Existenzgründung

Hallo,

kann mir jemand behilflich sein?

Ich möchte ein kleines Unternehmen gründen,aus der Arbeitslosigkeit raus.
Wo kann ich nach Fördergeldern fragen?
(Statt etc.Banken)
Was muss ich beachten?
Kennt sich jemand mit Ich Ag aus?
Da soll es Änderungen gegeben haben!
Wie gehe ich am besten vor,an wen kann ich mich noch wenden???

Freundliche Grüsse

Antje

Hi Antje,

Ich möchte ein kleines Unternehmen gründen,aus der
Arbeitslosigkeit raus.

Bevor du dich komplett durch http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm genagt hast, wäre es für uns hilfreich zu wissen, was denn genau gegründet werden soll.
Denn für die 5 millionste Gründung eines PC-Hardware eBay Shops ist die geschäftliche Grundlage mehr als gering. In speziellen Marktnischen jedoch gibt es immer noch gute Möglichkeiten.

mfg Ulrich

Hallo, Antje,

Ich möchte ein kleines Unternehmen gründen,aus der

Was muss ich beachten?
Kennt sich jemand mit Ich Ag aus?

schau mal auf

http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Business_Plan/Ak…

http://www.existenzgruender.de/01/

http://www.arbeitsagentur.de/nn_124484/RD-S/RD-S/A01…

Gruß
Kreszenz

Hallo Antje,

die Ich-AG gibt es leider nicht mehr. Dafür wurde ein neues Förderinstrument eingeführt - der Gründungszuschuss.

Leistungen:

  • 9 Monate lang ALG I plus Pauschale von 300 Euro/Monat (wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, hast Du hierauf Rechtsanspruch!)
  • dann folgt eine Prüfung Deiner Geschäftsidee durch die Arbeitsagentur
  • falls die AA ihr Okay gibt, erhälst Du noch mal 6 Monate die Pauschale von 300 Euro/Monat (Kann-Leistung)

Voraussetzungen:

  • Arbeitslosigkeit (mindestens einen Tag)
  • mind. 3-monatiger Anspruch auf ALG I
  • Aufnahme einer hauptberuflichen, selbständigen Tätigkeit
  • positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, muss Deinen Businessplan „absegnen“)
  • persönliche + fachliche Eignung (Dein Fallmanager muss Dich für fähig halten)

Ausführliche Infos findest Du hier: http://www.foerderland.de/1371.0.html#c10342

Hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Schönen Tag noch,

Till

Nachtrag:

Falls Du keinen Anspruch auf ALG I hast, sondern ALG II bekommst, bleibt Dir noch die Möglichkeit, Einstiegsgeld zu beantragen. Auf den Seiten, von denen ich Dir den Link geschickt habe, gibt es auch darüber Infos.

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