Hallo,
ein ALG I Empfänger kann 165 EUR abzugsfrei dazuverdienen.
Ist damit der Nettoertrag nach Abzug aller Kosten gemeint?
Welche Kosten sind zur Ermittlung des Nettoertrages berücksichtigungsfähig? Und bei Fahrten mit eigenem PKW:
Wieviel Ct. pro KM? Und nur Fahrten zur Einsatzstelle u. zurück, oder auch Fahrten zum tanken, waschen, Werkstatt, Tüv, etc? Fahrten zum Materialeinkauf?
Was sonst noch?
Danke für allgemein zutreffende Infos für eine solche Existenzgründung.
JohBa
Hallo,
ein ALG I Empfänger kann 165 EUR abzugsfrei dazuverdienen.
???
Ist damit der Nettoertrag nach Abzug aller Kosten gemeint?
Wenn die 165,-€ gemeint sind, ja!
Welche Kosten sind zur Ermittlung des Nettoertrages
berücksichtigungsfähig?
Alle notwendigen Ausgaben!
Und bei Fahrten mit eigenem PKW:
Wieviel Ct. pro KM?
0,30 €
Und nur Fahrten zur Einsatzstelle u.
Ja!
zurück,
Ja!
oder auch Fahrten zum tanken, waschen, Werkstatt, Tüv,
etc?
Wenn das Auto im Betriebsvermögen ist, dann auch diese. Dazu aber mal bitte im Steuerbrett´l fragen.
Fahrten zum Materialeinkauf?
Ja!
Was sonst noch?
Na alle notwendigen Ausgaben…
VG René
Hallo,
auf Grund dieses Satzes
Danke für allgemein zutreffende Infos für eine solche Existenzgründung: würde ich gerne weiter fragen, inwieweit diese Konstellation überhaupt möglich ist?
Wenn sich jemand aus ALG I selbständig macht, dann kann er ja einen Existenzgründungszuschuß beantragen. Dazu muss er einen Businessplan erstellen und es wird auch auf eine gewisse „Tragfähigkeit“ überprüft (so kenne ich es, allerdings ist das ein paar Jährchen her),.
Kann man darauf verzichten? Wäre die Argumentation dann: ich möchte ja nur 165,00 EURO dazu verdienen? Dann hätte man aber doch irgendwann ein Problem gegenüber dem Finanzamt, weil ein Gewerbe, das man anmeldet ja „auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht“ geführt werden muss?
Oder ist es ein Unterschied, weil es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt und es da Sonderregelungen gibt?
Danke für Info und sorry schon mal, wenn ich auf dem völlig falschen Dampfer bin…
Hallo,
Kann man darauf verzichten?
Im allgemeinen ja, jedoch kann es von der Förderung seitens Amt doch vorgeschrieben sein. Allerdins söllte sich jeder im Vorfeld so einen Plan erstellen, sonst gibt es ein bböses Erwachen…manchmal…
Wäre die Argumentation dann: ich
möchte ja nur 165,00 EURO dazu verdienen? Dann hätte man aber
doch irgendwann ein Problem gegenüber dem Finanzamt, weil ein
Gewerbe, das man anmeldet ja „auf Dauer und mit
Gewinnerzielungsabsicht“ geführt werden muss?
Die Höhe des Gewinnes ist aber nicht soooo erheblich. Und 165,-€ sind doch auch ein Gewinn. : Ob eine Selbständigkeit mit einem Gewinn von 165,-€ sinnvoll ist…steht auf einem anderen Blatt.
Oder ist es ein Unterschied, weil es sich um haushaltsnahe
Dienstleistungen handelt und es da Sonderregelungen gibt?
Gewerbe bleib Gewerbe.
Bei Mitarbeitern gibt es nur nen Unterschied, wenn sie geringfügig angestellt sind in den pauschalen Abgaben.
VG René
…für deine Ausführungen.
Klar soll jeder vorher so einen Plan erstellen.
Ich hatte gedacht, es könnte bei der ALGI-zahlung Schwierigkeiten geben: auf der einen Seite darf man 165,00 dazu verdienen. Auf der anderen steht man dem Arbeitsmarkt ja nicht unbedingt zur Verfügung, wenn man ein Gewerbe anmeldet. Deshalb die Nachfrage, ob man diese 165,00 überhaupt per Selbständigkeit hinzuverdienen kann.
Danke noch einmal und
Gruß
Shannon
Hallo,
ein ALG I Empfänger kann 165 EUR abzugsfrei dazuverdienen.
– aber hier dürften nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich sein, sonst ist man nicht mehr arbeitslos und damit nicht mehr ALG I.
Ist damit der Nettoertrag nach Abzug aller Kosten gemeint?
Welche Kosten sind zur Ermittlung des Nettoertrages berücksichtigungsfähig? Und bei Fahrten mit eigenem PKW: Wieviel Ct. pro KM?
– Entweder werden die 30 Cent pro KM berechnet oder die tatsächlichen Kosten wie Sprit, Öl, Versicherung, Reparatur etc.
Beides, KM-Vergütung und separate Kosten, geht nicht!
Und nur Fahrten zur Einsatzstelle u. zurück, oder auch Fahrten zum tanken, waschen, Werkstatt, Tüv, etc? Fahrten zum Materialeinkauf?
Wie oben, entweder 30 Cent/km oder die Rechnungen und Versicherungen.
Was sonst noch?
Kosten der Krankenversicherung, Beiträge zu zwingenden Organisationen,
Betriebshaftpflicht (?).
Schönen Tag noch.
Hallo,
Danke für allgemein zutreffende Infos für eine solche
Existenzgründung.
Guck http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
Gruß
Otto
Hallo,
diese „Checkliste“ ist aber völlig veraltert (sieht man schon daran, dass sie vor €uro-Zeiten erstellt wurde). Ich bezweifle auch stark, ob sie sich überhaupt zur seriösen Überprüfung einer evtl. Scheinselbständigkeit eignet. Zitat: „Wenn Sie zwei oder mehr der Kriterien mit ja beantwortet haben, kann eine Scheinselbständigkeit vorliegen.“ Laut diesen Kriterien wären aber nahezu alle Selbständigen scheinselbständig. Nur ein Beispiel: eine mobil arbeitende Fußpflegerin hat z.B. keine Angestellten (das erste JA), ihr Arbeitsort ist fremdbestimmt vom Auftraggeber, nämlich dessen zuhause (zweites JA) und die Termine bestimmt ebenfalls der Auftraggeber, weil sonst kein Auftrag zustande kommt, wenn sie nur Termine anbietet, welche dem Kunden nicht passen (drittes JA).
Die einzige Frage zur Überprüfung einer Scheinselbständigkeit müsste hier lauten: hat sie nur einen einzigen Kunden/ Auftraggeber oder mehrere? Oder auf die Haushaltshilfe umgemünzt: putzt sie nur eine Wohnung oder mehrere? Was mich bei der Haushaltshilfen-Anfrage eher irritiert ist die offensichtliche Absicht, scheinbar nur genau den Gewinn erzielen zu wollen, den man anrechnungsfrei behalten darf. Um die Arbeitslosigkeit zu beenden, sollten doch vielmehr soviele Aufträge angenommen werden, dass man davon leben kann…
Viele Grüße
rosarot