Hallo,
ich will gerne versuchen, Ihre Anfrage zu beantworten, auch wenn ich Ihre Beschreibung nicht ganz verstehe.
„Habe/bin gekündigt worden…“ Was denn nun?
Wenn Ihnen gekündigt wurde, erhalten Sie doch wahrscheinlich Alg I.
Wenn SIE selbst gekündigt haben, erhalten Sie zunächst eine Sperre und erhalten keine Leistungen bzw. so lange keine Leistungen, bis eine etwaige Abfindung aufgebraucht ist.
Ob es für Berlin andere „Zuschüsse“ gibt als im übrigen Bundesgebiet entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe aber noch nie davon gehört, dass der Gründungszuschuss vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Und der Gründungszuschuss, den Sie erhalten können, wenn Sie Bezieher von Alg I sind, beträgt 5.000 Euro!!! (Ganz sicher keine 15.000!)
Wenn Sie Bezieher von Alg II sind, heisst der Gründungszuschuss „Einstiegsgeld“ und ist eine Ermessensleistung Ihres PAP.
Sie können sich auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums informieren, dort sind die Zuschüsse der KfW beschrieben.
Zusätzlich können Sie im Jahr nach der Gründung das Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen. Dies hat einen Wert von 4.000 Euro und wird ebenfalls von der KfW bezuschusst.
Ziel ist, den neuen Gründern im ersten Betriebsjahr mit Coaching-Tipps und Hilfen zur Professionalisierung unter die Arme zu greifen.
Dies halte ich persönlich für ausserordentlich wichtig! Egal, in welcher Branche! Die meisten Gründer überschätzen Ihre Fähigkeiten und sehen nur „das schnelle Geld“ als Selbständiger.
Voraussetzung für die erfolgreiche Beantragung der Zuschüsse und alle weiteren Schritte in die Selbständigkeit ist in jedem Fall ein wasserdichter Businessplan (den man vielerorts bei den IHKs erstellen kann, in Kursen und Seminaren), ein verbindliches und professionelles Auftreten und vor allem klare Aussagen und kein „wolkiges“ Schwafeln. Wenn die Berater der Arbeitsagentur oder auch der Jobcenter merken, dass Sie sich nur aus der „Notlage“ der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, aber weiter keinen Plan haben, werden die Ihr Vorhaben ablehnen - und dies nicht mal unbedingt aus Bosheit oder zu Unrecht. Warum sollten die etwas genehmigen, was mit Sicherheit keinen Erfolg haben wird?
Von angeblichen Schikanen wie „Gesundheitschecks“ habe ich noch nie gehört und kann nur davon abraten, auf das Gerede von „Kumpels“ zu hören oder den Foren im Internet zu glauben. Da ist einfach zu viel Blödsinn dabei.
Eine weitere Möglichkeit ist auch noch, sich zunächst nebenberuflich selbständig zu machen, also als abhängig Beschäftigter in Teilzeit zu arbeiten und sich nebenher sein eigenes Unternehmen aufzubauen. Und dies funktioniert auch bei Freelance-Geschichten, es erfordert nur ein noch besseres Zeit- und Projektmanagement als die volle Selbständigkeit. Und man braucht natürlich Power und jede Menge Durchhaltewillen und „Standing“, um die doppelte Arbeitsbelastung stemmen zu können. Bei dieser Herangehensweise zeigt sich oft sehr schnell, wer doch keine Lust hat, wirklich selbständig zu sein… 
Zusammenfassung:
- Info über Seite des Bundeswirtschaftsministeriums
- Info über IHKs oder auch sog. „Gründerbüros“ der Stadt
- Businessplan erstellen
- Vorsprache bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter
Viel Erfolg!
MfG,
M. R.