existenzgründung

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.
Ich würde gerne mit einer Stahlbaufirma zusammen arbeiten. Ich bin gelernter Stahlbauschlosser, Schiffbauer mit Schweißausbildung.
Ich würde mit der Firma als Selbstständiger Monteur arbeiten und von dieser eine Vollausgestattetes Fahrzeug bekommen. Die Rechnungen laufen ebenfalls über die Stahlbaufirma und ich würde dann mit dieser meinen Stundensätze verrechnen.
Ich werde ebenfalls berechtigt sein Aufträge zu heran zu holen im Namen der Firma.
Die Frage ist nun, kann ich einfach so als selbstständiger Monteur arbeiten, da ich keinen Meister habe aber für die Stahlbaufirma arbeite, die alle Berechtigungen hat. Und wenn ja, wäre dies ja mein einziger Auftrag geber. Ist das dann nicht eine Scheinselbstständigkeit? Dann würde ich nämlich auch selber noch 2-3 Kunden werben in einem anderen Geschäftsbereich, den ich Bedienen kann.
Vielen Dank schon einmal für Eure antworten.
MfG
Erik

Hallo Erik,

leider kann ich dir keine Antwort geben, da ich selbst ein Anfänger bin.
Ich wünsche dir alles gute und viel Erfolg
Ps., hast du schon bei der IHK gefragt?
Gruß
Ivo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

dass was du vorhast erscheint mir tatsächlich schwierig. Solange du keine anderen Kunden hast, würde ich annehmen, dass deine Tätigkeit tatsächlich als Scheinselbständigkeit zu werten wäre.
Was den fehlenden Meistertitel betrifft, bin ich mir nicht sicher. Man sollte sich in jedem Fall an die Handwerkskammer wenden.

Sollten weitere Fragen offen sein, freue ich mich auf eine Nachricht.

Beste Grüße
Sven Nuener

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke erstmal für Deine hilfe!

Ich habe bereits eine laufende Firma und bin
Einzelunternehmer.
Ein Kundenstamm wäre somit vorhanden. Meine jetzige
Firma ist aber ein anderes Gewerbe. Ich habe bereits
das Zollamt bei mir gehabt, die mir sagten, das ich
dann aber die min. Löhne vom Baugewerbe übernehmen muss
und das habe ich auch schon gemacht.
Die frage ist nur, ob ich das so überhaupt machen darf
mit der Montagefirma und unter welchem Zulassungsfreiem
Gewerbe die angemeldet werden muss. Denn in meinen
Augen führe ich ja im Auftrag der Stahlbaufirma die
Arbeiten durch die auch die besagten Berechtigungen
haben(Schweissnachweise, Meister, Zulassungen, etc.).
Also würde ich ja nur eine Gewisse Dienstleistung
erbringen. Aber ich muss die Arbeiten ja irgendwie
anmelden beim Gewerbeamt, bei der Handwerkskammer und
der Berufsgenossenschaft. Da sehe ich aber das Problem,
das die mich dann fragen werden was ich genau mache und
die werden mir dann den Knüppel zwischen die Beine
werfen. Ich bin seit 3 Jahren Selbstständig und wollte
es eigentlich auch bleiben. Sonst könnte ich mich ja
Einstellen lassen. Damit wäre aber die Arbeit die die
Firma mit mir als Subunternehmer ausführen würde nicht
mehr Rentabel genug und somit nicht Ausführbar.
MfG
Erik Frank

Hallo,

dass was du vorhast erscheint mir tatsächlich

schwierig.

Solange du keine anderen Kunden hast, würde ich

annehmen, dass

deine Tätigkeit tatsächlich als Scheinselbständigkeit

zu

werten wäre.
Was den fehlenden Meistertitel betrifft, bin ich mir

nicht

sicher. Man sollte sich in jedem Fall an die

Handwerkskammer

wenden.

Sollten weitere Fragen offen sein, freue ich mich auf

eine

Nachricht.

