existenzgründung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Versteuerung meines Einkommens.

Ich bin momentan Student, ausgebildeter Fotograf, und habe letztes Jahr ein
eigenes Gewerbe in Medienproduktion angemeldet. Ich arbeite neben dem
Studium ein wenig und wollte mit einer Steuernummer ordnungsgemäße
Rechnungen stellen können.

Bis jetzt berechne ich keine MwSt, da ich nicht über 17.500 € im Jahr komme und
als Kleinverdiener gelte.

Nun habe ich gehört, dass man nur bis 8.000 € steuerfrei Rechnungen stellen
darf, alles darüber hinaus wird versteuert und das zuvor eingenommen Geld muss
ich dann aus eigener Tasche nachversteuern?

Kann mir da jemand genaueres sagen?
Ich muss bald mal einen Termin mit einem Steuerberater ausmachen, aber ien
paar erste Kommentare wären super!

Danke.

Hallo Mathias,

du redest von zwei total verschiedenen Dingen, erstens die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und zweitens über die Einkommensteuer.

Zum Thema Umsatzsteuer:
Hier hast du recht, wenn dein Umsatz (die Summe aller Rechnung die du schreibst) im ersten Jahr die 17.500 EUR nicht überschreitet, brauchst du keine Umsatzsteuer abführen. In den Folgejahren liegt die Umsatzgrenze bei 50.000 EUR. Dies heißt übringens nicht Kleinverdiener, sonder Kleinunternehmerregelung.

Zum Thema Einkommensteuer:
Einkommensteuer muss jeder zahlen, egal ob nun als Angestellter oder Selbständiger. Es gibt aber Freigrenzen bis zu dieser muss man keine Einkommensteuer bezahlen. Diese Freigrenze liegt 2009 bei knapp unter 8.000 EUR Verdienst. Aber Verdienst ist nicht gleich Umsatz. Deinen Verdienst kannst du ausrechnen, indem du von all deinen Einnahmen deine Ausgaben abziehst. Das was übrig bleibt, ist dein Gewinn (oder auch Verdienst genannt).

Ein Beispiel: Die Summe aller Rechnungen, die du an deine Kunden gestellt hast beträgt 15.000,00 EUR. Deine Kosten für Telefon, Wareneinkauf (natürlich nicht die Lebensmittel für deinen Privatbedarf), Benzin, usw. betragen 8.000 EUR. Somit wird dein Gewinn berechnet: 15.000 EUR minus 8.000 EUR = 7.000 EUR. Da die Einkommensgrenze bei ca. 7.800 EUR liegt, brauchst du keine Einkommensteuer bezahlen. Liegt dein Gewinn bei über 8.000 EUR, musst du natürlich Einkommensteuer bezahlen.

Ich habe dir einen Link der Einkommensteuertabelle beigefügt, hier kannst du genau ablesen, wieviel du ggf. bezahlen musst.

Link:
http://www.hans.de/fachinformationen/Einkommensteuer…

Beispiel:
Wenn du 10.000 EUR verdienst, musst du ca. 350 EUR Einkommensteuer bezahlen.

Sobald du Einkommensteuer bezahlen musst, wird auch der Solidaritätszuschlag fällig, dies sind ca. 6 % (müsste da genau nachsehen, aber dieser Satz passt so ungefähr) der Einkommensteuer, also 6% aus 350 EUR = 21 EUR Soli. Somit wäre die Steuerlast in o.g. Beispiel: 350 EUR + 21 EUR = 371 EUR. Bei einem Verdienst von 10.000 EUR ist das zu verkraften (denke ich).

Gewerbesteuer fällt ja nicht an, da du mit Sicherheit die Freigrenze nicht überschreitest. Ab wann du vielleicht Gewerbesteuer zahlen musst, kann dir deine Gemeinde sagen, da der so genannte Hebesatz von der Gemeinde festgelegt wird.

Ich hoffe, dass dir meine Ausführungen weitergeholfen haben.

Schöne Grüße
Bernd Estermeier

Hallo Bernd,
vielen vielen Dank für Deine Hilfe, das war schon mal sehr informativ!

Und entschuldige, dass ich da zwei verschiedene Sachen in einen Topf geworfen habe, aber ich hab davon echt keine Ahnung.

Einen schönen Tag noch,
Mathias

Hallo Mathias,

kein Problem, das mit den verschiedenen Steuern ist schon verwirrend.

Schöne Grüße
Bernd Estermeier

Hallo,

es tut uns leid. Um etwas genaueres zu erfahren, sollen Sie lieber den Steuerberater erfragen.
Unsere Angelegenheiten werde vom Steuerbüro gemacht.

MfG
Immofinanz & Partner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Matthias,
schaue bitte einmal den betreffenden Paragrafen an: http://www.juraforum.de/gesetze/UStG/19/
dann wirst Du erkennen, dass Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen musst, wenn Du im Vorjahr(!) weniger als 17.500€ Umsatz gemacht hast und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € UMsatz machst. Also alles kein Problem.
Mit lieben Grüßen
Udo

Hallo Mathias - da ich selbst nicht unter diese Regelung falle und sich meine Beratertätigkeit auf Entscheidungsfindungen und Begleitungen in die Selbständigkeit erstreckt und nicht auf steuerliche Aspekte, müsste auch ich hier auf einen kompetenten Steuerberater verweisen. Zumindest was es mit diesen 8.000 Euro auf sich haben soll. Denn diese finde ich nirgendwo erwähnt. Die Regelung der 17.500 Eu (+ kleiner 50.000 im Folgejahr wohlgemerkt !!) aber ist allgemein bekannt.

Den Begriff „Kleinunternehmerregelung“ habe ich mal bei Google eingegeben - und es finden sich unter den Links auf der ersten Seite bereits sehr wichtige Hinweise, die ich mal sichten würde. Angaben von Seiten der Behörden - aber auch ein Hinweis vom VNR-Verlag.

Ansonsten - einfach mal versuchen, bei einer Anwaltshotline anzurufen - oder warum nicht einfach mal beim Finanzamt direkt fragen ? Leider stellen die sich auf den „unverbindlichen Standpunkt“, solange man für die Auskunft nicht bezahlt oder eine kostenfplichtige verbindliche Auskunft anfordert. Aber ein Versuch wäre es doch mal wert.

Die Kosten für eine Anwalts-Hotline sind überschaubar und stehen für solche Fragestellungen in einem guten Verhältnis.

Good luck - viele Grüße, Click to edit

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Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zur Versteuerung meines Einkommens.

Ich bin momentan Student, ausgebildeter Fotograf, und habe
letztes Jahr ein
eigenes Gewerbe in Medienproduktion angemeldet. Ich arbeite
neben dem
Studium ein wenig und wollte mit einer Steuernummer

ordnungsgemäße
Rechnungen stellen können.

Bis jetzt berechne ich keine MwSt, da ich nicht über 17.500 €
im Jahr komme und
als Kleinverdiener gelte.

Nun habe ich gehört, dass man nur bis 8.000 € steuerfrei
Rechnungen stellen
darf, alles darüber hinaus wird versteuert und das zuvor
eingenommen Geld muss
ich dann aus eigener Tasche nachversteuern?

Kann mir da jemand genaueres sagen?
Ich muss bald mal einen Termin mit einem Steuerberater
ausmachen, aber ien
paar erste Kommentare wären super!

Danke.

Hallo,

bitte zu diesen speziellen Fragen unbedingt einen Steuerberater fragen.