existenzgründung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich möchte möglichst kurz das Vorhaben beschreiben und die Probleme die mich im Moment am meisten beschäftigen. Wenn Sie schnell antworten könnten, wäre mir sehr geholfen, da wir entscheiden müssen ob wir den Mietvertrag unterschreiben.

Meine Frau (Süd-Koreanerin) und zwei Ihrer Freundinnen (1 unbefristeter Aufenth., 1 derzeit Studentenvisum) möchten sich mit einem Imbiss selbstständig machen. In unserer Stadt wäre dies der erste koreanische Imbiss. Platz wäre gefunden in einer Art Einkaufszentrum das in Kürze fertig gestellt ist. Miete ist 1400,- plus MWST plus Nebenkosten ca. 200,- plus Wasser und Strom (ca. 16qm). Einrichtung muss selbst angeschafft werden. Dabei vorgeschrieben ist ein Herd „Varithek“ mit spezieller Technik zum Geruchsabzug, ca. 7000 EUR. Einrichung muss professionell sein, also Schreiner oder Küchenbauer. Im Prinzip eine Theke die den offenen Laden abschließt und dann eben Schränke, und Arbeitsflächen. Vorsichtige Schätzung ca. 20000 bis 30000 mit dem Ofen alles zusammen - Unsicherheitsfaktor! Kapital vorhanden ca. 12000,-, Rest müsste finanziert werden, ggf. privat.

Als Rechtsform sieht am einfachsten die BGB Gesellschaft aus. Das würde aber auch bedeuten das wir vielleicht unsere Zugewinngemeinschaft ändern sollten um das Risiko für mich und unsere Kinder zu minimieren.

Ich war zwar im wirtschaftlichen Bereich in der Schule aber ich kann mir konkret nicht vorstellen was die BGB Gesellschaft bedeutet. Zahlt man MWST oder nicht (also auch die im Mietvertrag). Wie hält man die Gewinne fest, wie läuft das mit der Steuer dann für die einzelnen Gesellschafter. Ich gehe davon aus das die dritte Freundin mit dem Studentenvisum angestellt werden muss und nicht als Betreiber mitmachen kann.

Gut ist, das es keinen Alkoholausschank gibt und daher keine größeren Steine im Weg sind die Anmeldung beim Ordnungsamt durchzubekommen.

Eine Schätzung zu Umsatz. Wir gehen davon aus pro Essen ca. EUR 5,- verlangen zu können, wobei davon ca. 1,50 Kosten sind. 100 Kunden pro Tag sollte es mindestens geben (das haben wir bei vergleichbaren Einrichtungen alleine in der Mittagszeit gezählt)

Vielen lieben Dank wenn Sie mir hier ein paar Tips geben können.

Daniel K.

Hallo,

zunächst muß mal ein Businessplan gemacht werden mit den Antworten zu den verschiedenen Themen. Die Berechnung sollte 3 Jahr umfassen, 1. Jahr monatlich ausweisen.

Zur Gesellschaftsform: Vorschlag: Neue kleine GmbH
Vorteil: geringeres Kapital und kosten, Schnelle Gründung. Risiko begrenzt auf das haftende Kapital und nicht auf das Privatvermögen.

Buchführung und Steuern.
Vereinbarung mit erfahrenen Buchhalten, der die Arbeiten macht und die Anmeldungen termingerecht erledingt oder Buchführungsbüro.
Empfehlung: Datac-Nutzung (mehr unter 05404/9580894)
Steuerberater macht´s auch, ist aber meist teurer.

Alle 3 beteiligten Damen können Gesellschafterin der kl. GMBH sein.

