Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt

Hallo,

folgender Fall: ein AN wurde gekündigt und hat sich daraufhin selbständig gemacht. Es wurde der Existenzgründungszuschuss beim Arbeitsamt beantragt, doch dieser wurde abgelehnt. Der ehemalige AN möchte sich mit einer Beratungsfirma, die Vertriebsdienstleistungen anbietet, selbständig machen. Die Ablehnung des A-Amt gründete darauf, dass es genügend Stellen in Festanstellung gibt. Da der AN jedoch ein hohes Jahresgehalt hatte und in einer Führungsposition war, gestaltet sich die Stellensuche schwierig. Als Vertriebsleiter ist es schwierig, eine niedrige Position, geschweige denn eine gleichwertige Position zu finden.

In 4 Wochen ist die Zahlung des Arbeitslosengeld fertig und dann folgt Hartz4. Es wurde schon Widerspruch gegen den Bescheid der Ablehnung eingelegt und seitdem (2 Monate her) kam keine Reaktion mehr vom A-Amt. Der ehemalige AN möchte sich nun einen Anwalt nehmen und klagen. Bekommt er dann Prozesskostenhilfe für einen solchen Streitfall! Kurz vor Hartz4 ist es sehr schwierrig noch einen Anwalt zu bezahlen… Wie stehen die Chancen, auf die Klagen gegen diesen ablehnenden Bescheid?

Danke für die Hilfe!!!

Hallo!

Der ehemalige AN möchte
sich nun einen Anwalt nehmen und klagen. Bekommt er dann
Prozesskostenhilfe für einen solchen Streitfall! Kurz vor
Hartz4 ist es sehr schwierrig noch einen Anwalt zu bezahlen…

An Gerichtskosten wird es nicht scheitern, weil das Verfahren vor dem Sozialgericht für den Kläger kostenlos ist. Falls der Kläger anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann er sich um einen Beratungsschein vom Gericht kümmern (Formulare dafür hat jede Kanzlei in der Schublade).

Wie stehen die Chancen, auf die Klagen gegen diesen
ablehnenden Bescheid?

Lässt sich u. a. aufgrund mangelnder Kenntnis der Sachverhalte nicht beantworten.

Der Kläger sollte sich überlegen, welches Ziel er verfolgt. Bis es zu einer Entscheidung des Sozialgerichts kommt, können 2 Jahre ins Land gehen. Bis dahin passiert außer gelegentlichem Schriftverkehr gar nichts. Hinzu kommt, dass der Existenzgründerzuschuss zur Finanzierung einer Existenzgründung i. d. R. nicht ansatzweise reicht. Der deutlich überwiegende Teil der Finanzierung muss aus anderen Quellen kommen. Von daher ist zu klären, ob das Konzept der Existenzgründung und seiner Finanzierung überhaupt schlüssig ist.

Soll heißen: Eine nachhaltig tragfähige Existenzgründung lässt sich nicht an Zahlungen der Arbeitsagentur knüpfen. Der Höhe nach reichen die Beträge vorne und hinten nicht (sind ein Gimmik, mehr nicht) und die Dauer der Unterstützung ist ebenfalls viel zu kurz bemessen.

Wer sich selbständig machen möchte, braucht eigenes Geld mindestens als Grundstock. Ein weiterer Betrag kann aus KfW-Mitteln kommen. Dabei hält sich meine Begeisterung allerdings in Grenzen, weil Prognosen über die Zeit bis zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit regelmäßig zu optimistisch sind. Und schon steckt der Gründer in Erklärungsnöten gegenüber Leuten, die ihr Geld bekommen, weil der Monat zu Ende ist.

Daraus folgt: Suchst du eine helfende Hand, nimm die eigene. Der Gründer braucht z. B. eine feste Anstellung (egal was), aus der wenigstens Krankenversicherung, Unterkunft und Ernährung zuverlässig gedeckt sind. Oder irgendeine Industrievertretung, jedenfalls etwas, wo Geld herein kommt und die Lichter nicht gleich ausgehen, weil man sich beim Zeitmaßstab der eigenen Selbständigkeit vertan hat.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sonnenschein,
da der Existenzgründungszuschuss eine „kann“-Leistung ist, also die Bewilligung im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, sehe ich pers. geringe Chancen. (Soweit ich das von den vorliegenden Infos einschätzen kann)
Grüße
Almut

Hallo

und hat sich daraufhin
selbständig gemacht. Es wurde der Existenzgründungszuschuss
beim Arbeitsamt beantragt,

In welcher Reihenfolge?

Gruß,
LeoLo