Guten Tag!
Ich brauche bitte mal Hilfe (Rat) bei meinem neuen Vorhaben.
Als Mutter eines kleines Kindes habe ich (gelernte Redakteurin) die Absicht, mich als „freie Journalistin“ selbstständig zu machen. Aber das aus Zeitgründen nur für 15 Wochenstunden.
Bei den gedanklichen Vorbereitungen kamen einige Fragen auf, auf die ich trotz Internetrecherce keine zufriedenstellende Antwort fand:
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Kann ich mir einen Firmennamen zulegen, den ich auf z.B. Visitenkarten nutze und evtl. für eine eigene Homepage-Domain? (Melde kein Gewerbe an und bin nicht umsatzsteuerpflichtig.)
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Darf ich „werben“ in welcher Form auch immer? (Ärzte und Rechtsanwälte dürfen es ja als Freischaffende nicht…wie ist es in meinem Fall?)
Über nette und hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Hi,
- Kann ich mir einen Firmennamen zulegen, den ich auf z.B.
Visitenkarten nutze und evtl. für eine eigene Homepage-Domain?
(Melde kein Gewerbe an und bin nicht umsatzsteuerpflichtig.)
Du bekommst niemals einen Firmennamen (denn du hast ja keine Firma im Sinne des § 17 HGB), du darfst höchstens eine Phantasiebezeichnung führen.
http://www.123recht.net/article.asp?a=16325
- Darf ich „werben“ in welcher Form auch immer? (Ärzte und
Rechtsanwälte dürfen es ja als Freischaffende nicht…wie ist
es in meinem Fall?)
Das hat mit Freiberuf nichts zu tun, sondern mit dem gültigen Standesrecht oder dem Heilmittelwerbegesetz. Ich wüßte jetzt keinen Grund für ein Werbeverbot einer freiberuflichen Journalistin.
http://www.freie-berufe.de/Werbung__Sachliche_Inform…
http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de…
mfg Ulrich
Hallo Corina,
als Journalistin wirst du vermutlich freiberuflich arbeiten. Das hat durchaus Vorteile. Du solltest mal beim Finanzamt anfragen, was du wegen denen brauchst. Jedenfalls musst du alle Rechnungen und Einnahmen sammeln und am Jahresende versteuern. Ein Firmennamen entfällt damit.
Ein Vorteil hast Du: du kannst in der Künstlersozialkasse versichert sein. Das ist günstiger als für Normalsterbliche.
Werbung ist immer gut. Sie muss nur auch den Empfänger erreichen.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Corina,
- Kann ich mir einen Firmennamen zulegen, den ich auf z.B.
Visitenkarten nutze und evtl. für eine eigene Homepage-Domain?
(Melde kein Gewerbe an und bin nicht umsatzsteuerpflichtig.)
- einen Firmennamen im Sinne eines Logos oder Wortbildes oder
Schriftzuges kannst Du Dir ohne Probleme zulegen und auch die
entsprechende Domain für die Homepage sichern.
- Darf ich „werben“ in welcher Form auch immer? (Ärzte und
Rechtsanwälte dürfen es ja als Freischaffende nicht…wie ist
es in meinem Fall?)
Werben darfst Du auch in jeder üblichen Form. Wir haben kürzlich erst
für eine freie Journalistin den Unternehmensnamen, Homepage und
Publikation gemacht und uns dafür erkundigt. Als Journalistin hast Du
da keine wesentlichen Einschränkungen.
Viele Erfolg!
[Edit by Team: Name entfernt]