Zu Frage 1
Kann nur der Arbeitgeber beantworten, ob er das macht.
Es ist allerdings vom Verhalten und Umsetzen her eher in die Richtung
— erschleichen von staatl. Leistungen – zu werten.
Hier kann das Amt alles zurückfordern sollte je dieser Tatbestand gegeben sein.
(=strafbare Handlung,…)
Zu Frage 2
Ein laufendes nebenberufliches Gewerbe - kann ja nicht mehr NEU gegründet werden - da es ja bereits läuft!
Des Weiteren, eine Statusänderung von Nebenberuflich auf Hauptberuflich ist auch keine Neugründung!
Eine automatische Berechtigung für einen Gründer-Zuschuß ist meines Erachtens so absolut nicht gegeben.
Es wird von Amtwegen erwartet, dass man aktiv ist (/wird) und bleibt (beim Jobverlust)– ganz schnell werden die auch sagen – machen Sie Ihren Nebenjob doch zu Ihrem Hauptjob (Und das für’s Amt – ganz gratis, ohne Kostenaufwand).
Wer von der (bevorstehenden) Arbeitslosigkeit erfährt - muss sich sofort „Arbeitsuchend“ melden und dem Arbeitsmarkt nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses VOLL zur Verfügung stehen und sich um neue Arbeit bemühen.
Sofort steht bei der ARGE die Frage im Raum - wie intensiv wird das bestehende Gewerbe betrieben. (Alle Abrechnungen, Steuererklärung ……) Auch hier helfen „Geschichten“ nicht – Unwahrheiten können schnell zu Tage treten – auch wieder strafbar.
Wenn ein Gewerbe besteht. Wenn ein Führerschein besteht – dann sagt das Amt vermutlich – seinen Sie froh! – Machen Sie was draus!
UND ach ja, hier haben wir noch 50 Adressen für Sie, die suchen auch alle (für’s Amt gratis) einen „Fahrer“ – bewerben Sie sich da mal … (nachweislich). Fertig.
Weiterbildungen/Umschulungen sind als Maßnahmen – und nicht als SB-Maßnahmen-Angebote anzusehen – sondern so anzusehen, dass
- wenn einer NACHGEWIESENER Maßen, trotz Gewerbe – Trotz Führerschein, trotz mehrfacher Bewerbungen und Absagen keine Anstellung in Sicht ist –
und
- nachweislich durch konkrete Job-Angebot eines Arbeitgebers (= sozialversicherungspflichtiger Job = Einnahmen für’s Amt = Geld fliest wieder zurück) genau dieser Führerschein zum JOB-Glück – der Anstellung/dem Arbeitsvertrag – fehlt,
DANN könnte ggf. eine Kostenübernahme erfolgen.
Außerdem muss das Amt auch die Chancen für die selbständige Idee kontrollieren und positiv einschätzen.
Maßstab ist / sind
die Topper, die Job-Spitzenreiter / Branchen die alle Pleite gehen /Insolenzlisten
Die Branchen-/Job-Richtung, die da weit oben stehen, die können doch nicht guten Gewissens vom Amt (und der Allgemeinheit) weiter subventioniert werden, wenn die Meisten Pleite gehen. Da müsste dann das Konzept schon mal was ganz, ganz besonders sein und die Chancen und der Bedarf am Markt muss groß sein ….
Hoffe die Infos helfen weiter.
Allerdings weiter vertiefen möchte ich den Kontakt nicht!
Ich wünsche viel Glück, Erfolg und noch mehr eigenen Einsatz- und Umsetzungswillen
aus eigener Kraft etwas auf die Beine zu stellen.
MfG