Existenzgründerzuschuss für Tandem-Bezieher?

Wenn man sich aus der Arbeitlosigkeit heraus selbständig machen will (z.B. als Mediengestalter, der Aufträge wahrnimmt bzw. an Projekten mitarbeitet und dafür Rechnungen schreibt).
Dafür kann man ja den Existenzgründerzuschuss über das ALG1 beantragen, der immer - unabhängig von der Höhe des ALG1 300€ zusätzlich zum ALG1 beträgt.
Wenn allerdings die Höhe des ALG1 sehr niedrig ist, so dass zusätzlich aufstockend ALG2 (Hartz 4) bezogen wird, ist die Situation kompliziert.
Die Frage ist nun, ob man in dieser speziellen Situation berechtigt ist, für die erste Zeit der Selbständigkeit zunächst weiterhin aufstockendes ALG2 zu beziehen.
Wenn ja, was gibt es zu beachten? Gerade weil die beidem Ämter wohl in solchen Situationen dazu neigen, die Verantwortungen hin und her zu schieben und keiner wirklich bescheid weiß.

Wie würden die Einnahmen ggf. mit der Hartz4 Leistung verrechnet werden?
Hätte man zumindest Anspruch auf eine Übernahme der Krankenkassen-Kosten?

Für Antworten und Tipps vielen Dank schonmal im Voraus!

Wenn man sich aus der Arbeitlosigkeit heraus selbständig
machen will (z.B. als Mediengestalter, der Aufträge wahrnimmt
bzw. an Projekten mitarbeitet und dafür Rechnungen schreibt).
Dafür kann man ja den Existenzgründerzuschuss über das ALG1
beantragen, der immer - unabhängig von der Höhe des ALG1 300€
zusätzlich zum ALG1 beträgt.
Wenn allerdings die Höhe des ALG1 sehr niedrig ist, so dass
zusätzlich aufstockend ALG2 (Hartz 4) bezogen wird, ist die
Situation kompliziert.

Richtig, denn jetzt ist die ARGE, ALG-2 „federführend“,

Die Frage ist nun, ob man in dieser speziellen Situation
berechtigt ist, für die erste Zeit der Selbständigkeit
zunächst weiterhin aufstockendes ALG2 zu beziehen.

Das entscheidet der Sachbearbeite der ARGE, wenn dieser der Ansicht ist, dass der „zukünftig Selbständige“ aufgrund seiner beruflichten Tätigkeit in eine Arbeit vermittelt werden könnte, die ggf. auch unter seinem Berufsstand liegen (als noch zumutbare Arbeit) wird die ARGE i.d.R. den Zuschuß streichen und auffordern, eine sozialver-sicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen.
Die Regierung hat durch ERlass eine Unzahl von „Kann-“ in „Mußbestimmungen“ im Bereich ALG-" umgewandelt, so dass der bisher entscheidende Sachbearbeiter nicht mehr die Wahl-Möglichkeit hat, sondern jetzt „Muss“ statt vielleicht vohrer „konnte“.

Wenn ja, was gibt es zu beachten?

Bei der ARGE vorsprechen, denn wenn die ablehnen, gäbe es nur den Klageweg. .

Gerade weil die beidem Ämter

wohl in solchen Situationen dazu neigen, die Verantwortungen
hin und her zu schieben und keiner wirklich bescheid weiß.

Nein, da ist definitiv die ARGE zuständig, weil die auf das Existenzminumum aufstocken müssen und die gehen nach dem Motto:
Wer die Musik bestellt, bezahlt und bestimmt.

Wie würden die Einnahmen ggf. mit der Hartz4 Leistung
verrechnet werden?

Überwiegend angerechnet, lediglich die „Freibeträge“ werden berücksichtigt.

Hätte man zumindest Anspruch auf eine Übernahme der
Krankenkassen-Kosten?

Bei ALG 1 und ALG 2 besteht gesetzliche Krankenversicherung.

