Guten Tag,
hatte gerade schon meine Frage unter einem anderen Stichwort gestellt und jetzt noch als Info gelesen, das Rechtsfragen hier nicht beantwortet werden können. Wen kann ich fragen mir beim Ausfüllen meines „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung AO14“ zu helfen. Hilft das Finanzamt? Ich bekomme ALG1 und möchte eine selbstständige Nebentätigkeit ausführen, die unter 15 stunden in der Woche liegt. Den Antrag vom Arbeitsamt habe ich schon beantragt. Die Tätigkeit werde ich im Dezember wahrscheinlich nur ca. 17 Stunden und im Januar 20 Stunden ausführen. Dann ist die Dozentzenstelle auf Honorarbasis wahrscheinlich schon wieder beendet. Danke Die Wollsocke
Also,
- Unter 15 Stunden ist ein ein Nebenerwerb; das muss man aber unbedingt der Arbeitsagentur mitteilen; es gibt auch eine Grenze, wie viel man dann verdienen darf
- Über 15 Stunden ist es eine Vollzeit-Selbstständigkeit mit Anspruch auf den Gründungszuschuss für die Selbstständigkeit (http://www.amaveo.de/existenzgruendung-arbeitslos/Gr…). Oder man meldet sich einfach aus der Arbeitslosigkeit ab in dieser Zeit - ohne Gründungszuschuss. Ob sich für die kurze Zeit jetzt der Antrag auf den Gründungszuschuss lohnt, daran habe ich starke Zweifel.
- Bei den Formularen für das Finanzamt darf hier in Deutschland ausschliesslich ein Steuerberater/in helfen. Das ist berufsrechtlich nicht anders möglich. Das Finanzamt kann vielleicht 'mal eine kleine Frage beantworten (wenn denn die Bearbeiterin / der Bearbeiter nett ist), muss es aber nicht.
==> Ich würde es beim Finanzamt versuchen; ob vielleicht eine nette Person zu finden ist. Alternativ gibt’s auch Kurse, in denen man so etwas lernen kann - ich glaube sogar bei den Volkshochschulen oder bei Steuerhilfevereinen. Ach ja: Vereine dürfen im Ausnahmefall auch beratend tätig sein. Ich wüsste aber nicht, welcher dafür in Frage käme. Bücher könnten vielleicht auch hilfreich sein.
Ich hoffe, das hilft?! Viele Grüsse & Viel Erfolg.
Hallo brekkle,
den Gründungszuschuss möchte ich nicht beantragen. Ich möchte nur das Formular:
„Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen“. Da stehen so viele Fragen drin,
die ich nicht beantworten kann. Und ein Steuerberater? Nur dafür, das ich in 2
Monaten mal insgesamt 30- 40 Stunden arbeite. Dann habe ich nachher mehr
draufgezahlt als verdient.
Aber vielen Dank für Deine Antwort.
Die Wollsocke
… ja, ich weiss … das ist ein ganz schöner Aufwand nur für ein paar selbstständige Stunden. Die Steuerberater haben ihr Metier extrem gut geschützt, so dass das auch bloss kein anderer machen darf. Gibt’s vielleicht im Bekanntenkreis einen, der sich damit auskennt oder sogar Steuerberater ist? Ansonsten: Vielleicht gibt es doch ein Buch, das dabei hilft.
Hallo brekkle,
habe gerade mit einem Selbstständigen Freund telefoniert, der meinte ich müsste gar
nicht beim Finanzamt Bescheid sagen, da das ja eine einmalige Sache ist und ich
nicht mal 400 € verdiene.
danke für deine Hilfe
Die Wollsocke
Hallo Wollsocke,
es stimmt: keine rechts- oder steuerberatende
Tätigkeiten auch von mir. Aber ich weiß, das das
Finanzamt helfen muss, wenn man mit den Formularen
nicht klar kommt. Neuerdings kann dies auch etwas
kosten, muss es aber nicht.
Viele Grüße
Ralf Trosien.
