Existenzgründerzuschuß verbuchen?

huhu, mich beschäftigt mal wieder eine Frage.

Ich als Ich-AG bekomme ja nun im 1.Jahr die 600.-€ Existenzgründerzuschuss. Die ist ja bekanntlich steuerfrei. Kommt die nun trotzdem in meine Buchhaltung rein oder fällt die einfach weg?

Spielt der Zuschuß irgendeine Rolle bei der Ermittlung des KV-Beitrags? Die freundliche Dame dort bei der KV schrieb auf den Antrag „Sonstige Einnahmen 600.-€“ und „geschätzte monatliche Einnahmen 600.-€“ damit ich die niedrigste Stufe erhalte. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das der Zuschuß nicht Bemessungsgrundlage ist!?

Danke schon mal :smile:
ciao Micha

Hallo,

laut meinen Informationen ist dieser nicht als Einnahme zu verbuchen und ist daher auch keine Einnahme für jegliche Bemessungsgrundlagen.

Gruss,
Lorenz

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Hallo Diskutanten,

laut meinen Informationen ist dieser nicht als Einnahme zu
verbuchen und ist daher auch keine Einnahme für jegliche
Bemessungsgrundlagen.

heißt in der Buchhalterey: „Einlage“, als Buchungssatz: per Bank an Privateinlagen.

Schöne Grüße

MM