existenzgründung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,

ich möchte mich gerne Selbstständig machen.
Aber nur, wenn das mit dem Gründungszuschuss klappt.
Mir stehen noch 11 Monate ALG1 zu.
Da ich zur Zeit in einem Teilzeitjob bin (30Stunden), habe
ich viel Zeit darüber nachzudenken.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich das Gewerbe gleich jetzt neben
meinem Teilzeitjob starte(bin noch 5 Monate in Probezeit, und könnte jeden
Tag gekündigt werden! Chef ist nicht auszuhalten!)
Doch habe ich gehört, dass man das Gewerbe erst anmelden darf,
wenn man sich wieder in ALG1 befindet, und den Gründungsantrag abgegeben hat!

Aber:
Gibt es keine Möglichkeit, dass ich ich noch vor ALG1 und vor dem Gründungsantrag ein Gewerbe anmelden kann?
Evtl. müßte ich dies dann wieder abmelden, wenn ich den Gründungszuschuss beantragen möchte! (Ob das geht?)
Oder ein Freund von mir meldet mein Geschäft an, und beschäftigt
mich als 400E Kraft. Sollte ich dann in ALG1 fallen könnte ich ja das Geschäft mittels Gründungszuschuss übernehmen???

Wer kann mir hier bitte helfen?
Wäre sehr wichtig für mich.

Danke
frage

Hallo FrankG,

den Existenzgründungszuschuss bekommt man für eine Neugründung, die nach Begutachtung von Experten als tragfähig erklärt wird. Wenn Du jetzt, in Arbeit, eine Firma gründest und die läuft, warum solltest Du Anspruch auf Existenzgründungszuschuss haben ? Und wenn es nicht läuft, warum sollte dann Dein Businessplan tragfähig sein ? Du kannst Dich mit einem Konzept jetzt während Deiner Berufstätigkeit selbständig machen und mit einem neuen,anderen Konzept als ALG I-Empfänger Existenzgründungszuschuss beantragen. Der Weg in die Selbständigkeit, vor allem aus einer Anstellung heraus birgt Riskiken, warum soll aber der Staat das Risiko mittragen ? Der Existenzgründungszuschuss ist ein Fördermittel um ALG I-Empfängern den Weg in die Selbständigkeit zu ebnen.

Hi,

also, um den Gründungszuschuss beantragen zu können, mußt Du Alg 1 bekommen und noch min. 3 Monate Anspruch haben.
Soweit ich weiß, darfst Du das Gewerbe vorher noch nicht angemeldet haben, auch nicht nebengewerblich. Ich durfte/sollte es erst anmelden nachdem ich den Ex-Gründer-Lehrgang vom A-Amt gemacht hatte, diesen erfolgreich beendet hatte und meine zuständige Beraterin von dem Verein mein schriftliches Konzept (Business-Plan) für gut befunden hat. Erst dann gibt die Arge ihr OK.
Ist alles nicht so einfach. Denen mal gerade sagen, ich mach mich selbstständig reicht nicht für einen Antrag.
Ich hoffe, ich konnte Dir erst mal weiterhelfen.
Gruß Tom

Hallo,

also den Gründungszuschuß bekommst du nur wenn du Arbeitslos bist und ein Restanspruch von mindestens 90 Tage hast diese 90 Tage verfallen aber sofort komplett mit der Gewerbeanmeldung!
Richten tut sich die Höhe des Gründungszuschuss nach dein ALG 1-bezug also musst du wohl oder übel arbeitslos sein!
Zu empfehlen wäre auch eine freiwillige weiter Versicherung für Arbeitslosengeld werden ca.15euro im Monat sein also unbedingt machen!Mit den Gewerbe auf ein Kumpel anmelden würde ich abraten da ja wenn du es dann ja übernimmst ja keine Neugründung machst und du daher auch kein Gründungszuschuss bekommen wirst!
Ich hoffe ich konnte helfen,viel Erfolg jedenfalls!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,

ich möchte mich gerne Selbstständig machen.
Aber nur, wenn das mit dem Gründungszuschuss klappt.
Mir stehen noch 11 Monate ALG1 zu.
Da ich zur Zeit in einem Teilzeitjob bin (30Stunden), habe :ich viel Zeit darüber nachzudenken.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich das Gewerbe gleich jetzt neben :meinem Teilzeitjob starte(bin noch 5 Monate in Probezeit, und :könnte jeden
Tag gekündigt werden! Chef ist nicht auszuhalten!)
Doch habe ich gehört, dass man das Gewerbe erst anmelden darf,
wenn man sich wieder in ALG1 befindet, und den Gründungsantrag
abgegeben hat!

Aber:
Gibt es keine Möglichkeit, dass ich ich noch vor ALG1 und vor
dem Gründungsantrag ein Gewerbe anmelden kann?
Evtl. müßte ich dies dann wieder abmelden, wenn ich den
Gründungszuschuss beantragen möchte! (Ob das geht?)
Oder ein Freund von mir meldet mein Geschäft an, und
beschäftigt
mich als 400E Kraft. Sollte ich dann in ALG1 fallen könnte ich
ja das Geschäft mittels Gründungszuschuss übernehmen???

Wer kann mir hier bitte helfen?
Wäre sehr wichtig für mich.

Danke
frage

Sorry,

habe deine Anfrage erst jetzt entdeckt, ist irgendwie untergegangen. Da inzwischen sehr viel Zeit vergangen ist, dürfte sich die Frage u.U. schon erledigt haben.

Nochmals Sorry…

LG