huhu, mich beschäftigt mal wieder eine Frage.
Ich als Ich-AG bekomme ja nun im 1.Jahr die 600.-€ Existenzgründerzuschuss. Die ist ja bekanntlich steuerfrei. Kommt die nun trotzdem in meine Buchhaltung rein oder fällt die einfach weg?
Spielt der Zuschuß irgendeine Rolle bei der Ermittlung des KV-Beitrags? Die freundliche Dame dort bei der KV schrieb auf den Antrag „Sonstige Einnahmen 600.-€“ und „geschätzte monatliche Einnahmen 600.-€“ damit ich die niedrigste Stufe erhalte. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das der Zuschuß nicht Bemessungsgrundlage ist!?
Danke schon mal 
ciao Micha