Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,
ich möchte mich gerne Selbstständig machen.
Aber nur, wenn das mit dem Gründungszuschuss klappt.
Mir stehen noch 11 Monate ALG1 zu.
Da ich zur Zeit in einem Teilzeitjob bin (30Stunden), habe
ich viel Zeit darüber nachzudenken.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich das Gewerbe gleich jetzt neben
meinem Teilzeitjob starte(bin noch 5 Monate in Probezeit, und könnte jeden
Tag gekündigt werden! Chef ist nicht auszuhalten!)
Doch habe ich gehört, dass man das Gewerbe erst anmelden darf,
wenn man sich wieder in ALG1 befindet, und den Gründungsantrag abgegeben hat!
Aber:
Gibt es keine Möglichkeit, dass ich ich noch vor ALG1 und vor dem Gründungsantrag ein Gewerbe anmelden kann?
Evtl. müßte ich dies dann wieder abmelden, wenn ich den Gründungszuschuss beantragen möchte! (Ob das geht?)
Oder ein Freund von mir meldet mein Geschäft an, und beschäftigt
mich als 400E Kraft. Sollte ich dann in ALG1 fallen könnte ich ja das Geschäft mittels Gründungszuschuss übernehmen???
Wer kann mir hier bitte helfen?
Wäre sehr wichtig für mich.
Danke
frage