existenzgründung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich möchte möglichst kurz das Vorhaben beschreiben und die Probleme die mich im Moment am meisten beschäftigen. Wenn Sie schnell antworten könnten, wäre mir sehr geholfen, da wir entscheiden müssen ob wir den Mietvertrag unterschreiben.

Meine Frau (Süd-Koreanerin) und zwei Ihrer Freundinnen (1 unbefristeter Aufenth., 1 derzeit Studentenvisum) möchten sich mit einem Imbiss selbstständig machen. In unserer Stadt wäre dies der erste koreanische Imbiss. Platz wäre gefunden in einer Art Einkaufszentrum das in Kürze fertig gestellt ist. Miete ist 1400,- plus MWST plus Nebenkosten ca. 200,- plus Wasser und Strom (ca. 16qm). Einrichtung muss selbst angeschafft werden. Dabei vorgeschrieben ist ein Herd „Varithek“ mit spezieller Technik zum Geruchsabzug, ca. 7000 EUR. Einrichung muss professionell sein, also Schreiner oder Küchenbauer. Im Prinzip eine Theke die den offenen Laden abschließt und dann eben Schränke, und Arbeitsflächen. Vorsichtige Schätzung ca. 20000 bis 30000 mit dem Ofen alles zusammen - Unsicherheitsfaktor! Kapital vorhanden ca. 12000,-, Rest müsste finanziert werden, ggf. privat.

Als Rechtsform sieht am einfachsten die BGB Gesellschaft aus. Das würde aber auch bedeuten das wir vielleicht unsere Zugewinngemeinschaft ändern sollten um das Risiko für mich und unsere Kinder zu minimieren.

Ich war zwar im wirtschaftlichen Bereich in der Schule aber ich kann mir konkret nicht vorstellen was die BGB Gesellschaft bedeutet. Zahlt man MWST oder nicht (also auch die im Mietvertrag). Wie hält man die Gewinne fest, wie läuft das mit der Steuer dann für die einzelnen Gesellschafter. Ich gehe davon aus das die dritte Freundin mit dem Studentenvisum angestellt werden muss und nicht als Betreiber mitmachen kann.

Gut ist, das es keinen Alkoholausschank gibt und daher keine größeren Steine im Weg sind die Anmeldung beim Ordnungsamt durchzubekommen.

Eine Schätzung zu Umsatz. Wir gehen davon aus pro Essen ca. EUR 5,- verlangen zu können, wobei davon ca. 1,50 Kosten sind. 100 Kunden pro Tag sollte es mindestens geben (das haben wir bei vergleichbaren Einrichtungen alleine in der Mittagszeit gezählt)

Vielen lieben Dank wenn Sie mir hier ein paar Tips geben können.

Daniel K.

Hallo Daniel,

viele der Fragen beziehen sich auf juristische und steuerliche Aspekte, die ich leider nicht beantworten darf, da ich kein Rechtsanwalt und Steuerbearater bin.
Bitte wenden Sie sich hier an entsprechende Juristen und Steuerberater.
Viele Grüße
C. Inderfurth

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Hallo Daniel,

ganz wichtig ! — Mietvertrag muss warten —

Alles aufschreiben was Sie vorhaben.

das bedeuted einen kleinen Businessplan erstellen.

Geschäft - Miete

  • Wer trägt die Kosten
  • Wer trägt das Risiko / Haftung
  • Bürgschaften
  • Welche Ausstattung
  • Lage des Geschäftes
  • Wieso kommen 100 Kunden zu euch ?
  • Was passiert wenn nur 20 Kunden kommen ?
  • Wer arbeitet wann ?
  • Was bietet Ihr an ?
  • Seid Ihr besser als andere ?
  • Wie oft hatte das Geschäft vorher einen Mieterwechsel ?
  • Wo ist die Konkurrenz ?
  • Wer braucht einen koreanischen Imbiss ?
  • Was passiert wenn die 2 Freundinnen das Land verlassen müssen ?
  • Wieviel Geld könnt Ihr sparen wenn Ihr den professionellen Einbau bei „my-hammer“ ausschreibt.
  • Wer macht Werbung ?
  • Wie sind die baulichen Gegebenheiten ? Parkplätze, Außenanlage, Werbefläche, Zufahrtsstraßen, usw.
  • Welche Beiträge müßt Ihr an welche Organisationen abführen? IHK, Berufgenossenschaft, Knappschaft, Unfallversicherung usw.?

Mit diesem ausgearbeiteten Konzept geht Ihr
a) Zur IHK
b) Steuerberater ( den braucht Ihr sowieso und Ihr braucht einen Vertrauten. )
c) Schuldnerhilfe ( Ganz Wichtig = VORBEUGEND )

Erst wenn Ihr das erledigt habt, solltet Ihr das Vorhaben starten und keinesfalls früher.

Ansonsten wir die Schuldnerhilfe später ein ständiger Begleiter.

Viel Glück für Euer Vorhaben.

Grüße Uwe

Lieber Daniel,

auf Ihre Anfrage kann ich leider keine Auskunft geben. Scheint mir doch schwierig hier in kurzen Stichpunkten weiterhelfen zu können.

Herzliche Grüße

Andreas

Lieber Daniel K.,
also, das Ganze ist nicht mit ein paar Zeilen abgehandelt, das würde den Platz hier sprengen. Ich kann nur raten einen Unternehmensberater zu beauftragen, es gibt auch 50% Zuschuss zu den Beratungskosten!

