Existenzgründerzuschuss für Studenten?

Hallo,

also ein ehemaliger Student, schon exmatrikuliert und derzeit nichts tuend will sich selbstständig machen.

Kann man da irgendwelche Förderleistungen beziehen. Nach den bisherigen Recherchen würde nur Einstiegsgeld in Frage kommen, weil der Student nie gearbeitet hat und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (und Existenzgründerzuschuss bzw. Überbrückungsgeld gibts laut Agentur für Arbeit nur für ehemalige Arbeitslose). Naja das mit dem Einstiegsgeld, da muss man aber erstmal den Betreuer überzeugen bzw. der muss erstmal Zeit haben. Die Frage, ob Einstiegsgeld dann wirklich in Frage käme, oder ob man evtl als ehemaliger Student (ach ja ohne abgeschlossenes Studium) überhaupt keine Förderleistungen beziehen kann.

Eigentlich stellt sich nur die Frage, ob das mit Existenzgründerzuschuss und Überbrückungsgeld so stimmt. Weil die Aussage von der Agentur für Arbeit war, „soweit ich weiß, geht das nicht“…

Vielen Dank

Hallo Jogibär,

von einem ehemaligen Studenten kann mehr erwartet werden.
Hast Du wirklich vor, Dich selbständig zu machen? Deine derzeitige Infolage ist nicht optimal. Ich hoffe, Du hast eine überzeugende Geschäftsidee.

Erkundige Dich bei der örtlichen IHK mal bei der Abteilung, die Existenzgründer berät. Dort wirst Du eine Flut an Info zu den diversen Förderprogrammen erhalten.

Auch auf www.arbeitsagentur.de findest Du die Infos, die Du hier abfragst.

Wenn Du erst mal zwei Wochen intensiv recherchiert hast, wirst Du verstehen, warum meine Antwort so deutlich ausfällt.

Grüsse
Heiner Gierling

Hallo,

Recherchen bei der Agentur für Arbeit haben eben das was in der Frage dargestellt ist, ergeben nämlich, dass es „soweit Sie wissen nicht möglich ist“, also keine Existenzgründerzuschuss bzw. Überbrückungsgeld. IHK sagt, Stimmt dem zu und ist der Meinung, dass es halt das Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger gibt, aber das ist vom Sachbearbeiter abhängig und das wird wohl nicht gehen, wenn man derzeit noch keine ALG II bezieht.

Sonstigte Fördermöglichkeiten, also alles was mit Bürgschaftbank bzgl. Gründerdarlehen, wird nicht benötigt, da Kapitalbedarf ist gedeckt, Kredit wird nicht gebraucht. Ok dann gibts noch die ganzen billigerern „Geschäftskonten für Einsteiger“. Aber um das gings ja gar nicht.

Wollt nur wissen, ob die Aussage stimmt, dass kein Existenzgründerzuschuss und Überbrückungsgeld Studenten zusteht.

Und was die Recherchen betrifft. Das ist überigens sehr schwierig, wenn man ins Blaue rein nach Förderungen sucht.

Kurz, eine klare Antwort oder vielleicht Tipps wären hilfreicher gewesen, weil ja Agentur für Arbeit, die beraten dich gar nicht, wenn du keinen Anspruch auf ALG I hast, Sozialamt also die für ALG II zuständigen, sind entschuldigung, aber so was von unfähig, da die normal anscheindend nichts mit Studenten zu tun haben, und ich war 4 mal bei meiner Sachbearbeiterin, die mir keine echten Auskünfte geben konnten. Ach ja dann wäre da noch das BIZ; da hängt bei jeder Aussage soweit ich weiss dahinter, was dann nicht mehr sehr kompetent klingt.

Bei der IHK war ich auf so einem Seminartag, nur da stellte sich mir die Frage noch nicht und da gings auch häuptsächlich um Förderungsmöglichkeit Gründerdarlehen.

Bei Fragen nach Fördermitteln kannst Du mich gerne auch mal direkt anschreiben. Ist ja klar, dass man seine Geschäftsidee nicht gleich an die große Glocke hängen möchte ;o)

Hallo !
Was lese ich da ? /Gründerdarlehen, wird nicht benötigt, da
Kapitalbedarf ist gedeckt/

Wofür dann Zuschuss ?
Gibt es denn hier nirgendwo Menschen, die nicht zuerst nach Zuschüssen, Überbrückungsgeldern und sonstigen Subventionen fragen ?

Ich habe Verständnis, wenn ein Exi-Gründer Darlehen benötigt, die auch über die KFW und andere Förderinstitute vergeben werden. Aber in diesen Fällen hängt der Unternehmer mit allem am „Fliegenfänger“.

Wenn Sie zusätzlich Geld / Kapital benötigen schlage ich erstmal Arbeiten vor. Egal ob mit der eigenen Idee oder nachts an der Tanke.

Kopfschüttelnde Grüsse
bernd

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