Liebe/-r Experte/-in,
wie kann ich doch noch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten auch wenn ich keine 90 tage mehr habe bis mein ALG 1 abläuft oder wo bekomme ich evtl. auch zuschüsse in dieser Form.
Mit besten Grüssen
Rainer
Liebe/-r Experte/-in,
wie kann ich doch noch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten auch wenn ich keine 90 tage mehr habe bis mein ALG 1 abläuft oder wo bekomme ich evtl. auch zuschüsse in dieser Form.
Mit besten Grüssen
Rainer
Nach meinem Wissen ist dies auf „normalem“ Wege nicht zu heilen. Du müsstest dich wieder anstellen lassen und den Anspruch auf über 90 Tage hochschrauben. Ob du vielleicht einen Teil deines Arbeitslosengeldes zurückgeben kannst und es gegen Anspruchstage eintauschen kannst weiß ich nicht. Du könntest dich aber rückwirkend selbständig melden und damit deine Arbeitslosenzeit zeitlich rückwirkend beenden. Allerdings muss der Antrag für den GZ immer vor der Gewerbeanmeldung/Beginn der Selbständigen Tätigkeit vom Arbeitsamt ausgedruckt werden (der kriegt dann das Ausdruckdatum mit drauf). Vielleicht übersehen sie es bei dir, vielleicht kann man mit dem AA reden - ist manchmal möglich, aber auf jeden Fall Kulanz. Vielleicht hast du den Antrag ja aber auch schon in Händen. Dann wäre das m.E. die beste Variante. Andere gleichwertige Leistungen sind mir nicht bekannt.
Hallo Rainer,
eine Förderung durch die Agentur ist nach Ablauf der 90-Tage Frist nicht mehr möglich. Eine Förderung aus dem ALG II -Bezug (Einstiegsgeld)käme dann nur noch in Frage.
Viele Grüße
C. Inderfurth
Lieber Rainer,
leider ist eine der Bedingungen für den Existenzgründungszuschuss, dass Du noch 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Hier kenne ich keine anderen Tricks. Jedoch habe ich schon erlebt, dass Gründer dann doch bereits früher einen Antrag gestellt hatten, quasi vorsorglich, und sich nicht mehr daran erinnerten. In anderen Fällen waren Gründer krank und der Anspruch auf Arbeitslosengeld I verlängerte sich dadurch. Wenn das Alles bei Dir nicht zutrifft, solltest Du Deine Existenzgründung so ausrichten, dass Du vom ersten Tag an genug verdienst. Oft geht dies schon durch relativ einfache Kombinationen. Du kannst z.B. ein Produkt mit aufnehmen, dass Dir Geld einbringt und gleichzeitig Kundenkreise erschließt. Kein Mensch sagt, dass Kundengewinnung nur Geld kosten muss.
Wenn auch das nicht in Dein Vorhaben passt, hilft nur der Weg über die ARGE. Dort ghibt es immer noch das Einstiegsgeld. Aktuell wird sogar ein Teil der begründeten Gründungskosten übernommen.
Aktuelle Tipps und Tricks findest Du immer wieder auf unserer Website www.quart-consult.de.
Viel Erfolg und viele Grüße
Ralf Trosien.
Hallo Rainer,
leider sind die Möglichkeiten für den Gründungszuschuss strengt reglementiert.
Aber unter Umständen können Zuschüsse über die KFW gewährt werden. Hier der Link zur Website:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/
Schau dir die verschiedenen Fördermöglichkeiten genau an und finde heraus, was auf deine Situation am ehesten passt.
Liebe Grüße
Jürgen
Hallo Rainer,
soweit ich informiert bin ist es Bedingung, dass noch 90 Tage Restlaufzeit für ALG 1 vorhanden sind. Bitte bei der Agentur für Arbeit direkt anfragen!Gründerzuschuss ist leider nicht mein Spezialthema!
Viele Grüße
Kai Thierhoff