Hallo Mathias,
du redest von zwei total verschiedenen Dingen, erstens die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und zweitens über die Einkommensteuer.
Zum Thema Umsatzsteuer:
Hier hast du recht, wenn dein Umsatz (die Summe aller Rechnung die du schreibst) im ersten Jahr die 17.500 EUR nicht überschreitet, brauchst du keine Umsatzsteuer abführen. In den Folgejahren liegt die Umsatzgrenze bei 50.000 EUR. Dies heißt übringens nicht Kleinverdiener, sonder Kleinunternehmerregelung.
Zum Thema Einkommensteuer:
Einkommensteuer muss jeder zahlen, egal ob nun als Angestellter oder Selbständiger. Es gibt aber Freigrenzen bis zu dieser muss man keine Einkommensteuer bezahlen. Diese Freigrenze liegt 2009 bei knapp unter 8.000 EUR Verdienst. Aber Verdienst ist nicht gleich Umsatz. Deinen Verdienst kannst du ausrechnen, indem du von all deinen Einnahmen deine Ausgaben abziehst. Das was übrig bleibt, ist dein Gewinn (oder auch Verdienst genannt).
Ein Beispiel: Die Summe aller Rechnungen, die du an deine Kunden gestellt hast beträgt 15.000,00 EUR. Deine Kosten für Telefon, Wareneinkauf (natürlich nicht die Lebensmittel für deinen Privatbedarf), Benzin, usw. betragen 8.000 EUR. Somit wird dein Gewinn berechnet: 15.000 EUR minus 8.000 EUR = 7.000 EUR. Da die Einkommensgrenze bei ca. 7.800 EUR liegt, brauchst du keine Einkommensteuer bezahlen. Liegt dein Gewinn bei über 8.000 EUR, musst du natürlich Einkommensteuer bezahlen.
Ich habe dir einen Link der Einkommensteuertabelle beigefügt, hier kannst du genau ablesen, wieviel du ggf. bezahlen musst.
Link:
http://www.hans.de/fachinformationen/Einkommensteuer…
Beispiel:
Wenn du 10.000 EUR verdienst, musst du ca. 350 EUR Einkommensteuer bezahlen.
Sobald du Einkommensteuer bezahlen musst, wird auch der Solidaritätszuschlag fällig, dies sind ca. 6 % (müsste da genau nachsehen, aber dieser Satz passt so ungefähr) der Einkommensteuer, also 6% aus 350 EUR = 21 EUR Soli. Somit wäre die Steuerlast in o.g. Beispiel: 350 EUR + 21 EUR = 371 EUR. Bei einem Verdienst von 10.000 EUR ist das zu verkraften (denke ich).
Gewerbesteuer fällt ja nicht an, da du mit Sicherheit die Freigrenze nicht überschreitest. Ab wann du vielleicht Gewerbesteuer zahlen musst, kann dir deine Gemeinde sagen, da der so genannte Hebesatz von der Gemeinde festgelegt wird.
Ich hoffe, dass dir meine Ausführungen weitergeholfen haben.
Schöne Grüße
Bernd Estermeier