Hallo,
das ist ja schon eine etwas größere Planung.
Meine Frau (Süd-Koreanerin) und zwei Ihrer Freundinnen (1
unbefristeter Aufenth., 1 derzeit Studentenvisum) möchten sich
mit einem Imbiss selbstständig machen. In unserer Stadt wäre
dies der erste koreanische Imbiss. Platz wäre gefunden in
einer Art Einkaufszentrum das in Kürze fertig gestellt ist.:
zieht bitte rechtliche Erkundigungen ein, ob die Freundin mit dem Studentenvisum überhaupt selbständig tätig sein darf.
Miete ist 1400,- plus MWST plus Nebenkosten ca. 200,- plus
Wasser und Strom (ca. 16qm).:
Das kann je nach Lage des Imbisses und Größe der Stadt viel aber auch wenig sein.
Einrichtung muss selbst
angeschafft werden. Dabei vorgeschrieben ist ein Herd
„Varithek“ mit spezieller Technik zum Geruchsabzug, ca. 7000
EUR. Einrichung muss professionell sein, also Schreiner oder
Küchenbauer. Im Prinzip eine Theke die den offenen Laden
abschließt und dann eben Schränke, und Arbeitsflächen.
Vorsichtige Schätzung ca. 20000 bis 30000 mit dem Ofen alles
zusammen:
mit dem Vermieter klären, dass diese Geräte euer Eigentum sind.
Nicht dass der Vermieter auf die Idee kommt, die Geräte wären als feste Einbauten zum Mietgegenstand gehörig.
:- Unsicherheitsfaktor! Kapital vorhanden ca. 12000,-,
Rest müsste finanziert werden, ggf. privat.:
Will niemanden entmutigen, aber es wird fast nur privat gehen, da Banken momentan so gut wie kein Geld für die Gastronomie rausrücken.
Als Rechtsform sieht am einfachsten die BGB Gesellschaft aus.:
Gute Idee.
Alternative wäre Anmeldung auf eine Person und die anderen als Arbeitnehmerinnen anstellen.
Das würde aber auch bedeuten das wir vielleicht unsere
Zugewinngemeinschaft ändern sollten um das Risiko für mich und
unsere Kinder zu minimieren.:
Schulden, die deine Frau mit ihrer Firma macht, können nie bei dir oder den Kindern vollstreckt werden.
Aber auch hierzu empfehle ich für genauere Auskünfte dringend einen Gang zum Rechtsanwalt.
Ich war zwar im wirtschaftlichen Bereich in der Schule aber
ich kann mir konkret nicht vorstellen was die BGB Gesellschaft bedeutet.:
BGB-Gesellschaft = GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Eine GbR ist gewerblich nichts Anderes, als der Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmer zur Verfolgung eines Betriebszwecks.
Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber dennoch nach Außen unter ihrem Namen auftreten.
Erkennbar muss immer der Geschäftsinhaber sein.
Es genügt nicht, wenn in den Geschäftspapieren als Bezeichnung nur „Korea-Imbiß GbR“ angegeben ist. Der Name der Inhaber ist Pflicht als Angabe.
:Zahlt man MWST oder nicht (also auch die im
Mietvertrag).:
Das hat jetzt rein gar nichts mit der Gesellschaftsform zu tun.
Umsatzsteuerpflichtig (Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist dasselbe) ist jedes Unternehmen, das mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz hat.
Diese Grenze überschreitet ihr ganz sicher, müsst ihr sogar, um überleben zu können.
:Wie hält man die Gewinne fest, wie läuft das mit
der Steuer dann für die einzelnen Gesellschafter. Ich gehe
davon aus das die dritte Freundin mit dem Studentenvisum
angestellt werden muss und nicht als Betreiber mitmachen kann.:
Die GbR macht eine Buchhaltung.
Monatlich muss die GbR Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Einmal jährlich muss die GbR die Gewerbesteuererklärung einreichen. Gewerbesteuer entsteht erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn.
Für Umsatzsteuer + Gewerbesteuer haften alle Gesellschafterinnen gesamtschuldnerisch, das heißt, wenn eine der Freundinnen pleite ist, dann wird das Finanzamt (und nicht nur das) die Schulden komplett bei deiner Frau eintreiben.
Das heißt, dass ich dringend empfehle mithilfe eins Rechtsanwalts einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen.
Ich habe schon genügend Freundschaften durch solch eine gemeinsame Aktivität in die Brüche gehen sehen (wenn ich ehrlich sein soll, ist das sogar die Regel).
Der Gewinn wird gesondert ermittelt. Jeder Gesellschafter erhält daraus seinen persönlichen Gewinnanteil, den er, nach seinem persönlichen Steuersatz, in der Einkommensteuererklärung versteuern muss.
Gut ist, das es keinen Alkoholausschank gibt und daher keine
größeren Steine im Weg sind die Anmeldung beim Ordnungsamt
durchzubekommen.:
ein paar Hürden wie Schulungen kommen schon. Das schafft ihr aber sicher.
Eine Schätzung zu Umsatz. Wir gehen davon aus pro Essen ca.
EUR 5,- verlangen zu können, wobei davon ca. 1,50 Kosten sind.
100 Kunden pro Tag sollte es mindestens geben (das haben wir
bei vergleichbaren Einrichtungen alleine in der Mittagszeit
gezählt):
Für solche Berechnungen, und auch allgemein aus deinen Schilderungen, rate ich dringend nach einem Steuerberater zu suchen.
Wichtig ist auch noch der Abschluss von Versicherungen gegen Einbruch, Diebstahl, Haftpflicht.
Gruß
Lawrence