Liebe/-r Experte/-in,
ich bin durch meine Internetsuche auf diese Homepage gestoßen und habe mich angemeldet, weil ich zu einem konkreten Projekt, das ich plane die Meinung von Experten begrüßen würde. In groben Zügen umschrieben sieht mein Projekt folgendermaßen aus.
Um die Kapitalbeschaffung für eine größere Immobilie zu sichern sollen Anteile an der Unternehmung vertrieben werden. In etwa in der Form der Immobilienversteigerungen im Ausland, nur dass jeder Anteil einen Ideellen Besitzwert an der Immobilie/ Geschäft erhält. In dieser Immobilie soll der vorhandene Zuchtbetrieb nebst Reprodutkons-Zucht (Pferdesport, Embryotransfer, Deckstelle) betrieben werden. Als Dienstleister weiter Pensionspferde, Ausbildung, Hengststation.
Durch die Anteile sind die Anteilseigner quasi Sponsor des Gestütes/Reitanlage. Quasi nach dem Motto „Wollten sie nicht schon immer mal ein Gestüt besitzen?“ Es sollen keine Eigentumsrechte an der Immobilie vergeben werden. Evtl. wenn steuerlich und rechtlich darstellbar KG-Anteile bei der dann zu gründenden GmbH & Co.KG. Inhaber der Gesellschaft bin ich selbst bzw. mein Mann. Ein Konzept liegt bereits vor, Rechnungen sind tragfähig und mit positivem Ergebnis.
Durch Schufaeinträge sind Bankfinanzierungen in der Höhe eher unwahrscheinlich bis unmöglich daher der Weg dieser unkonventionellen Kapitalbeschaffung. Wir haben die Immobilie bis jetzt gepachtet, müssen aber jetzt kaufen oder ausziehen.
Ich würde mich über Rückmeldungen, Fragen, kritische Anregungen oder hilfreiche Hinweise sehr freuen.
Hallo,
als Geschäftsidee hört sich das Projekt sehr interessant an. Inwieweit hat sich ein Steuerberater mit dem Thema Gewinnerzielungsabsicht auseinandergesetzt? Um Anlaufverluste steuerlich geltend machen zu können, ist es wichtig, im Rahmen eines Tragfähigkeitskonzepts die Gewinnplanung realistisch zu beschreiben. Ansonsten hat das Finanzamt das Recht, auch nach vielen Jahren aufgrund einer mangelnden Gewinnerzielung den Verlustabzug zu streichen. Dies muss in einem Verkaufsprospekt beschrieben sein.
Viel Erfolg
Thomas Bitterberg-Formanek
vielen Dank für Ihre Frage.
Aus meiner Sicht stehen Sie vor allem vor einer rechtlichen Herausforderung.
Da ich kein Jurist bin, kann ich Ihnen daher leider nicht wirklich weiterhelfen.
Mein Bauch sagt dennoch folgendes: ohne geeignete Rechtsform sieht mir das zu sehr nach einer Verlosung (die es nicht ist, ich weiß) aus, die derzeit oft in den Medien beschrieben wird.
Die geeignete Rechtsform gibt aber eben Rechtssicherheit für die potentiellen Investoren. Insofern kann eine Aufteilung sinnvoll sein in Betriebs-GmbH (oder auch AG oder oder oder) und eine Besitz-/Eigentums-GmbH (oder…). An letzterer halten Sie die Anteile, die erste steht den Investoren offen. Nehmen wir an, dass ausreichend Geld in die Besitz -Gesellschaft fließt, stehen Sie aus meiner Sicht vor der Herausforderung, dass Sie das Geld zweckgebunden für den Betrieb und weniger für den Erwerb der Immobilie nutzen müssen. Evtl. kann aber eine Darlehenskonstruktion zwischen den Gesellschaften helfen (da ja der Besitz Grundlage für den Betrieb ist).
Auch wenn ich also nur mit einem Bauchgefühl beitragen kann, wünsche ich Ihnen für Ihr Projekt viel Erfolg.
für eine konkrete Antwort enthält die Anfrage zu wenig Informationen. Welche Sicherheit sollen die Geldgeber erhalten ? Wie soll deren Rendite aussehen ? Welchen tatsächlichen Wert stellt die Immobilie dar ? Die hier grob umschriebene Form reicht für die Beurteilung einer derartigen Kapitalbeschaffung nicht aus.
Bei einer detaillierteren Darstellung bin ich gerne bereit, gezielte Fragen zu beantworten
wie wäre es, wenn Sie mit der GLS-Bank in Bochum so eine Konstruktion planen. Diese Bank kommt aus der Antrophosophen-Ecke und die haben oft so eine Finanzierung aus dem Nutzer- und Freundeskreis mitorganisiert.
Viel Erfolg
Udo
PS. Ansonsten ist die KG-Konstruktion schon okay - kostet aber einiges, weil diese Rechtskonstruktion für wirtschaftliche Unternehmen gedacht ist.
Hallo,
als Geschäftsidee hört sich das Projekt sehr interessant an.
Inwieweit hat sich ein Steuerberater mit dem Thema
Gewinnerzielungsabsicht auseinandergesetzt?
Noch nicht, der entsprechende Termin steht dazu an.
Um Anlaufverluste
steuerlich geltend machen zu können, ist es wichtig, im Rahmen
eines Tragfähigkeitskonzepts die Gewinnplanung realistisch zu
beschreiben. Ansonsten hat das Finanzamt das Recht, auch nach
vielen Jahren aufgrund einer mangelnden Gewinnerzielung den
Verlustabzug zu streichen. Dies muss in einem Verkaufsprospekt
beschrieben sein.
Diese Aspekte sind mir klar und ich arbeite daran die konkret zu beurteilen.
Viel Erfolg
Danke und vielen Dank für die Antwort.