Existenzgründung !

Hallo!

Folgendes Scenario:

Seit bereits seit 1,5 Jahren besteht ein Gewerbe (nebenberuflich) angemeldet und dieses soll als Existenzgründung in die Selbständigkeit genutzt werden.
Derzeit ist jemand in einem Angestelltenverhältnis unbefristet beschäftigt. Nun meine Fragen:

  1. Kann jemand sich vom Arbeitgeber aus „betriebsbedingten Gründen“ kündigen lassen, um den Gründerzuschuss von 60% des ALG und 300 EURO Sozialversicherungszuschuss nutzen zu können?

  2. Wenn der Arbeitgeber kündigt und die Person dann arbeitsuchend ist (für kurze Zeit, da die nebenberufliche Tätigkeit als hauptberufliche ja umgemeldet werden soll), könnte die Person dann über die ARGE die Qualifizierung für die FS-Klasse CE machen? Im letzten Jahr wurde bereits Jahr die Klasse CE aus Privaten Gründen gemacht, jedoch um Kosten zu sparen nicht die Qualifizierung…

Wer weiß was? :wink: oder kann helfen???

Hallo mr.ce,

ich empfehle für diese Detailfragen dringend die Konsultation mit einem Existenzgründer-Berater oder mit einem Fachanwalt Sozialrecht.

Viel Erfolg!
HPS

Hallo,
es tut mir leid, aber das weiß ich nicht. Bitte fragen Sie eine Arbeitslosenberatungsstelle oder die Verbraucherberatung oder die Arge selbst. Diese Jobbörsen der Arge haben auch Berater, die Ihnen evtl. raten und helfen können und die haben auch ein Budget zur Verfügung, evtl. so einen Führerschein zahlen zu können. Ich weiß es nicht genau. Oder einen Anwalt können Sie auch fragen. Alles Gute.

PS: früher gab es doch diese Möglichkeit, von der Arge oder der Arbeitsagentur Existenzgründerkredite zu erhalten. Sie müssen denen ein Konzept vorlegen, was Sie vorhaben und wie Sie meinen, davon leben zu können. Evtl. helfen die Ihnen dann dabei. Früher hieß das doch Ich- AG? Erkundigen Sie sich in der Arge, ob es das so ähnlich noch gibt. Ich weiß es nicht. Alles Gute

Hallo!

Folgendes Scenario:

Seit bereits seit 1,5 Jahren besteht ein Gewerbe
(nebenberuflich) angemeldet und dieses soll als
Existenzgründung in die Selbständigkeit genutzt werden.
Derzeit ist jemand in einem Angestelltenverhältnis unbefristet
beschäftigt. Nun meine Fragen:

  1. Kann jemand sich vom Arbeitgeber aus „betriebsbedingten
    Gründen“ kündigen lassen, um den Gründerzuschuss von 60% des
    ALG und 300 EURO Sozialversicherungszuschuss nutzen zu können?

  2. Wenn der Arbeitgeber kündigt und die Person dann
    arbeitsuchend ist (für kurze Zeit, da die nebenberufliche
    Tätigkeit als hauptberufliche ja umgemeldet werden soll),
    könnte die Person dann über die ARGE die Qualifizierung für
    die FS-Klasse CE machen? Im letzten Jahr wurde bereits Jahr
    die Klasse CE aus Privaten Gründen gemacht, jedoch um Kosten
    zu sparen nicht die Qualifizierung…

Wer weiß was? :wink: oder kann helfen???

Halllo,

ich antworte zwischen den Zeilen…

Seit bereits seit 1,5 Jahren besteht ein Gewerbe
(nebenberuflich) angemeldet und dieses soll als
Existenzgründung in die Selbständigkeit genutzt werden.
Derzeit ist jemand in einem Angestelltenverhältnis unbefristet
beschäftigt. Nun meine Fragen:

  1. Kann jemand sich vom Arbeitgeber aus „betriebsbedingten
    Gründen“ kündigen lassen, um den Gründerzuschuss von 60% des
    ALG und 300 EURO Sozialversicherungszuschuss nutzen zu können?

So wie Sie die Frage stellen, muss man sie verneinen. Wenn man allerdings eine betriebsbedingte Kündigung erhält, die rechtlich unstrittig ist, dadurch in die Arbeitslosigkeit gerät, kann man auch entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen.

  1. Wenn der Arbeitgeber kündigt und die Person dann
    arbeitsuchend ist (für kurze Zeit, da die nebenberufliche
    Tätigkeit als hauptberufliche ja umgemeldet werden soll),
    könnte die Person dann über die ARGE die Qualifizierung für
    die FS-Klasse CE machen? Im letzten Jahr wurde bereits Jahr
    die Klasse CE aus Privaten Gründen gemacht, jedoch um Kosten
    zu sparen nicht die Qualifizierung…

Diese Frage kann ich nicht beantworten, da ich mich nicht auskenne.