Gruß

Karl

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Lieber Daniel K.,
deine Fragen bezüglich der Eröffnung eines Koreanischen Imb.sind ja sehr umfangreich und lassen sich ohne Detailkenntnisse so einfach nicht erschöpfend beantworten. Nun ich werde es dennoch versuchen.
BGB = GbR Vorteil: schnell und unkompliziert zu gründen, in der Regel kein Notar nötig (mündlicher Vertrag reicht, schriftlicher Vertrag ist immer besser)
Wer mit seinem Eigenkapital einsteigt, also auch das größere Risiko eingeht, sollte auch mehr Rechte haben.
Alle Gesellschafter haften privat im vollem Umfang für die GbR. UNABHÄNGIG VON ANTEILEN!!!
Umsatzsteuer fällt in jedem Fall an, hängt nicht von der Gesellschaftsform ab,sondern von der Umsatzgröße( 17.500,00 €/jährl.). Ihr müßt also 7%(erm. Satz) von den 5,00 € abziehen,(die gehören dem Finanzamt) die Vorsteuer( dass, was ihr beim Waren- und Materialeinkauf auch mit der Miete an Umsatzsteuer bezahlt), wird dagegen gerechnet.
Finanzierung: Bitte bedenken!!! Geld kostet Geld Zinsen und Tilgung nicht vergessen.
Gewerbesteuer kommt auch noch.
Private Absicherung: Krankenkasse, Rentenvers.,BU
Eventuelle Beiträge f. Angestellte
Tip! Für Leute die sich selbständig machen, besteht die Möglichkeit sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern (Nachfragen bei der Agentur für Arbeit, Termin beachten , ca. 20,00 € monatl.)Super Angebot!!!
Zum Studentenvisum kann ich dir nichts sagen (Amt fragen)
Einkommenssteuern zahlt jeder Gesellschafter für sich entsprechend seiner Gewinne und seiner persönlichen Verhältnisse.
Buchhaltung würde ich durch einen Buchhaltungsservice machen lassen. (helfen meistens auch beim Jahresabschluß, muss nicht immer ein teurer Steuerberater sein)
Für euer Vorhaben such mal in deiner Region nach einem
Unternehmens oder Existenzgründungsberater. Dieser kann dir sicher auch bei Bedarf zu Fragen der Finanzierung helfen.
Du darfst mich unter der mail: [email protected]
o. 030 23615220 kontaktieren

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang

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Hallo,

das ist ja schon eine etwas größere Planung.

Meine Frau (Süd-Koreanerin) und zwei Ihrer Freundinnen (1
unbefristeter Aufenth., 1 derzeit Studentenvisum) möchten sich
mit einem Imbiss selbstständig machen. In unserer Stadt wäre
dies der erste koreanische Imbiss. Platz wäre gefunden in
einer Art Einkaufszentrum das in Kürze fertig gestellt ist.:

zieht bitte rechtliche Erkundigungen ein, ob die Freundin mit dem Studentenvisum überhaupt selbständig tätig sein darf.

Miete ist 1400,- plus MWST plus Nebenkosten ca. 200,- plus
Wasser und Strom (ca. 16qm).:

Das kann je nach Lage des Imbisses und Größe der Stadt viel aber auch wenig sein.

Einrichtung muss selbst
angeschafft werden. Dabei vorgeschrieben ist ein Herd
„Varithek“ mit spezieller Technik zum Geruchsabzug, ca. 7000
EUR. Einrichung muss professionell sein, also Schreiner oder
Küchenbauer. Im Prinzip eine Theke die den offenen Laden
abschließt und dann eben Schränke, und Arbeitsflächen.
Vorsichtige Schätzung ca. 20000 bis 30000 mit dem Ofen alles
zusammen:

mit dem Vermieter klären, dass diese Geräte euer Eigentum sind.
Nicht dass der Vermieter auf die Idee kommt, die Geräte wären als feste Einbauten zum Mietgegenstand gehörig.

:- Unsicherheitsfaktor! Kapital vorhanden ca. 12000,-,

Rest müsste finanziert werden, ggf. privat.:

Will niemanden entmutigen, aber es wird fast nur privat gehen, da Banken momentan so gut wie kein Geld für die Gastronomie rausrücken.