Beste Grüße
Sven Nuener

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.
Ich würde gerne mit einer Stahlbaufirma zusammen

arbeiten. Ich

bin gelernter Stahlbauschlosser, Schiffbauer mit
Schweißausbildung.
Ich würde mit der Firma als Selbstständiger Monteur

arbeiten

und von dieser eine Vollausgestattetes Fahrzeug

bekommen. Die

Rechnungen laufen ebenfalls über die Stahlbaufirma

und ich

würde dann mit dieser meinen Stundensätze verrechnen.
Ich werde ebenfalls berechtigt sein Aufträge zu heran

zu holen

im Namen der Firma.
Die Frage ist nun, kann ich einfach so als

selbstständiger

Monteur arbeiten, da ich keinen Meister habe aber für

die

Stahlbaufirma arbeite, die alle Berechtigungen hat.

Und wenn

ja, wäre dies ja mein einziger Auftrag geber. Ist das

dann

nicht eine Scheinselbstständigkeit? Dann würde ich

nämlich

auch selber noch 2-3 Kunden werben in einem anderen
Geschäftsbereich, den ich Bedienen kann.
Vielen Dank schon einmal für Eure antworten.
MfG
Erik

Hallo,

leider kann ich dir bei dieser speziellen Fragestellung nicht helfen, da mein „Spezialgebiet“ hauptsächlich die Finanzierung - auch von Existenzgründungen - sowie ein betriebswirtschaftliches Controlling von mittelständischen Unternehmen ist.

Tut mir leid.

Beste Grüße
Sven Nuener

Danke erstmal für Deine hilfe!

Ich habe bereits eine laufende Firma und bin
Einzelunternehmer.
Ein Kundenstamm wäre somit vorhanden. Meine jetzige
Firma ist aber ein anderes Gewerbe. Ich habe bereits
das Zollamt bei mir gehabt, die mir sagten, das ich
dann aber die min. Löhne vom Baugewerbe übernehmen muss
und das habe ich auch schon gemacht.
Die frage ist nur, ob ich das so überhaupt machen darf
mit der Montagefirma und unter welchem Zulassungsfreiem
Gewerbe die angemeldet werden muss. Denn in meinen
Augen führe ich ja im Auftrag der Stahlbaufirma die
Arbeiten durch die auch die besagten Berechtigungen
haben(Schweissnachweise, Meister, Zulassungen, etc.).
Also würde ich ja nur eine Gewisse Dienstleistung
erbringen. Aber ich muss die Arbeiten ja irgendwie
anmelden beim Gewerbeamt, bei der Handwerkskammer und
der Berufsgenossenschaft. Da sehe ich aber das Problem,
das die mich dann fragen werden was ich genau mache und
die werden mir dann den Knüppel zwischen die Beine
werfen. Ich bin seit 3 Jahren Selbstständig und wollte
es eigentlich auch bleiben. Sonst könnte ich mich ja
Einstellen lassen. Damit wäre aber die Arbeit die die
Firma mit mir als Subunternehmer ausführen würde nicht
mehr Rentabel genug und somit nicht Ausführbar.
MfG
Erik Frank

Hallo,

dass was du vorhast erscheint mir tatsächlich

schwierig.

Solange du keine anderen Kunden hast, würde ich

annehmen, dass

deine Tätigkeit tatsächlich als Scheinselbständigkeit

zu

werten wäre.
Was den fehlenden Meistertitel betrifft, bin ich mir

nicht

sicher. Man sollte sich in jedem Fall an die

Handwerkskammer

wenden.

Sollten weitere Fragen offen sein, freue ich mich auf

eine

Nachricht.

Beste Grüße
Sven Nuener

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.
Ich würde gerne mit einer Stahlbaufirma zusammen

arbeiten. Ich

bin gelernter Stahlbauschlosser, Schiffbauer mit
Schweißausbildung.
Ich würde mit der Firma als Selbstständiger Monteur

arbeiten

und von dieser eine Vollausgestattetes Fahrzeug

bekommen. Die

Rechnungen laufen ebenfalls über die Stahlbaufirma

und ich

würde dann mit dieser meinen Stundensätze verrechnen.
Ich werde ebenfalls berechtigt sein Aufträge zu heran

zu holen

im Namen der Firma.
Die Frage ist nun, kann ich einfach so als

selbstständiger

Monteur arbeiten, da ich keinen Meister habe aber für

die

Stahlbaufirma arbeite, die alle Berechtigungen hat.