MfG

Hallo,

leider hast du im falschen Brett gepostet. Das Thema gehört nämlich ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“! Ich denke aber, die Mods hier werden den Thread schon verschieben.

Dafür kann man ja den Existenzgründerzuschuss

Btw: Den EXGZ gibt’s schon seit Jahren nicht mehr. Der heißt heutzutage Gründungszuschuss (GZ).

über das ALG1 beantragen, der immer - unabhängig von der Höhe des ALG1 - 300€ zusätzlich zum ALG1 beträgt.

Ja. Aber die Intention des Gesetzes (§ 58 Abs.1 Ts.2 SGB III: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__58.html) ist eigentlich kein „Bonus“, sondern soll als Buget zur Finanzierung von Kranken- und Rentenversicherung des Selbständigen dienen! (Die Sozialversicherungspflicht fällt mit Ende des ALG-I-Bezuges bzw. des Beginns des GZ-Bezuges ja normalerweise weg.)

Die Frage ist nun, ob man in dieser speziellen Situation berechtigt ist, für die erste Zeit der Selbständigkeit zunächst weiterhin aufstockendes ALG2 zu beziehen.

Ja, ist man.

Wenn ja, was gibt es zu beachten?

Nicht auf Peter1956 zu hören!! Denn der hat (auch, wenn sich’s vielleicht anders liest) von der Materie so viel Ahnung, wie ich von Atomphysik… Dass er ein paar einschlägige Begriffe kennt, bedeutet nicht, dass er auch die dahinter stehende Rechtslage kennt bzw. die Gesetzestexte auch korrekt anwenden könnte!
In diesem Fall hier ist z.B. nicht EINE seiner Antworten richtig!

Gerade weil die beidem Ämter wohl in solchen Situationen dazu neigen, die Verantwortungen hin und her zu schieben

Nö. Hier ist die Rechts- und Zuständigkeitslage sehr eindeutig geregelt: Die Zustädigkeit liegt bei der AA!

und keiner wirklich Bescheid weiß.

Das allerdings kann dir leider passieren - auch auf dem Amt.

Wie würden die Einnahmen ggf. mit der ALG-II-Leistung verrechnet werden?

Was meinst du mit „Einnahmen“? Den GZ oder die Einnahmen aus der Selbständigkeit? Bei Letzterem ist in Bezug auf ALG II wiederum zwischen Einnahmen und Gewinn zu unterscheiden! Nur Letzterer würde auch auf ALG II angerechnet, sofern die Einkommensfreibeträge überschritten würden. (Dazu kannst du einiges in den FAQs der Brettes „Arbeits- & Sozialamt“ nachlesen.)

Hätte man zumindest Anspruch auf eine Übernahme der Krankenkassen-Kosten?

Du meinst von der ARGE bzw. dem Jobcenter (aufgrund des ALG-II-Bezuges)?
M.W. nein, weil man im Rahmen des GZ ja die bereits erwähnte Sozialversicherungszulage in Höhe von 300€ erhält.
100%-tig sicher bin ich mir da aber nicht; da soll mich (und dich :smile: ggf. ein ALG-II-Experte eines Besseren belehren!

Grüße, Ente

Guten Tag,
vielen Dank für die Antworten, Ente. Dass die Antworten von Peter so nicht stimmen konnten, hatte ich auch bemerkt. Aber dennoch nett gemeint.
Im Grunde ist für den beschriebenen Fall die Frage interessant, ob es ggf. sinnvoller wäre, ganz auf Hartz4 zu verzichten, da man sich - wenn man optimistisch ist und von einem kleinen Gewinn auch am Anfang ausgeht - dann den Aufwand mit der Hartz4-Verrechnung spart. Diese Verrechnung habe ich noch nicht ganz begriffen, werde mir die Sache nochmal anschauen.
Hört sich nache einer Sicherheit-oder-Risiko-Überlegung an, die wohl nach persönlichen Kriterien abzuwägen ist.

Vielen dank.