Hallo Mychantal,
vorab viel Glück mit Deiner Hundeboutique. Wenn Du im Kleingewerbe unterwegs bist, brauchst Du keine Mehrwertsteuer auf Deine Artikel berechnen und ausweisen. Wenn Du Gewerbe anmeldest wird dich das Finanazamt auffordern, eine Umsatzschätzung zu erstellen. Diese sollte dann unter den 17.500,- € bleiben. Dann bist du nicht Umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer besteht aus zwei Teilen. Mehrwertsteuer (das ist das, was Deine Kunden zahlen würden also die 19% auf Deinen Nettoverkaufspreis) und die sogenannte Vorsteuer. Das ist die „Mehrwertsteuer“, die Du jemandem anderem in Zusammenhang mit Deinem Gewerbe gezahlt hast.
Hier Dein Beispiel (Kleingewerbe):
Du kaufst Waren für 500,- € von Privatleuten ein. Diese haben Dir ja keine Mehrwertsteuer berechnet. Wenn Diese Waren im Kleingewerbe verkaufen willst und 700,- € einnimmst, ist alles in Ordnung, Du hast 200,- € verdient.
Wenn Du die gleichen Waren in einem Laden kaufst, zahlst Du ja Mehrwertsteuer. Also 500,- € zzgl. 19% = 95,- € = 595,- € Kaufpreis. Wenn Du diese Waren dann ebenfalls für 700,- € verkaufst, ist Dein Gewinn geschrumpft auf 105,- €.
Hier das komplette MWSt.-Beispiel:
Du kaufst Waren im Großmarkt für 500,- € zzgl. 19% Mehrwertsteuer = 95,- € = 595,- €
Wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist, verkaufst Du die Waren zzgl. Mehrwertsteuer also 700,- € zzgl. 19% = 133,- € Also 833,- €. Mit dem Erstellen der Rechnung müsstest Du also dem Finanzamt 133,- € zahlen. Aber, du darfst Deinen gezahlte „Vorsteuer“, also die Mehrwertsteuer, die Du als Unternehmerin gezahlt hast, abziehen. Also 133,- € - 95,- € = 38,- € Steuerlast. Das nennt man Vorsteuerabzugsberechtigt. Hierzu muss eine komplette Umsatzsteuererklärung gemacht werden. Desweiteren buchen die Jungs vom Finanzamt alle drei Monate eine Vorauszahlung ab, damit man die Mehrwertsteuer, die ja jetzt in deiner Kasse liegt, nicht ausgibt. Es ist also ein hoher Verwaltungsaufwand und kann echt zum Problem werden.
Versuche also in deiner Schätzung unter der 17.500 Grenze zu bleiben. Dann kannst du einfach ein paar Euro auf Deinen Einkaufspreis schlagen und hast die Differenz verdient. Aber Vorsicht: auf diesem Gewinn musst Du Einkommenssteuer zahlen. Am Jahresende macht ja jeder eine Steuererklärung. Darin schreibt man alles was man so verdient hat untereinander und zieht alle Kosten, die man im Zusammenhang mit dem Verdienst hat ab. Das Finanzamt schaut dann nach, welchen Steuersatz man hat und wieviel man nun dem Finanzamt zahlen muss. Bei allen Angestellten zahlt man mit dem monatlichen Lohn/Gehalt ja eine Lohnsteuer jeden Monat. In der Regel ist die Summe hieraus größer, als das was man dem Finanzamt schuldet und man bekommt eine Steuererstattung.
In Deinem Gewerbe zahlst Du aber keine Lohnsteuer im Voraus. Wenn also Du und vielleicht Dein Mann ein Einkommen als Angestellter hat (Ehepaare versteuern eigentlich zusammen), dann wird am Jahresende alles von der Lohnsteuerkarte in die Steuererklärung geschrieben, un bei Dir nochmal der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb dazugerechnet. Da kann es dann sein, dass Ihr/Du keine Steuer mehr zurückbekommt sondern vielleicht sogar nachzahlen müsst. Also von deinen Gewinnen immer ca. 20% auf die Seite legen, damit nichts passiert. Und wenn das Jahr um ist, hast du das Geld für die Steuer auf jeden Fall. 
Wenn Du eine Aushilfe einstellen willst, geht das bis 400,- € Gehalt ohne großes Porblem. Du musst dann für Deine 400,- € Kraft einen Pauschalbetrag an die Knappschaft zahlen. Der liegt bei 120,- € Darin sind dann sozusagen alle Abgaben enthalten. Sobald Deine Kraft bei 401,- € ist sie „sozialversicherungspflichtig“. Damit braucht sie eine Steuerkarte, Du musst vollen Krankenkassen, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung etc. abführen. Davon zahlt die Angestellt die Hälfte und Du nochmal die andere Hälfte. Wenn Du also eine Gehaltsabrechnung mal in die Hand nimmst und die ganzen Abzüge ansiehst, dann hat der Arbeitgeber die selbe Summe nochmal bezahlt. Das nennt man Lohnnebenkosten. Du musst keine Steuern für Deine Angestellte zahlen. Aber sie mus am Jahresende ja eine Stuererklärung machen. Und genau wie oben beschrieben, zahlt der Arbeitgeber dem Finanzamt jeden Monat die Lohnsteuer. Die Summe aus Lohnstuer und Sozialabgaben ist dann die berühmte Differenz zwischen Brutto und Netto.
Wenn Du jemanden beschäftigst kostet dich das also das Gehalt an sich, und diesen Pauschalbetrag, wenn Du unter 400,- € Einkommen pro Monat bleibst. Das würde ich Dir auch wärmstens empfählen, da Du damit keinen Arbeitsvertrag brauchst, mit Kündigungsschutz und all dem Kram (Jetzt siehst Du auch, warum Kündigungsschutz usw. schlecht für Arbeitsplätze ist. Man stellt ungern jemanden ein, der so teuer ist und dann dich verklagen kann, wenn Du ihn rauswerfen willst. ). Meistens vereinbart man einen Stundenlohn und die Stundenzahl darf dann nicht über die 400,- € Grenze kommen. Damit ist der Aufwand für dich für eine 400,- € Kraft bei ca. 520,- €.
Diese Kosten kannst Du dann von Deinem Gewinn in der Gewinnermittlung für die Steuer abziehen.
Und auch hier wieder ein Beispiel:
Dein Mann verdient 35.000,- € brutto im Jahr
Du machst mit Deinem Laden 17.500,- € Umsatz im Jahr
dein Verdienst vor Kosten liegt bei 7.500,- € im Jahr
Du hast eine Aushilfe mit monatlich 200,- € Lohn.
diese kostet Dich ja dann 260,- € pro Monat
Das mal 12 Monate = 3.120,- € Kosten. Das schmälert ja deinen Gewinn. Also 7.500,-€ - 3.120,-€ = 4.380,- € Gewinn.
Dein Mann und Du müssten dann in dem Beispiel also
35.000,- € + 4.380,-€=39.380,-€ versteuern. Darauf zahlt man als Ehepaar ca. 20% Steuern (je mehr desto höher der Satz). Also 7.876,- € Steuern zu zahlen. Dein Mann hat über die monatliche Lohnabrechnung aber schon 35.000,- € mal 20% = 7.000,- € geleistet. Also müsstet ihr 876,-€ nachzahlen. (daher die Rücklage von 20%)
Ich hoffe ich konnte Dir helfen und Du bist jetzt nicht zu verschreckt. Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Geschäft. Rechne lles gut vorher durch! Besonders wenn Du Fixkosten wie Lohn oder Miete eingehst.
Alles Gute damit.
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