Viel Erfolg.

Beste Grüße

Harry

Hallo mister c!

wenn ein arbeitgber kündigt, aus welchen gründen auch immer, kann sich die kekündigte person arbeitslos melden und mit der arge sprechen über eine hauptberufliche selbstständigkeit und wenn die selbstständigkeit aussicht auf erfolg hat, siehe Existensgründerplan und kleine buchhaltungskenntnisse nachweisen kann, wird die arge mitspielen. je nach bundesland ist die arge mit den kriterien sehr unterschiedlich. aber was soll nun geschehen ? selbstständigkeit oder förderung durch arge woe Fs klasse CE ? das sind zwei paar schuhe !
die selbstständigkeit erfordert auch kostenaufwand, dass sollte man nicht unterschätzen- wie krankenkasse ca. 300,00 mtl. berufgsgenossenschaftsbeiträge, eventuelle handwerksbeiträge , bertriebliche haftpflichtvers, vermögensschadenvers usw.

Hallo!

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Buchaltungskenntnisse sind natürlich vorhanden. Bewusst sind auch die „Nebenkosten“, die gezahlt werden müssen. Also Krankenversicherungen, Betriebshaftpflicht, etc…

Die Qualifizierung wäre deshalb notwendig, weil Fahrzeuge dann gewerblich bewegt werden, die über 3,5t zGG sind. Den FS Klasse CE ist bereits vorhanden, bloß halt ohne die Qualifizierung. Bezahlt wurde der FS der Klasse CE von Privat! Also nix ARGE oder Arbeitgeber…

Passieren soll folgendes:

  1. Förderung mit dem Gründerzuschuss (9 Monate 60% ALG + 300 EUR Sozialversicherungszuschuss) für die hauptberuflich Selbständigkeit. Businessplan ist vorhanden und standfest!

  2. Förderung der ARGE für die Qualifizierung, also das der Führerschein der Klasse CE (ist bereits ja vorhanden) dann auch gewerblich genutzt werden kann, da für die Gründung des Unternehmens diese notwendig ist. Wir reden also nur über die Förderung der Qualifizierung (ca. 4500 EURO). Der FS Klasse CE ist schon vorhanden!

Zu Frage 1
Kann nur der Arbeitgeber beantworten, ob er das macht.
Es ist allerdings vom Verhalten und Umsetzen her eher in die Richtung
— erschleichen von staatl. Leistungen – zu werten.
Hier kann das Amt alles zurückfordern sollte je dieser Tatbestand gegeben sein.
(=strafbare Handlung,…)

Zu Frage 2
Ein laufendes nebenberufliches Gewerbe - kann ja nicht mehr NEU gegründet werden - da es ja bereits läuft!
Des Weiteren, eine Statusänderung von Nebenberuflich auf Hauptberuflich ist auch keine Neugründung!
Eine automatische Berechtigung für einen Gründer-Zuschuß ist meines Erachtens so absolut nicht gegeben.

Es wird von Amtwegen erwartet, dass man aktiv ist (/wird) und bleibt (beim Jobverlust)– ganz schnell werden die auch sagen – machen Sie Ihren Nebenjob doch zu Ihrem Hauptjob (Und das für’s Amt – ganz gratis, ohne Kostenaufwand).

Wer von der (bevorstehenden) Arbeitslosigkeit erfährt - muss sich sofort „Arbeitsuchend“ melden und dem Arbeitsmarkt nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses VOLL zur Verfügung stehen und sich um neue Arbeit bemühen.

Sofort steht bei der ARGE die Frage im Raum - wie intensiv wird das bestehende Gewerbe betrieben. (Alle Abrechnungen, Steuererklärung ……) Auch hier helfen „Geschichten“ nicht – Unwahrheiten können schnell zu Tage treten – auch wieder strafbar.

Wenn ein Gewerbe besteht. Wenn ein Führerschein besteht – dann sagt das Amt vermutlich – seinen Sie froh! – Machen Sie was draus!
UND ach ja, hier haben wir noch 50 Adressen für Sie, die suchen auch alle (für’s Amt gratis) einen „Fahrer“ – bewerben Sie sich da mal … (nachweislich). Fertig.

