Existenzgründung als Student und Bafoeg

Hallo
Bin derzeit Student und Bafoegempfänger. Ich überlege gerade meine Aktivitäten als Website-Programmierer, was ich jetzt recht häufig für andere mache, als Gewerbe anzumelden.
Wie verhält sich das mit dem Bafoeg. Habe ich sobald ich ein Gewerbe habe keinen Anspruch mehr oder darf mein Einkommen den üblichen Betrag von 330€ pro Monat (bzw. den Betrag aufs Jahr hochgerechnet) nicht überschreiten.
Das Gewerbe soll wärend des Studiums eher als Nebeneinnahmequelle laufen und ich werde wahrschinlich auch nicht +ber die 330 € hinauskommen. Trotzdem würde ich aber gern versuchen mir neben dem Studium etwas aufzubauen, bin aber trotzdem noch aufs Bafoeg angewiesen.

Also kurz und knapp:
Bekomme ich noch Bafoeg wenn ich ein Gewerbe anmelde und monatlich nicht mehr als 330 € (also 630 DM) einnehme?

MfG
Christoph Rüger

Hallo
Bin derzeit Student und Bafoegempfänger. Ich überlege gerade
meine Aktivitäten als Website-Programmierer, was ich jetzt
recht häufig für andere mache, als Gewerbe anzumelden.
Wie verhält sich das mit dem Bafoeg. Habe ich sobald ich ein
Gewerbe habe keinen Anspruch mehr oder darf mein Einkommen den
üblichen Betrag von 330€ pro Monat (bzw. den Betrag aufs Jahr
hochgerechnet) nicht überschreiten.

Wieso willst du ein Gewerbe betreiben, wenn du nur 330 Euro verdienen willst?

Das Gewerbe soll wärend des Studiums eher als
Nebeneinnahmequelle laufen und ich werde wahrschinlich auch
nicht +ber die 330 € hinauskommen. Trotzdem würde ich aber
gern versuchen mir neben dem Studium etwas aufzubauen, bin
aber trotzdem noch aufs Bafoeg angewiesen.

Also entweder willste Bafög absahnen oder als Gewerbetreibender eine Gewinnerzielungsabsicht realisieren. Angenommen dein Gewerbe läuft so gut, daß du 2000 euro im Monat erwirtschaftest, dann ist das Bafög doch schnurz, oder?

Also kurz und knapp:
Bekomme ich noch Bafoeg wenn ich ein Gewerbe anmelde und
monatlich nicht mehr als 330 € (also 630 DM) einnehme?

Wenn du einwenig tiefer scrollst hier im forum, dann kannst ungefähr 5 Threads dazu durchlesen!

gruss
winkel

Wieso willst du ein Gewerbe betreiben, wenn du nur 330 Euro
verdienen willst?

Ich habe gewusst dass diese Frage kommt - berechtigt. War eher ein Ausdrucksfehler. Ich will nicht nur so wenig verdienen, aber ich wollte wissen, ob ich überhaupt noch Bafoeg bekomme für den Fall ich verdiene nur sowenig z.B. weil auch mal Zeiten kommen, wo ich mich aufs Studium konzentrieren muss.

Also entweder willste Bafög absahnen oder als
Gewerbetreibender eine Gewinnerzielungsabsicht realisieren.
Angenommen dein Gewerbe läuft so gut, daß du 2000 euro im
Monat erwirtschaftest, dann ist das Bafög doch schnurz, oder?

Ja dann ist es mir auch schnurz. Nur für den Fall dass ich nicht so viel verdiene - siehe oben.

Ok danke für deine Antwort.
Christoph

geht, aber aufpassen
Moin Christoph!

Danach hatte ich auch mal gefragt (als ich noch BaföG bekam).
Ist etwa ein Jahr her, daher weiss ich nicht, ob das so noch stimmt.

BaföG läuft weiter, es wird auch vorerst(!!!) nichts abgezogen.

Auf’s Jahr gerechnet gibt es dann einen Satz, der frei ist. Leider weiss ich nicht mehr wie hoch der war.
Am Ende des Bewilligungszeitraums wird das halt aufgerechnet und das Geld, das Du über diesem Satz verdient hast, ist dann der Betrag, den das BaföG-Amt von Dir zurückfordern wird.

Klingt bis jetzt noch einfach, aber jetzt wird’s kompliziert:

Für das BaföG-Amt gilt hier der Bewilligungszeitraum!
Also nicht wie z.B. beim Kindergeld das Kalenderjahr.
Da muss man höllisch aufpassen, dass man kein Geld verschenkt.

Also als Tipp:
Gib Dein BaföG-Geld nicht ganz aus, sondern leg immer einen Teil davon zurück.
Denn es könnte sein, dass Du was davon zurückzahlen musst - und dann hast Du den geforderten Betrag auf dem Konto.

Gruss
Lanzelot