Hallo,
folgender Fall: ein AN wurde gekündigt und hat sich daraufhin selbständig gemacht. Es wurde der Existenzgründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragt, doch dieser wurde abgelehnt. Der ehemalige AN möchte sich mit einer Beratungsfirma, die Vertriebsdienstleistungen anbietet, selbständig machen. Die Ablehnung des A-Amt gründete darauf, dass es genügend Stellen in Festanstellung gibt. Da der AN jedoch ein hohes Jahresgehalt hatte und in einer Führungsposition war, gestaltet sich die Stellensuche schwierig. Als Vertriebsleiter ist es schwierig, eine niedrige Position, geschweige denn eine gleichwertige Position zu finden.
In 4 Wochen ist die Zahlung des Arbeitslosengeld fertig und dann folgt Hartz4. Es wurde schon Widerspruch gegen den Bescheid der Ablehnung eingelegt und seitdem (2 Monate her) kam keine Reaktion mehr vom A-Amt. Der ehemalige AN möchte sich nun einen Anwalt nehmen und klagen. Bekommt er dann Prozesskostenhilfe für einen solchen Streitfall! Kurz vor Hartz4 ist es sehr schwierrig noch einen Anwalt zu bezahlen… Wie stehen die Chancen, auf die Klagen gegen diesen ablehnenden Bescheid?
Danke für die Hilfe!!!