Existenzgründung

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich bitte um eine Antwort auf folgende, etwas komplizierte Frage:
Jemand absolviert eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß PsychTh-APrV (gesetzliche Regelung). Im Rahmen dieser Ausbildung wird er bald in einer Ambulanz und einer angeschlossenen Praxis Patienten psychotherapeutisch behandeln und dies von deren Krankenkassen vergütet bekommen (bezeichnet als „praktische Ausbildung“, geregelt in PsychTh-APrV § 4). Jährlich wird sich der „Gewinn“ nach Verrechnung mit den hohen Ausbildungs- und Supervisionskosten wohl in der Größenordnung von ca. 10.000 E bewegen. Diese Tätigkeit ist lt Gesetz in der Ausbildung vorgeschrieben, erfolgt nicht auf eigenen Entschluss, „sich selbstständig zu machen“. Die Person hat keinen anderen Arbeitsplatz und keine anderen Einkünfte. Meine Frage: Wie muss diese Tätigkeit steuerlich behandelt werden und was ist anzumelden (Freiberuf / Gewerbe / gar nichts)? Leider ist diese Position ein Sonderfall und findet sich in einschlägigen Internetforen zur Existenzgründung nicht wirklich wieder… daher herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.

Moin auch,

übt die Person eine Tätigkeit als Auszubildender (mit Vertrag und allem drum und drannaus und erhält er dafür ein Entgelt, so wird er sicherlich als Pflichtversicherter behandelt (wie jeder andere Azubi auch).

So wie ich deine Beschreibung aber verstanden habe geht es wohl darum, dass die Person direkt mit der Krankenkasse (über einen Arzt, o.ä.) abrechnet und so sein Einkommen bestreitet. MM nach ist er wie jeder Arzt dann selbstständig und muss sich auch steuerlich an die Richtlinie für Selbstständige halten.

Am besten fragt diese Person ihren „Status“ bei Ihrer Krankenkasse ab bzw. geht mal eben zum Finanzamt rüber. In den Sprechstunden wird einem sehr viel geholfen und das sogar ohne Bezahlung.

Über den Status der Tätigkeit fand ich den Bericht bei Wiki nicht schlecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Psychologischer_Psychot…

Ich hoffe, dass ich dir einige Ansätze/Lösungsmöglichkeiten darlegen konnte.

Liebe Grüße und sehr viel Erfolg wünscht,

Martin Kerkloh

Liebe Isalie,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da meine Expertise andere Bereiche betrifft.

Aus meiner Sicht wird Ihnen nur ein Steuerberater bzw. da zuständige Finanzamt weiterhelfen können.

Bitte fragen Sie dort an.

Beste Grüße & viel Erfolg

Gerd Kotoll

Hallo,

steuerpflichtig sind die Vergütungen in jedem Fall.
Da offenbar nirgends eine Lohnsteuerkarte eingereicht werden muss, handelt es sich um eine Selbständige Tätigkeit.
Die Tätigkeit als Psychotherapeut stellt kein Gewerbe dar, sondern eine freiberufliche Tätigkeit.
Somit ist keine Gewerbeanmeldung nötig.
Auch beim Finanzamt muss vorab nichts gemeldet werden.
Wenn sonst keine Einkünfte vorliegen, dürfte nach Abzug von Versicherungen, hier keine Einkommensteuer entstehen.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Es ist wohl so, das es sich um eine selbstständge freiberufliche Tätigkeit handelt.
Wenn ich noch eine kleine Nachfrage stellen darf: Wie wird denn das Einkommen dem Finanzamt angezeigt? Einfach nur in der Steuererklärung? Oder müsste man in der Situation doch vorab fürs Finanzamt diesen „Fragebgen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und vorher Einnahmen schätzen und so?
Danke und freundliche Grüße
Isalie

Hallo,
danke für deinen Antwort! SChöne Grüße, Isalie

Danke trotzdem…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]