenn nicht nach §19 Abs.1 die Kleinunternehmerregelung zutrifft, max.Umsatz

Hey,
grundsätzlich kannst du dich jederzeit selbstständig machen, zu beachten ist allerdings, was in Deinem Arbeitsvertrag oder dem dazu gehörigen Tarifvertrag über „Nebenbeschäftigungen“ steht. Wenn Du vollzeit angestellt bist, kann eine Selbstständigkeit nur „Nebentätigkeit“ sein. Meist müssen Tätigkeiten neben dem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber genehmigt werden, manche erlauben sie gar nicht.
Gründungszuschüsse gibt es von der Agentur für Arbeit nur für Arbeitslose und mit mindestens 3 Monaten Restanspruch auf Arbeitslosengeld.

Darüber hinaus gibt es staatliche Förderungen für Existenzgründer, die je nach Region und der Art des Gründungsunternehmens sehr unterschiedlich sind. Manche werden auf Bundesebene, manche nur in einzelnen Bundesländern, andere nur in bestimmten Regionen oder Gemeinden gegeben. Grundsätzlich dürftest du Schwierigkeiten habe, Förderungen für eine nebenberufliche Gründung zu bekommen.
Infos zu Förderungen findest Du in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft über die Seite www.existenzgruender.de (sehr gute Seite übrigens!) und dort rechts den Link Förderdatenbank des Bundes. Außerdem über die Länderwirtschaftsministerien und ihre Websites.
Hoffe, das hilft Dir weiter!
Schöne Grüße und viel Erfolg,
Angela

Guten Tag,

allgemein wird bei einem Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung davon ausgegangen, daß er seine ganze Arbeitskraft dem AG zur Verfügung stellt.

An Ihrer Stelle, nicht als RA, würde ich meinen AG für diesen meinen Plan zu gewinnen versuchen ihn also
„einweihen“ - oftmals sind doch hier win-win-Situationen entwickelbar.

Unbekannter weise grüßt Sie,
Dego
denbei a