Ich habe vor ca. 3 Jahren mein Gewerbe zwar angemeldet, bin aber seither nicht viel weiter gekommen, da ich dies nebenberuflich betreibe. Bislang sind auch keine/nur geringe Kosten angefallen, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung an das FA erfolgt bislang auch nicht. Jetzt will ich aber verstärkt „Gas“ geben und das Gewerbe mit Ziel „Existenzgründung“ neu aufbauen. Um aber z.B. von einigen Existenzgründungs-Angeboten profitieren zu können, dürfte meine Gewerbeanmeldung aber nicht älter als 1 Jahr sein. Deshalb meine Frage: sollte ich mein Gewerbe erstmal abmelden und kurz darauf neu anmelden oder wäre das rechtlich bedenklich?
Hallo ecb67,
ich bin bei wer weiss was als anfänger angemeldet.
ich persönlich würde bei ihk oder gewerbeamt bzw bei dem fa anfragen.
alles gute
gruß
ivo
Hallo Unbekannt!
(Eine seltsame und unhöfliche Unsitte, Fragen ohne Namen und Gruß zu stellen…)
- Das Gewerbeamt hat nichts gegen Ab- und Anmeldungen - kostet nur was.
- Ob das Ab- und Anmelden was nutzt, hängt vom Förderinstrument ab. Bei der Arbeitsagentur-Förderung wird nach vorherigen Selbständigkeiten gefragt und man muss angeben, warum die aufgegeben wurde. Diese Frage könnten auch bei anderen Förderinstitutionen auftauchen. Kann einen Begründungsnotstand geben.
- Auch bei einer klitzekleinen Selbständigkeit hätte die Finanzverwaltung gerne eine Angabe über das Betriebsergebnis, selbst, wenn es ein Minus geworden ist…
Viel Erfolg,
Birgitt Torbrügge
pass auf Mädchen … NICHT die G-Anmeldung usw. ist wichtig. Sondern eine Nische zu finden, plus sie auszufüllen …
Und das wünsch ich Dir …
es wird auf jeden fall sehr problematisch, normalerweise gibts existensgründerdarlehen nur beim erstgewerbe und daß auch nur mit einer positiven wirtschaftslichkeits berechnung, Steuerberater , notar etc,also auf zum steuerberater und info einholen. gruß heini