Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist eien z.B. „Ich AG“ als Nebenberuf zu gründen und wenn ja, ob man auch dann noch einen Existenzgründerschuss bekommen kann? Oder geht das Ganze nur aus der Arbeitslosigkeit heraus?
Welche Möglichkeit bietet sich am Besten an, wenn man sich Nebenberuflich selbstständig machen will?
Fragen über Fragen…
Danke und Gruß
kann mir jemand sagen, ob es möglich ist eien z.B. „Ich AG“
als Nebenberuf zu gründen
Dem selbigen sei Dank gibt es die Ich-AG nicht mehr.
Aber grundsätzlich ist es möglich, sich neben dem Hauptberuf selbständig zu machen. Aber: Auf jeden Fall sollte man den Arbeitgeber darüber informieren.
und wenn ja, ob man auch dann noch
einen Existenzgründerschuss bekommen kann? Oder geht das Ganze
nur aus der Arbeitslosigkeit heraus?
Der Logik nach gibt es den Existenzgründerzuschuss für Menschen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen. Denn Menschen, die einen festen Arbeitsplatz haben, müssen sich ja nicht selbständig machen, um Geld zu verdienen. Aber: Nähere Informationen dazu gibt sicher das örtliche Arbeitsamt.
Welche Möglichkeit bietet sich am Besten an, wenn man sich
Nebenberuflich selbstständig machen will?
Kann man pauschal sicherlich nicht beantworten. Dazu muss man deutlich mehr dazu wissen.
Fragen über Fragen…
stimmt
)
Viele Grüße von Roberta
Hallo …
es ist nicht möglich, sich im Nebenerwerb selbständig zu machen und hierfür den Gründungszuschuss zu erhalten.
Anspruch auf den Gründungszuschuss haben nur diejenigen Personen, die daraus eine hauptberufliche Selbständigkeit machen.
Die Definition „hauptberuflich“ leiten die AA’s hierbei aus einer alten Richtlinie ab, die seinerzeit geschaffen wurde, als die Ich-AG eingeführt wurde.
Die Ich-AG ist zwar ausgelaufen, aber die in der Richtlinie enthaltene Definition für den Begriff „hauptberuflich“ wird weiterhin verwendet.
MfG
MGB-Consulting