Guten Tag,
hatte gerade schon meine Frage unter einem anderen
Stichwort
gestellt und jetzt noch als Info gelesen, das
Rechtsfragen
hier nicht beantwortet werden können. Wen kann ich
fragen mir
beim Ausfüllen meines "Fragebogens zur steuerlichen
Erfassung
AO14" zu helfen. Hilft das Finanzamt? Ich bekomme ALG1
und
möchte eine selbstständige Nebentätigkeit ausführen,
die unter
15 stunden in der Woche liegt. Den Antrag vom
Arbeitsamt habe
ich schon beantragt. Die Tätigkeit werde ich im
Dezember
wahrscheinlich nur ca. 17 Stunden und im Januar 20
Stunden
ausführen. Dann ist die Dozentzenstelle auf
Honorarbasis
wahrscheinlich schon wieder beendet. Danke Die
Wollsocke
Hallo Ralf Trosien,
vielen Dank für Deine Antwort. bin auch schon etwas weiter gekommen.
Gruß
Die wollsocke
hallo wollsocke;
ich würde erstmal nur NEBENgewerbe anmelden und dann grundsätzlich einen steuerberater zu rate ziehen. ich habe einen der meine FiBu macht, kostet 60 euro im monat. bei dir wäre das sicher weniger. und wärst sicher gut aufgehoben und gut beraten.
lg jasmine
Hallo Wollsocke,
war einige Zeit nicht zu erreichen.
Hat sich Ihre Frage bereits erledigt?
Gruß
Martin Mendorf
Hallo Martin Mendorf, war heute beim Finanzamt. Die Sachbearbeiterin hat mir zwar
geholfen, bin mir aber nun nicht sicher, ob mir von den 165 € die ich zum ALG1 dazu
verdienen darf nun noch was vom Finanzamt abgezogen wird.
So richtig verstehe ich die ganze Sache noch nicht.
Viele Grüße
Die Wollsocke
wenn sie sonst keine größeren Einnahmen haben,ist keine Einkommenssteuer fällig.
Die Steuer beginnt erst ab einem Jahreseinkommen von 8.000 Euro.
Von den Honorareinnahmen würden wohl auch noch Kosten abgehen (z.B.Fahrtkosten);falls sie gar nicht in die Nähe dieser 8000 kommen, bräuchten sie gar keine Kosten angeben.
Was anderes ist eventuell das ALG1; da kriegen sie vom Einkommen etwas angerechnet, wenn sie bestimmte Grenzen überschreiten.Hier lohnt sichs also möglichst großzügige Kosten zu rechnen.
Auf jeden Fall will Finanzamt eine Gewinnermittlung und Einkommenssteuererklärung haben;in die Gewinnermittlung tragen sie Einnahmen/Ausgaben aus der gewerblichen Tätigkeit (oder haben sie freiberufliche Tätigkeit?) ein.
Gruß
Martin Mendorf
Hallo Martin Mendorf,
also könnte ich für dieses Jahr 218 e angeben und für das nächste Jahr ca. 2000 €.
In meinem Vertrag steht das ich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selber
abführen muss.
Was muss ich nun bei der Kleinunternehmer- Regelung ankreuzen?
Die Sachbearbeiterin sagte mir, das ich hier was ankreuzen muss, wenn ich nicht von
der Umsatzsteuer befreit bin.
Danke und viele Grüße
Die Wollsocke
in welches Jahr die Einnahmen zählen, hängt davon ab wann das Geld auf dem Konto ist (auf dem Formular sollte man Ist-Versteuerung ankreuzen).
Umsatzsteuer:
erst mal klären mit dem Auftraggeber,ob die Abrechnung normalerweise mit oder ohne Umsatzsteuer erfolgt.
Falls mit Umsatzsteuer gearbeitet wird, können sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.Dann erfolgt die Abrechnung ohne die USt (dem Arbeitgeber Bescheid geben!).Damit ersparen sie sich die monatlichen(!) Umsatzsteuervoranmeldungen die normalerweise als Selbständiger zu machen sind.