Als Rechtsform sieht am einfachsten die BGB Gesellschaft aus.:

Gute Idee.
Alternative wäre Anmeldung auf eine Person und die anderen als Arbeitnehmerinnen anstellen.

Das würde aber auch bedeuten das wir vielleicht unsere
Zugewinngemeinschaft ändern sollten um das Risiko für mich und
unsere Kinder zu minimieren.:

Schulden, die deine Frau mit ihrer Firma macht, können nie bei dir oder den Kindern vollstreckt werden.
Aber auch hierzu empfehle ich für genauere Auskünfte dringend einen Gang zum Rechtsanwalt.

Ich war zwar im wirtschaftlichen Bereich in der Schule aber
ich kann mir konkret nicht vorstellen was die BGB Gesellschaft bedeutet.:

BGB-Gesellschaft = GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Eine GbR ist gewerblich nichts Anderes, als der Zusammenschluss mehrerer Einzelunternehmer zur Verfolgung eines Betriebszwecks.
Die GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, kann aber dennoch nach Außen unter ihrem Namen auftreten.
Erkennbar muss immer der Geschäftsinhaber sein.
Es genügt nicht, wenn in den Geschäftspapieren als Bezeichnung nur „Korea-Imbiß GbR“ angegeben ist. Der Name der Inhaber ist Pflicht als Angabe.

:Zahlt man MWST oder nicht (also auch die im

Mietvertrag).:

Das hat jetzt rein gar nichts mit der Gesellschaftsform zu tun.
Umsatzsteuerpflichtig (Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist dasselbe) ist jedes Unternehmen, das mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz hat.
Diese Grenze überschreitet ihr ganz sicher, müsst ihr sogar, um überleben zu können.

:Wie hält man die Gewinne fest, wie läuft das mit

der Steuer dann für die einzelnen Gesellschafter. Ich gehe
davon aus das die dritte Freundin mit dem Studentenvisum
angestellt werden muss und nicht als Betreiber mitmachen kann.:

Die GbR macht eine Buchhaltung.
Monatlich muss die GbR Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Einmal jährlich muss die GbR die Gewerbesteuererklärung einreichen. Gewerbesteuer entsteht erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn.

Für Umsatzsteuer + Gewerbesteuer haften alle Gesellschafterinnen gesamtschuldnerisch, das heißt, wenn eine der Freundinnen pleite ist, dann wird das Finanzamt (und nicht nur das) die Schulden komplett bei deiner Frau eintreiben.

Das heißt, dass ich dringend empfehle mithilfe eins Rechtsanwalts einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen.
Ich habe schon genügend Freundschaften durch solch eine gemeinsame Aktivität in die Brüche gehen sehen (wenn ich ehrlich sein soll, ist das sogar die Regel).

Der Gewinn wird gesondert ermittelt. Jeder Gesellschafter erhält daraus seinen persönlichen Gewinnanteil, den er, nach seinem persönlichen Steuersatz, in der Einkommensteuererklärung versteuern muss.

Gut ist, das es keinen Alkoholausschank gibt und daher keine
größeren Steine im Weg sind die Anmeldung beim Ordnungsamt
durchzubekommen.:

ein paar Hürden wie Schulungen kommen schon. Das schafft ihr aber sicher.

Eine Schätzung zu Umsatz. Wir gehen davon aus pro Essen ca.
EUR 5,- verlangen zu können, wobei davon ca. 1,50 Kosten sind.
100 Kunden pro Tag sollte es mindestens geben (das haben wir
bei vergleichbaren Einrichtungen alleine in der Mittagszeit
gezählt):

Für solche Berechnungen, und auch allgemein aus deinen Schilderungen, rate ich dringend nach einem Steuerberater zu suchen.

Wichtig ist auch noch der Abschluss von Versicherungen gegen Einbruch, Diebstahl, Haftpflicht.

Gruß
Lawrence