Ein paar kleine Hinweise:

  • In einer BGB Gesellschaft (Gesellschafter: Ihre Frau und die Partnerin mit unbefr. Aufenthaltsgenehmigung) haften beide Partner vollständig und persönlich mit ihrem ganzen Vermögen für Handlungen in der Gesellschaft. Man muss also prüfen ob die Gesellschaft Haftungsrisiken beinhaltet! Auf den ersten Blick würde ich sagen es gibt zwei größere Risiken: Der Kredit für die Ausstattung und die Miete (falls sie zumachen müssen weil es sich nicht gträgt könnte es je nach Mietvertrag sein,d ass SIe die Miete noch länger weiterzahlen müssen). Also ist Vorsicht geboten! Mietvertrag und Kreditvereinbarungen bitte prüfen / prüfen lassen. Auch Sie könnten hier mit einbezogen werden!
  • Standort prüfen lassen! Wie hoch wird die Frequenz sein? Haben Sie Sonderkündigungsrechte für den Mietvertrag wenn das Objekt nicht angenommen wird?
  • Umsatzsteuer ist unabhängig von der gewählten Rechtsform. Sie müssen die eingenommenen Umsatzsteuer abführen, können aber die gezahlte Umsatzsteuer gegenrechnen! Aus Ihren Ausführungen klingt Unsicherheit heraus. Hier am besten einen Steuerberater einbeziehen!
  • Hinweis: Erstellen Sie doch einen Businessplan aus dem die monatlichen Kosten hervorgehen und in den Sie ihre monatlichen EInnahmen eintragen. Das gibt ein Gefühl für die Risiken. Außerdem brauchen Sie den für die Bank sowieso! Vorlagen etc. gibt es bei den IHKs oder beim Wirtschafstministerium.

Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sie mir gerne emailen: kth (at) thierhoff-consulting.de

Viele Grüße
Dr. Kai Thierhoff

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Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich möchte möglichst kurz das Vorhaben beschreiben und die
Probleme die mich im Moment am meisten beschäftigen. Wenn Sie
schnell antworten könnten, wäre mir sehr geholfen, da wir
entscheiden müssen ob wir den Mietvertrag unterschreiben.

NICHT TUN !!! NICHT UNTERSCHEIBEN !!!
Bevor Sie sich nicht über absolut alle Kostenfaktoren im Klaren sind.
Vermieter tun gerne so als ob Mieter Ihnen die Bude einrennen würden - Stimmt aber meistens nicht.

Grundsätzlich gilt das man NIEMALS eine Existenzgründung übers Knie brechen darf. Alle erfolgreichen Gründer haben sich ausführlich darauf vorbereitet. Und wenns dann doch nicht mit dem gewünschten Standort klappt hat man sich in jedem Fall für einen neuen gut vorbereitet.

Sprechen Sie mit Ihrer örtlichen IHK, Wirtschaftsförderung der Stadt, evt. Gründerstammtischen oder Organisationen, etc.

Erstellen Sie einen Business Plan
Wie kommen Sie auf den möglichen Umsatz von 5,00 € und auf Kosten von 1,50 €??? Der Wareneinsatz ist nur ein kleiner Teil der Kosten. Was ist mit Miete, Wasser, Strom, Personal?? Auch das sind Kosten!!! Haben Sie das eingerechnet??

Sorry, aber meiner Meinung nach sind Sie mit Ihrem derzeitigen Wissenstand noch weit weg von einer Gründung. Bitte nicht böse sein - ist nicht persönlich gemeint. Googlen Sie mal Gründerforen im Internet.

Zu Ihren persönlichen Daten - sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater welche Rechtsform für Sie am sinnvollsten ist.

Ich drücke Ihnen die Daumen!

Viele Grüße vom dinergirl
www.american-diner.com

Hallo Daniel,

zunächst: Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich war ´ne Weile im Krankenhaus und komme (u.a. deswegen) heute erst dazu.

Zur BGB-Gesellschaft:
alle Gesellschafter sind gleichberechtigt, jeder ist zur Geschäftsführung berechtingt und verpflichtet. Beschlüsse der Gesellschaft und auch Gewinne und Verluste werden nach Köpfen, nicht nach Höhe der einlagen verteilt (möglichwerweise kann man vertraglich anderres vereinbaren, we´ß ich aber nicht genau.
Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Vermögen, wobei ein Gläubiger sich an jeden einzelnen halten kann und sich nicht einzelne Gesellschafter aussuchen muss bzw. anteilig jeden einzelnen haften lassen muss. Er kann auch einen einzigen Gesellschafter vollständig in die Haftung nehmen; der betreffende Gesellschafter muss dann sehen, wie er von den übrigen seinen „Anteil“ wiederbekommt. Eine Änderung der Zugewinngemeinschaft macht daher nur dann Sinn, wenn derjenige, der dann der "„Reiche“ von beiden ist, nicht gleichzeitig Gesellschafter ist.

Da Ihr (wenn ich richtig informiert bin) ein Gewerbe anmelden müsst, seid Ihr auch in der USt-Pflicht.

Inwieweit die Kosten- und Erlösschätzungen Sinn machen, kann ich nicht beurteilen. Nach den genannten Zahlen (vor allem für die Investitionen) müßt Ihr aber vermutlich einen langen Atem haben, um die Finanzierung stemmen zu können.
Tipp zur Finanzierung: Hausbank nach KfW-Fördermitteln fragen; da gibt´s bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen günstige Darlehen und/oder Zuschüsse.

Hoffentlich hilft´s Dir weiter; ansonsten frag´u.U. noch mal nach.
Viel Erfolg und Beste Grüße
Klaus

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