Und wenn

ja, wäre dies ja mein einziger Auftrag geber. Ist das

dann

nicht eine Scheinselbstständigkeit? Dann würde ich

nämlich

auch selber noch 2-3 Kunden werben in einem anderen
Geschäftsbereich, den ich Bedienen kann.
Vielen Dank schon einmal für Eure antworten.
MfG
Erik

Hallo Erik Frank,
ob Du für die bestimmten Auftragsarbeiten einen Meisterbrief brauchst oder nicht, ist bei der Handwerkskammer zu erfragen. Wenn die Tätigkeiten zulasssungspflichtig sind, reicht es nicht, wenn die Stahlbaufirma einen Meister hat, sofern Du als Selbständiger für die arbeitest.
Ob Du nun selbständig bist oder aber scheinselbständig (also eigentlich: Angestellter der Stahlbaufirma) muss anhand einiger Kriterien geprüft werden. Besonderes Interesse an einer Klarstellung sollte vor allem die Stahlbaufirma haben. Im Prinzip kann das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund rechtsverbindlich geklärt werden. Dort gibt es das Statusfeststellungsverfahren, das Formular dafür befindet sich auf deren Internetseite (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de). Kommt dabei heraus, Du bist Scheinselbständig, dann muss ein Arbeitsvertrag die Beziehung zur Stahlbaufirma regeln und Du brauchst keinen Meisterbrief. Ist das Ergebnis, dass Du selbständig bist, aber nur mit einem Auftraggeber, dann brauchst Du gegebenenfalls einen Meisterbrief und bist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, was immerhin 19,9 % vom Gewinn kostet. (Ausnahmen davon siehe auf der Seite der Rentenversicherung…)
Beste Grüße und viel Erfolg,
Birgitt Torbrügge

Hallo Frank

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.
Ich würde gerne mit einer Stahlbaufirma zusammen arbeiten. Ich
bin gelernter Stahlbauschlosser, Schiffbauer mit
Schweißausbildung.
Ich würde mit der Firma als Selbstständiger Monteur arbeiten
und von dieser eine Vollausgestattetes Fahrzeug bekommen. Die
Rechnungen laufen ebenfalls über die Stahlbaufirma und ich
würde dann mit dieser meinen Stundensätze verrechnen.
Ich werde ebenfalls berechtigt sein Aufträge zu heran zu holen

=> hier wäre ich etwas vorsichtig -

im Namen der Firma.
Die Frage ist nun, kann ich einfach so als selbstständiger
Monteur arbeiten, da ich keinen Meister habe aber für die

=> ja kannst du du darfast alles machen, da dich dei Stahlbaufirma beauftragt, du darfst dich hald nicht als berechnungsbüro ausgeben usw…

Stahlbaufirma arbeite, die alle Berechtigungen hat. Und wenn
ja, wäre dies ja mein einziger Auftrag geber. Ist das dann
nicht eine Scheinselbstständigkeit? Dann würde ich nämlich

=> du solltest mehrere Rechnungsadressen haben, sonst ist es eine scheinselbstständigkeit …

auch selber noch 2-3 Kunden werben in einem anderen
Geschäftsbereich, den ich Bedienen kann.
Vielen Dank schon einmal für Eure antworten.
MfG
Erik

noch als gut gemeinter rad
Stahlbau ist nicht ohne - einer der gefährlichsten berufe … das arbeiten als selbstständiger ist oft verlocked, da sich das geld viel anhöhrt, du solltest jedoch bedenken, dass „selbsständig“ aus zwei wörten besteht „selbst“ und „ständig“ - leg dir eine gute unfallversicherung zu , + krankenversicherung + arbeitsunfähigkeitsversicherung …

sonst kann das alles schnell in die falsche richtung losgehen…

Gruß, Jbeibl

Hallo Frank

Hallo,
vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.
Ich würde gerne mit einer Stahlbaufirma zusammen

arbeiten. Ich

bin gelernter Stahlbauschlosser, Schiffbauer mit
Schweißausbildung.
Ich würde mit der Firma als Selbstständiger Monteur

arbeiten

und von dieser eine Vollausgestattetes Fahrzeug

bekommen. Die

Rechnungen laufen ebenfalls über die Stahlbaufirma

und ich

würde dann mit dieser meinen Stundensätze verrechnen.
Ich werde ebenfalls berechtigt sein Aufträge zu heran

zu holen

=> hier wäre ich etwas vorsichtig -

im Namen der Firma.
Die Frage ist nun, kann ich einfach so als

selbstständiger

Monteur arbeiten, da ich keinen Meister habe aber für

die

=> ja kannst du du darfast alles machen, da dich dei
Stahlbaufirma beauftragt, du darfst dich hald nicht

als

berechnungsbüro ausgeben usw…

Stahlbaufirma arbeite, die alle Berechtigungen hat.

