Person A möchte sich selbständig machen. Person A ist Arbeit suchend gemeldet ohne Leistungsbezug. HartIV möchte Person A nicht beantragen. FRage: besteht die Möglichkeit einer sonsitgen Förderung der GEschäftsidee von Person A?
ja, und auf was? Die selbständige Tätigkeit ist zum einen zu unterrichten an VHS - italienisch und BWL- und an einem Insitut nur die BWL und zum einen zu beraten.
Grüße Lara
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Man kann die Frage nicht vernünftig beantworten!
Hallo …
man kann die Frage nicht vernünftig beantworten, weil Hintergrundinformationen notwendig sind.
Der Gründungszuschuss nach § 57 SGB III setzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus, dies ist nicht der Fall, also kommt dies nicht in Frage.
Das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II kommt noch nicht in Frage, weil Hartz IV noch nicht erreicht ist.
Was ist Frage kommen könnte, wäre eventuell ein Gründungszuschuss nach den Richtlinien der EU für diejenigen, die keinen ALG I Bezug haben und noch nicht in ALG II gefallen sind, den wiederum gibt es nur in ein oder zwei Bundesländern, das Bundesland haben Sie aber nicht genannt.
Ergo… die Frage ist nicht vollständig zu beantworten.