Hey,
grundsätzlich kannst du dich jederzeit selbstständig machen, zu beachten ist allerdings, was in Deinem Arbeitsvertrag oder dem dazu gehörigen Tarifvertrag über „Nebenbeschäftigungen“ steht. Wenn Du vollzeit angestellt bist, kann eine Selbstständigkeit nur „Nebentätigkeit“ sein. Meist müssen Tätigkeiten neben dem Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber genehmigt werden, manche erlauben sie gar nicht.
Gründungszuschüsse gibt es von der Agentur für Arbeit nur für Arbeitslose und mit mindestens 3 Monaten Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Darüber hinaus gibt es staatliche Förderungen für Existenzgründer, die je nach Region und der Art des Gründungsunternehmens sehr unterschiedlich sind. Manche werden auf Bundesebene, manche nur in einzelnen Bundesländern, andere nur in bestimmten Regionen oder Gemeinden gegeben. Grundsätzlich dürftest du Schwierigkeiten habe, Förderungen für eine nebenberufliche Gründung zu bekommen.
Infos zu Förderungen findest Du in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft über die Seite www.existenzgruender.de (sehr gute Seite übrigens!) und dort rechts den Link Förderdatenbank des Bundes. Außerdem über die Länderwirtschaftsministerien und ihre Websites.
Hoffe, das hilft Dir weiter!
Schöne Grüße und viel Erfolg,
Angela