Weiterbildungen/Umschulungen sind als Maßnahmen – und nicht als SB-Maßnahmen-Angebote anzusehen – sondern so anzusehen, dass

  1. wenn einer NACHGEWIESENER Maßen, trotz Gewerbe – Trotz Führerschein, trotz mehrfacher Bewerbungen und Absagen keine Anstellung in Sicht ist –
    und
  2. nachweislich durch konkrete Job-Angebot eines Arbeitgebers (= sozialversicherungspflichtiger Job = Einnahmen für’s Amt = Geld fliest wieder zurück) genau dieser Führerschein zum JOB-Glück – der Anstellung/dem Arbeitsvertrag – fehlt,

DANN könnte ggf. eine Kostenübernahme erfolgen.

Außerdem muss das Amt auch die Chancen für die selbständige Idee kontrollieren und positiv einschätzen.

Maßstab ist / sind
die Topper, die Job-Spitzenreiter / Branchen die alle Pleite gehen /Insolenzlisten

Die Branchen-/Job-Richtung, die da weit oben stehen, die können doch nicht guten Gewissens vom Amt (und der Allgemeinheit) weiter subventioniert werden, wenn die Meisten Pleite gehen. Da müsste dann das Konzept schon mal was ganz, ganz besonders sein und die Chancen und der Bedarf am Markt muss groß sein ….

Hoffe die Infos helfen weiter.
Allerdings weiter vertiefen möchte ich den Kontakt nicht!

Ich wünsche viel Glück, Erfolg und noch mehr eigenen Einsatz- und Umsetzungswillen
aus eigener Kraft etwas auf die Beine zu stellen.

MfG

Hallo,

  1. Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen gehen vom Arbeitgeber aus. Meines Wissens nach müssen diese Gründe bei der Agentur für Arbeit angegeben werden. Betriebsbedingte Gründe können sein: Auslaufen von Maßnahmen, zu geringe Autragslage und infolge davon Stellenreduzierung und Betriebsstilllegung. Ist denn der Arbeitgeber bereits von Ihren Plänen in Kenntnis gesetzt worden? Können Sie offen mit Ihrem Chef sprechen? Dann ist das sicher realisierbar, denn auf die Begründung kommt es an.

  2. Damit die Kosten für Ihre Qualifizierung von der ARGE übernommen werden, ist es sicher sinnvoll, im Vorfeld dies indirekt zu erfragen, um weitere Optionen offen halten zu können. Da ist Fingerspitzengefühl angesagt. Je mehr Informationen Sie im Vorfeld haben, desto einfacher agieren Sie, wenn es so weit ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein bißchen weitergeholfen habe und wünsche Ihnen alles Gute und drücke Ihnen die Daumen, dass alles so klappt wie Sie es sich vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Raasch

Hallo Mister Ce,
im Prinzip ist eine betriebsbedingte Kündigung kein Grund für eine Sperrfrist, sofern sie nicht gegen Arbeitsrecht (Kündigungsschutz) verstößt. Also ist ALG 1 - Bezug und damit auch Gründungszuschuss möglich, sofern lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Vorsicht: Gründungszuschuss ist gerade mal wieder in der Diskussion, kann sein, dass es zur Ermessensleistung wird, d.h. es muss nicht bewilligt werden. Voraussichtlich ab nächstem Jahr…

Die Arbeitsagentur ist gerade sehr sparsam mit Qualifizierungen, sie kann sie finanzieren, muss aber nicht - das wird in jeder Region anders gehandhabt.
Meine Vermutung: wenn jemand sich arbeitslos meldet und sagt, dass er sich demnächst selbständig macht, werden sie vermutlich nicht zahlen. Sagt jemand dann aber, er sucht eine Anstellung, dann kommt es darauf an, wie schnell er auch ohne die zusätzliche Qualifizierung auf einen freien Arbeitsplatz vermittelbar wäre.
Eine andere Möglichkeit der Finanzierung wäre der Bildungsscheck, den es in NRW und auch in anderen Bundesländern gibt: in NRW gibt es einen 50 % Zuschuss (max. 500 €) - der muss vorher bei einer Weiterbildungsberatungsstelle beantragt werden…

Im Prinzip geht es auch so:
arbeitslos melden, nebenberuflich weiter als Selbständiger arbeiten (unter 15h die Woche), von dem Nebeneinkommen die Fortbildung selber bezahlen, vom Nebeneinkommen als Betriebsausgabe abziehen, damit der Gewinn unter 165 € im Monat fällt - soviel darf man nämlich ohne Kürzung des ALG dazu verdienen - zumindest bei ALG 1.
Also: viel Vergnügen bei der Lösung des Falles!
Birgitt Torbrügge
Unternehmensberaterin
Autorin von: Teilzeitselbständigkeit - das Kandbuch für die Kleinunternehmerin