Und wenn

ja, wäre dies ja mein einziger Auftrag geber. Ist das

dann

nicht eine Scheinselbstständigkeit? Dann würde ich

nämlich

=> du solltest mehrere Rechnungsadressen haben, sonst

ist es

eine scheinselbstständigkeit …

auch selber noch 2-3 Kunden werben in einem anderen
Geschäftsbereich, den ich Bedienen kann.
Vielen Dank schon einmal für Eure antworten.
MfG
Erik

noch als gut gemeinter rad
Stahlbau ist nicht ohne - einer der gefährlichsten

berufe …

das arbeiten als selbstständiger ist oft verlocked, da

sich

das geld viel anhöhrt, du solltest jedoch bedenken,

dass

„selbsständig“ aus zwei wörten besteht „selbst“ und

„ständig“

  • leg dir eine gute unfallversicherung zu , +
    krankenversicherung + arbeitsunfähigkeitsversicherung

sonst kann das alles schnell in die falsche richtung
losgehen…

Gruß, Jbeibl

Ich danke Dir für Deine gute Antwort,
Aber selbst wenn mich die Stahlbauirma beauftragt,
müsste ich ja ein Gewerbe haben, das ich anmelde.

Jetzt bin ich eben auf die Idee gekommen, mann könne ja
eine GbR gründen. Die Rechtsgrundlage ist klar, aber
kann ich zusammen mit der Stahlbaufirma, die ein GmbH
ist, als Gesellschafter eine GbR gründen, in der ich
dann die Arbeiten ausüben bzw. anbieten darf und zwar
ohne Meisterbrief, da die Stahlbaufirma ja alles hat?

Und in wie fern dürfte ich denn jetzt schon diese
arbeiten ausüben? Das gibt doch sicherlich ärger mit
dem Zoll wegen Schwarzarbeit!?!

Hallo,

leider muss ich ab jetzt passen, da kenn ich mich zu wenig aus,
ich bin mir aber sicher dass deine Stahlabufirma einen Steuerberater hat - und wenn du ein gutes verhältnis zur firma hast, würd ich euch raten, dass
du der GF und der Steuerberater euch auf ein bier oder essen zusammensetzt und die sache besprecht,
du hast den vorteil, dass du jemanden dabei hats der sich auskennt,
der GF hat den vorteil, dass es Langfristig eine gute zusammenarbeit werden kann, ohne mit der Steuer probleme zu bekommen,
und der Steuerberater hat den vorteil, dass er dich als neuen Kunden hat, würde ich dir auch raten, dass du dich im Bereich steuer an jemanden mit erfahrung wendest, und nicht versuchst alles selbst zu machen…

so könnte das ganze zu einer win win situation für alle werden…

ich hoffe ich konnte dir helfen,

wäre nett, wenn du mir schreiben würdest, wie die sache ausgeht, …

danke & Gruß,

JBeibl - [email protected]

wenn ich richtig verstehe, wird auf Rechnung des Unternehmens gearbeitet. Somit bist du Subunternehmer im Abhaengigkeitsverhaeltnis. Gewerbe als Dienstleistung anmelden.
Scheinselbstständigkeit ist hier wohl gegeben. Aber wenn es sich rechnet nicht schlecht.
Aber als Stahlbauunternehmer brauchste nicht nur den Meister, da kommen noch einige andere Dinge hinzu.
gruß heini

Hallo Joseph,

natürlich werde ich Dir berichten, wie die ganze Sache
ausgegangen ist.
Einen Steuerberater habe ich auch schon seit beginn
meiner Selbstständigkeit, aber den frage ich immer erst
dann, wenn ich mich gut Informiert habe und Ihm auch
Faktisch etwas vorlegen kann, worüber er mich
Informieren soll.
Wir werden sicherlich noch hören und bis dahin, vielen
Dank,
MfG
Erik