Hallo. Ich stehe vor der Problematik mich für die ICH AG oder
das Überbrückungsgeld zu entscheinde. DA ich lediglich 350
Euro Arbeitslosengeld bekomme, möchte ich eben nachrechnen,
womit ich im Endeffekt mehr habe.
Hallo Marco,
generell gilt: Wer wenig Arbeitslosengeld bekommt, der nehme den
Existenzgründungszuschuss
Ausrechnen kann ich das ja,
das sehe ich anders
aber was muss ich von den Beträgen
abziehen. Wo muss ich mich bei welcher Fördermethode
verpflichtend anmelden und dafür Beiträge in welcher Höhe
zahlen ?
(Rentenversicherung, Krankenversicherung usw usw.)
Kann mir da jemand paar Informationen geben ?
Bei der ICH AG bekäme ich über die gesammte Förderzeit
27.000,00 €
bitte? Was ergibt die Summes aus den Produkten 12*600, 12*360, 12*240?
und beim Überbrückungsgeld 3.538,50 €.
richtig gerechnet:smile:
Nun noch die Abzüge… aber in welcher Höhe ??
Bei der ICH-Ag bist zu Zwangsmitglied in der RV, zahlst aber i.d.R. weniger KV-Beiträge als beim Ü-Geld.
Ich rate die zur ICH-AG, aber es sind nicht 27.000 Euro.
Monetäre Gesichtspunkte sollten nicht nur zählen. Was nützt es Dir zu wissen, dass Du im 3.Jahr 240 Euro bekommen wirst, wenn Du nach einem Jahr zahlungsunfähig bist.
Stimmen die 350 Euro? Das müsste eine Bruttoverdienst von ca. 750 Euro sein. Wo verdienst man denn 4,46 Euro in der Stunde brutto?
Grüße, Markus